Reinigung von Schutzkleidung (PSA)

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  • Hallo,

    bestimmte Arbeitsschutzkleidung wie Elektriker- oder Schweißeranzüge müssen nach bestimmten Vorgaben gewaschen bzw. gereinigt werden, damit sie Ihre z. B. flammhemmenden Eigenschaften nicht verlieren.

    Besteht hier die Pflicht des Arbeitgebers die Reinigung zu organisieren/bezahlen?
    Ist das irgendwo direkt geregelt oder nur aus der Pflicht des AG zur Bereitstellung von PSA abzuleiten?

    Gruß
    torki

    Klug ist, wer weiß, wann er mit seiner Weisheit am Ende ist.

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  • Hi Torki,

    ...jau, kannste direkt aus dem ArbSchutzG ableiten:§ 3 (3) "Kosten für Maßnahmen nach diesem Gesetz darfder Arbeitgeber nicht den Beschäftigten auferlegen."

    Gilt allerding nur für bereitgestellte Schutzkleidung - aber darum handelt es sich ja bei euch.

    Zur Wäsche: Gerade bei imprägnierter Baumwolle gehen die flammhemmenden Eigenschaften bei Waschvorgängen verloren - Faustregel ist so ca. 50 Wäschen (Herstellervorgaben beachten).

    Alternativ sind hier Kunstfasern, wie z.B. NOMEX - hält zwar länger (wenn keine mechanischen Beschädigungen auftreten), kostet aber auch ungefähr das doppelte...

    MfG
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Danke für die schnelle Antwort Michael.

    So hab ich mir das auch gedacht. 8)
    Die Reinigung wird bei uns aber im Moment den Nutzern überlassen. X(

    Das heißt aber z. B. für Nomex (was wir für Elektrikerschutzanzüge verwenden):
    Waschen bei 60°C oder 95°C, ggf. im Schonwaschgang mit verringerter Beladung, um übermäßige Knitterbildung zu vermeiden
    • Feinwaschmittel ohne optischen Aufheller verwenden
    pH-Wert der Waschflotte darf nicht über pH10 liegen
    • keinen Weichspüler verwenden; nicht Chlorbleichen
    • nach der Wäsche gut ausspülen, damit keine Rückstände im Gewebe verbleiben, die den Flammenschutz beeinträchtigen können
    • Chemischreinigen mit verringerter Beladung möglich, allerdings muss gut gespült werden, um eventuelle Reste von Lösungs-mitteln zu entfernen, die den Flammenschutz beeinträchtigen können
    • Tumblertrocknung im Schongang bei mäßiger Hitze und bei verringerter Beladung möglich (nicht übertrocknen)
    • Bügeln mäßig heiß (max. 180°C) auf mittlerer Einstellung

    Wie soll das eine normale Hausfrau beherrschen!? ?(
    Gruß
    torki

    Klug ist, wer weiß, wann er mit seiner Weisheit am Ende ist.

  • Hi zusammen,

    ich hoffe Ihr vergaloppiert euch da nicht.
    ArbSchutzG
    (1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen.

    Der AG stellt die Schutzkleidung, aber eine Reinigung einfach nach Abstz (3) für gegeben zu nehmen, finde ich zu einfach.

    Ich kenne noch keinen Betrieb der für seine Leute die Arbeitsschutzkleidung wäscht, zumindest nicht in der Baubranche.
    Ich stelle mir einen Betrieb mit 500 Mann vor, und der Betrieb lässt für alle die Wäsche waschen .

    Vielleicht wäre mal eine Anfrage beim TAB der zuständigen BG eine Möglichkeit mehr zu erfahren.

    Aber das ist nur meine Meinung, ich lasse mich gerne eines Besseren belehren.

    Gruß Matthias

    "Wer nicht mit der Zeit geht, der geht mit der Zeit"

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    wir haben auch eine Großwäscherei in unserer Einrichtung, wo viele Firmen aus der Umgebung ihre Arbeitskleidung waschen lassen.
    Ich kenne auch zahlreiche große und kleine Firmen, die ihren Mitarbeitern sog. Leiharbeitskleidung zur Verfügung stellen..es gibt ja viele solcher Anbieter von Mietarbeitsbekleidung..z.B. Fa. Mewa, Fa. Schwarz & Schwarz etc.

    gruß, herbert

    Für Eile habe ich leider keine Zeit!

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  • Wir müssen zwischen Arbeitskleidung und PSA unterscheiden!

    Unter Schutzkleidung versteht man Kleidung, die gegenüber Gefahren bzw. Risiken einen Schutz bietet. Beispiele für Schutzkleidung sind:
    Chemikalienschutzanzug
    Schweißerschutzanzug
    Maschinenschutzanzug
    Warnkleidung
    Schutzkleidung gegen Kälte
    Feuerwehrkleidung
    usw.
    Bei Schutzkleidung ist es notwendig, dass die Kleidungsstücke in einem geeigneten Prüflabor hinsichtlich verschiedener Eigenschaften geprüft werden. Nach erfolgreicher Prüfung erfolgt für die meisten Schutzkleidungen eine so genannte Zertifizierung durch eine zugelassene Stelle. Bei der Prüfung der Schutzkleidung werden sowohl die Gestaltung ⁄ Ausführung als auch die Schutzwirkung überprüft. Beispielsweise muss ein Maschinenschutzanzug an den Armen und Beinen eng geschnitten sein; Taschen dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen auf die Kleidung genäht werden. Das spezielle Design ist notwendig, damit der Mitarbeiter nicht in eine Maschine mit schnell drehenden Teilen eingezogen werden kann. Ähnlich verhält es sich auch mit anderen Schutzkleidungsarten. Die Kosten für Schutzkleidung werden vom Arbeitgeber getragen.

    Im Gegensatz zur Schutzkleidung wird bei der Arbeitskleidung keine spezielle Schutzwirkung ausgelobt. Im Wesentlichen wird diese Kleidung getragen, um Verschmutzungen o. ä. von der Privatkleidung fern zu halten. Teilweise wird auch so genannte Zunftkleidung als "Arbeitskleidung" getragen. Neben dem Effekt, die Privatkleidung zu schonen, wird hierdurch die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Berufsgruppe gezeigt. Die Kosten für Arbeitskleidung müssen im Gegensatz zur Schutzkleidung nicht vom Arbeitgeber übernommen werden.

    Gruß torki

    Klug ist, wer weiß, wann er mit seiner Weisheit am Ende ist.

  • Guck mal in die BGI 515 - Persönliche Schutzausrüstung (ganz frisch vom Sept. 2006) und in die PSA-Benutzungsverordnung §2 Bereitstellung und Benutzung:
    "(4) Durch Wartungs-, Reparatur- und Ersatzmaßnahmen sowie durch ordnungsgemäße Lagerung trägt der Arbeitgeber dafür Sorge, dass die perönliche Schutzausrüstung während der gesamten Nutzungsdauer gut funktioniert und sich in hygienisch einwandfreiem Zustand befindet"

    Damit sollte wohl klar sein, dass der Arbeitgeber für die Reinigung von PSA zuständig ist.

    Gruß oytun9899


  • Hi Matthias,

    ...ob Du es glaubst oder nicht - aber in Chemie- oder Bergbaubetrieben mit mehreren tausend (!!!)Beschäftigten wird nicht nur die Schutzkleidung (s.u.) sondern soger die Arbeitskleidung gewaschen!!!

    Das geht nicht nur alles - das rechnet sich für den Betrieb sogar.

    Schönes WE
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • nur ganz kurz..

    auch in dem von mir betreuten metall/Chemie Unternehmen wird Arbeits- und Schutzkleidung gereinigt.
    Daher haben wir die Diskussion -Erhalt der Schutzeigenschaften- schon hinter uns.
    Das Ergebnis war ein Wechseln von *behandelter* Baumwollkleidung zu Stoffen, welche die Schutzwirkung behalten.

    gladis:-)

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