Bei Begehungen drauf schauen....

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  • Hallo dwein,

    es ist schon unglaublich, auf welche Dinge Menschen mit scheinbar wenig Verstand, trotzdem kommen können. :)

    Viele Grüße,
    Olli

    Qualität ist nicht alles, aber ohne ist alles nichts. :D

  • Hallo,

    Hallo zusammen,

    hatten bei einem Einsatz eine durchaus interessante Idee zum "außerkraftsetzen" eines RM gesehen. Einfach mit Teflonband umwickeln.... Hat aber nicht funktioniert. Ergebnis war der Rauswurf des Verursachers aus dem Wohnheim...

    Als Hinweis bei RM Kontrollen gedacht... Vor allem in Räumen mit Jugendlichen...

    sollte so ein Rauchverbot umgangen werden?
    Vielen Dank für den Hinweis.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Erschreckend wie erfinderisch die Leute sind.

    Die Staubkappen aus der Bauphase in quietsch-orange sind eben viel zu auffällig. :D

    Ernsthaft:
    Bringt da Strafe etwas oder wäre Vernunft und Überzeugung nicht eher angesagt?

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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  • Hallo,

    Ernsthaft:Bringt da Strafe etwas oder wäre Vernunft und Überzeugung nicht eher angesagt?

    Schwierig, auf welcher Grundlage eine Strafe? Sollte etwas passieren,
    sieht der Sachverhalt sicherlich anders aus. Grundsätzlich haben wir in Sachen
    Rauchmelderpflicht große Unterschiede. Von theoretischen Geldbußen bis 50.000
    Euro und gar nichts ist alles vertreten. In Baden-Württemberg sind zum Beispiel
    Verstöße gegen die Rauchmelderpflicht eine Ordnungswidrigkeit, die aber nicht
    strafbewehrt ist.

    Ich würde da lieber auf Aufklärung setzen, diese haben wir aber nicht.
    Dieses Thema hatten wir aber schon mehrfach...

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

    Einmal editiert, zuletzt von SimonSchmeisser (22. April 2016 um 23:46)

  • Strafgesetzbuch (StGB)
    § 145 Mißbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln

    (1) Wer absichtlich oder wissentlich
    1.Notrufe oder Notzeichen mißbraucht oder
    2.vortäuscht, daß wegen eines Unglücksfalles oder wegen gemeiner Gefahr oder Not die Hilfe anderer erforderlich sei,
    wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Wer absichtlich oder wissentlich
    1.die zur Verhütung von Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr dienenden Warn- oder Verbotszeichen beseitigt, unkenntlich macht oder in ihrem Sinn entstellt oder
    2.die zur Verhütung von Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr dienenden Schutzvorrichtungen oder die zur Hilfeleistung bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr bestimmten Rettungsgeräte oder anderen Sachen beseitigt, verändert oder unbrauchbar macht,
    wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 303 oder § 304 mit Strafe bedroht ist.


    Ich meine hier ist die Strafe klar definiert.

  • Hallo,

    Ich meine hier ist die Strafe klar definiert.

    Ja, §145 wird gerne zitiert, auch im Zusammenhang mit
    Feuerlöscher, Brandschutztüren etc.. Sind Ihnen aber
    auch Fälle bekannt, wo dieses konkret verfolgt wurde?
    Nennenswert sind mir kaum Fälle bekannt.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo,

    das ist doch aber das allgemeine Problem in allen Bereichen. Es fehlen nicht die Vorschriften und Gesetze, sondern die Kontrollen und Konsequenzen bei Missachtung.

    Viele Grüße,
    Olli

    Qualität ist nicht alles, aber ohne ist alles nichts. :D

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