Hallo,
bestimmte Arbeitsschutzkleidung wie Elektriker- oder Schweißeranzüge müssen nach bestimmten Vorgaben gewaschen bzw. gereinigt werden, damit sie Ihre z. B. flammhemmenden Eigenschaften nicht verlieren.
Besteht hier die Pflicht des Arbeitgebers die Reinigung zu organisieren/bezahlen?
Ist das irgendwo direkt geregelt oder nur aus der Pflicht des AG zur Bereitstellung von PSA abzuleiten?
Gruß
torki