Einsatz von Formaldehydhaltigen Zusätzen in Kühlschmierstoffen

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  • Hallo,

    wir wollen als Zusatz in unsere zentrale Kühlmittelanlage einen Formaldehyhaltigen Konservierer zur Entkeimung einsetzen. Was muss ich hierbei aus Sicht des Gesundheitsschutzes beachten?

    Viele Grüße
    Helmut

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  • Hi,

    und du musst schauen ob Formaldehyd noch die gesetzliche Freigabe für diese Anwendung hat.

    Gruß RaBau

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

  • Soll dieser formaldehydhaltige Zusatz dem Kühlschmierstoff zugesetzt werden, oder nur zu Reinigungszwecken zum Einsatz kommen?
    Sollte es als Zusatz dienen, ist meiner Meinung nach eine Ersatzstoffprüfung erforderlich. Was sagen denn die Hersteller der Kühlschmierstoffe zu dem Thema? Bei wässrigen Kühlschmierstoffen ist die Mikrobiologie das große Problem, da müssten die Hersteller doch schon von Hause aus entsprechende Lösungen anbieten. Die Alternativen zum Formaldehyd sind nicht unbedingt als CMR einzustufen, bergen aber durchaus andere Gefahren und sind für die Werkstücke möglicherweise potentiell schädigend, also nicht unbedingt die bessere Alternative.
    Sollte das formaldehydhaltige Mittel zum Einsatz kommen, würde ich darauf achten, dass eine gute Abluftanlage vorhanden sein muss und zumindest stichprobenhaft würde ich die Luftgrenzwerte überwachen. Anhand der Ergebnisse kann man dann weitere Entscheidungen treffen.
    Messungen würde ich per Sammelröhrchen mit GC Auswertung durchführen lassen, das machen fast alle Messinstitute, die auch Gebäudeschadstoffe bestimmen, denn im Bereich der Fertighäuser war vor Jahren Formaldehyd einer der Problemstoffe.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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