Treppe, Leiter oder was ist das?

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  • Im Anhang ein Bild des Objekts.

    Das ist ein Notausstieg aus unserem Transportkanal. Die Stufenhöhe ist 26 cm und es sind 30 Stufen vom Boden bis zur Ausstiegsluke, also grob 8m Fallhöhe. Die Neigung der "Treppe" beträgt 70°.
    Irgendwie gefällt mir das Teil überhaupt nicht, auch wenn es nur sehr selten als Notausstieg benutzt wird. Am Ende der "Treppe" muss man 2 Hebel umlegen, dann schwingt das Dach mittels Gasdruckfedern nach oben weg. Zu blöd das man eigentlich keine Hand frei hat für die Betätigung der Hebel, denn irgendwie muss man sich ja festhalten. Die Hebel sind auch nicht leichtgängig, denn die "Vorspannung" des Daches blockiert eine leichte Entriegelung.
    Hat jemand eine Idee, wie man das besser machen kann?

    Dateien

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Die fest montierte Leiter sehe ich nicht als Problem, da der Winkel völlig in Ordnung ist. Allerdings sollte man überlegen ob man nicht die Verriegelung ändern kann, damit die zuverlässig mit einer Hand zu öffnen ist. Eine Hand bleibt dann, um sich auf der Leiter festzuhalten, das sollte ausreichen.


    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

  • Hallo Axel,

    das ist eine Treppenleiter ;)
    Wenn keine Möglichkeit besteht die Treppe anzupassen (z.B. Podest am Ausstieg), muss wenigstens, wie von Michael erwähnt, der Ausgang leichtgängig sein. Siehe dazu auch ASR A2.3

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Hi...

    sind wir da nicht schon fast im Bereich einer "Steigleiter" gemäß der ASR A1.8?
    Die ASR spricht bei Steigleitern bei senkrechten, oder nahezu senkrechten Leitern / Treppen. Dann müsste aber ab einer Fallhöhe von 5 m Absturzsicherung vorhanden sein...

    Treppen sollten einenen Steigwinkel von 36°ja nicht überschreiten, insofern wäre ich wirklich eher im Bereich der Steigleiter...

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

  • Ich bin auch zum Ergebnis gekommen, dass dies keine Treppe, sondern eine Steigleiter oder ein Steigeisengang ist. Dann wäre eine Absturzsicherung notwendig, da über 5m Fallhöhe, entsprechend Nr. 4.6.3, Absatz 4 der ASR A1.8. Ein durchgehender Rückenschutz wäre hier wohl sinnvoll. Unter Absatz 7 lese ich dann aber: "Zur Sicherstellung der Rettung von Personen aus oder über Steigeisengängen und Steigleitern mit Steigschutzeinrichtungen darf kein zusätzlicher Rückenschutz angebracht sein, da dieser eine Rettung behindert." Also kein Rückenschutz zulässig, somit PSAgA erforderlich. Nur wie mach ich das bei wechselnden Personen und unbekannter Anzahl derer, die im Notfall diesen Rettungsweg benutzen? Oder ist der Rückenschutz nur dann nicht zulässig, wenn eine andere Steigschutzeinrichtung vorhanden ist? Wobei dann wäre die Rettung ja auch behindert.
    Irgendwie verwirrend diese Regelung.
    Ich glaube auch kaum, dass sich jeder da hoch traut bzw. körperlich dazu in der Lage ist.

    Für die Auslösung hätte ich schon eine Idee. Man könnte ja eine der oberen Stufen so ausführen, dass sie als Trittplatte fungiert. Über Gestänge wird dann die Bewegung der Trittplatte nach oben geleitet und die Verriegelung damit gelöst. Wie das funktioniert, können die Mechaniker ja austüfteln. Zumindest könnte man dann die Hände am Handlauf belassen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

    Einmal editiert, zuletzt von AxelS (11. Mai 2016 um 14:11)

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  • Hallo nochmal,

    es ist eine Treppenleiter. Von einer Steigleiter spricht man erst ab 75° Steigungswinkel.
    Siehe auch DGUV Information 208-005
    Einen Rückenschutz oder gar eine PSAgA sehe ich hier als absolut kontraproduktiv an.

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Hallo Axel,

    ich würde hierbei den zuständigen Brandschutzprüfer des Landkreises hinzuziehen. Der muss hier ja aus baurechtlichen Gründen was sagen können. Kann ja sein, das es dazu bei euch schon neue Verordnungen gibt, die ein Bestand so wie er derzeit ist nicht zulassen.

    Gruß Thorsten

  • Einen Rückenschutz oder gar eine PSAgA sehe ich hier als absolut kontraproduktiv an.

    Von mir aus auch Treppenleiter, aber die 8m Fallhöhe bleiben. Wirkt auf mich nicht sicher, aber wie absichern? Wer fällt hat hinterher ein schönes Muster auf dem Körper, denn der Untergrund ist ein Gitterboden.
    Nach ASR A2.1 muss ich mir doch ab 1m Absturzhöhe Gedanken machen. Hier bin ich also deutlich dabei.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Moin Axel,

    beim Umbau der Leiter sind die Möglichkeiten stark begrenzt. Ein zweiter Handlauf, ein Podest vor dem Ausstieg und eine variable Ausstiegshilfe, viel mehr wird nicht funktionieren.
    Das Öffnen kann erleichtert werden indem die Hebel nach unten und nicht seitlich öffnen. Eine weitere Möglichkeit ist eine Verriegelung mit Einhandbedienung, oder eine sogenannte Offenstandverriegelung, die mittels Knopfdruck geöffnet wird.
    Wenn bei Deiner GBU rauskommt, dass die Leiter auf Grund der Absturzgefahr nicht sicher benutzt werden kann, muss eine Alternative geschaffen werden.

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

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  • Moin Axel,
    so ganz verstehe ich Dein Problem noch nicht. Geht es Dir um:
    a) die Leiter, was kommt danach und wie verläßt die Person die Person die Leiter (auf allen vieren)?
    b) den Ausstieg, wo führt der überhaupt hin?
    c) Wie viele Personen benutzen den Notausstieg/die Treppe im Ernstfall?
    d) Was sind mögliche Gründe für die Benutzung der Treppe?

    Aus dem Bauch heraus würde ich sagen:
    a) Entferne die Kuppel auf der Ausstiegsluke,
    b) Setze stattdessen einen vergrößerten Raum über die Ausstiegsluke
    c) Führe die Leiter bis auf das neu geschaffene Podest
    d) Montiere rechts und links der Leiter jeweils einen Handlauf an, die bis auf das Podest führen und einen sicheren Ausstieg gewährleisten.

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

  • so ganz verstehe ich Dein Problem noch nicht.

    Na, ich sehe eine Absturzgefahr und suche eine Lösung, diese zu verringern oder auszuschließen.

    Die Personen krabbeln auf allen Vieren aus der Luke, wer mutig ist und keine Angst hat nach hinten zu fallen, kann auch aufrecht heraussteigen. Ich würde mich dies nicht trauen. Einen Handlauf außen, um ein Übersteigen der letzten Treppenstufen zu erleichtern gibt es nicht.
    Der Ausstieg endet auf einer abschüssigen Wiese, umgeben von ein paar Büschen, damit man die Luke nicht so sieht. Bau eines Raumes ist dort nicht möglich.
    Ich würde mal sagen, maximal 20 Personen verwenden diesen Notausstieg und der ist erforderlich, wenn der Kanal, aus welchem er führt aus welchem Grunde auch immer, nicht benutzt werden kann z.B. bei einem Brand mit entsprechender Rauchbildung. Bei den Personen kann es sich um eigenes Personal, oder auch betriebsfremde Personen (Lkw Fahrer von Anlieferern) handeln.
    Wollte man ein Podest integrieren, müsste man die Leiter senkrecht montieren. Nicht unbedingt einfacher zu begehen.
    Auch jetzt schon hat das Konstrukt an beiden Seiten einen Handlauf, Abstand zu den Treppenstufen ca. 20 cm. Den rechten kann man ja auf dem Bild erkennen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.