Bildschirmarbeitspaltzbrille

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  • Hallo zusammen,
    bin auf der Suche nach Betriebsanweisungen oder Verfahrensanweisung die die Bestellung von Bildschirmarbeitsplatzbrillen regelt.


    Gruß

    Lothar

    Einmal editiert, zuletzt von Lothar (27. September 2006 um 14:52)

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    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Burchardt
    Hallo Lothar,

    wenn du mir mal deine Fax nummer zukommenläßt, kann ich dir mal unser Forular zuschicken.
    Gruß Udo

    Hallo Udo,

    wenn es ok wäre könntest du die ja auch im downloadbereich hochladen und es hätten mehrere kollegen was davon :D :D
    aber nur wenn es keine umstände macht

    gruß toni

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.(Goran Kikic)

    Wer nichts weiß, muß alles glauben. (Marie von Ebner-Eschenbach)
    „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“
    (Sapere aude)

  • Hallo Lothar,

    Wir haben eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen, dass die Firma einen Betrag von 200€ bei einer, vom Arzt empfohlene, Bildschirmbrille beisteuert. Die 200€ entsprechen der günstigsten Brille die es bei unserem Optiker gibt. Wenn jemandem die Brille nicht gefällt, muss er den Betrag selber aufstocken. So ist unsere Firma aber ihren Pflichten nachgekommen.

    Der Arbeitgeber hat den täglichen Arbeitsablauf so zu organisieren, dass die Bildschirmarbeit regelmäßig durch andere Tätigkeiten oder Pausen unterbrochen wird. Schließlich muss der Arbeitgeber bei Bildschirmarbeitsplätzen stets vor Aufnahme der Tätigkeit und danach in regelmäßigen Abständen angemessene Untersuchungen der Augen und des Sehvermögens durch fachkundige Personen anbieten und eine spezielle Bildschirmbrille zur Verfügung stellen, sofern diese vom Augenarzt speziell für die Bildschirmarbeit verordnet wird.

    Ich hoffe das hilft dir.

    Grüße Axel

  • Moin Leute,

    ...kleine Anmerkung am Rande:

    Der Grundsatz "G 37, Bildschirm-Arbeitsplatz" der gewerblichen Berufsgenossenschaften besagt, daß Mitarbeiter ohne weiteres für die Aufgabe (Bildschirmarbeit) geeignet sind, die auf beiden Augen 0.8 der normalen Sehschärfe erreichen. (Als normale Sehschärfe bezeichnet man den Wert 1.0 beiderseits.)
    Zeigt sich beim sog. Siebtest, daß die vorgeschriebene Sehschärfe nicht erreicht wird, so ist eine augenärztliche Untersuchung erforderlich. In den meisten Fällen kann die Fehlsichtigkeit mit einer entsprechenden Brille korrigiert werden.

    Der Begriff "Bildschirmbrille" wird dabei häufig missverstanden und vielen Kolleginnen und Kollegen erhalten letztendlich nicht mehr und nicht weniger als eine stinknormale Brille in Ihrer Sehstärke. Grundsätzlich ist der besondere, immer individuell zubetrachtende Sehabstand (50 - 70 cm) zu berücksichtigen.

    Bevor die Akkomodation (natürliche Naheinstellung) nachläßt, ist die normale Brille auch für die Sehanforderung am Bildschirm geeignet. Das gleiche gilt für Kontaktlinsen.
    Bei fortgeschrittener Presbyopie (alterbedingter sogenannter Weitsichtigkeit) kommt man mit einer "Lesebrille" oder mit Zweistärkengläsern, die im unteren Bereich die zum Lesen erforderliche Sehschärfe vermitteln, nicht mehr aus, weil die Distanz vom Auge zum Bildschirm oder zur Textvorlage eine andere als beim Lesen von Schriftstücken ist. Je weniger sich das Auge auf Entfernungsunterschiede einstellen kann, je geringer also die Akkomodationsbreite wird, um so mehr kommt es darauf an, daß die Korrektionswerte der Gläser exakt auf die für die Arbeit am Bildschirm erforderlichen Sehdistanzen abgestimmt sind. Da sich die Sehschärfe mit zunehmendem Alter weiter verändert, muß sie regelmäßig vom Augenarzt überpüft und die Brillenkorrektur entsprechend angepaßt werden.

    Lange Rede kurzer Sinn: Wird vom Arzt tatsächlich eine spezielle Bildschirmbrille verschrieben, werden sich die Betroffenen wundern, dass sie damit, ausser bei der Arbeit, ziemlich wenig sehen können!! Achtet mal auf solche Phänomene.

    Kann diese Bildschirmbrille jedoch auch problemlos im "Tagesgeschäft" oder privaten Bereich vom MA getragen werden, ist die Investition seitens des AG in den meisten Fällen überflüssig - auch 200 € max. sind schließlich eine Stange Geld...

    MFG
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

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  • Hall zusammen,

    bevor jemand bei uns einen Zuschuss von 200€ erhält, muss er erst vom Arzt eine Bescheinigung vorlegen, dass er wirklich eine reine Bildschirmbrille benötigt. Bei einem Unternehmen von 1400 Mitarbeitern kommt das ca. 2-3 mal im Jahr vor. Wie Michael schon richtig sagt, benötigen die meisten eine normale Brille.

    MFG Axel

  • Bei uns wurde ein Vertrag mit einem namhaften Schutzbrillenhersteller abgeschlossen. Die schicken ihr Mobil an vielen Tagen in die verschiedene Betriebe. Er kommt einmal um die Brille zu vermessen und um die aktuellen Augenwerte (Rezept) mitzunehmen.

    Die Brillen werden beim nächsten Besuch max. nach 4 Wochen geliefert.

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

  • Hallo Zusammen,
    danke für die Infos.

    Axel kannst du mir die BV zuschicken. Danke

    Hallo Udo hier hier meine Fax nr. 0211- 526150 120


    Gruß

    Lothar

  • Hallo Lothar,
    hier die gewünschte BV.

    Sehhilfen am Arbeitsplatz
    - gemäß Bildschirmarbeitsverordnung -


    In speziellen Fällen sind aus arbeitsmedizinischer Sicht besondere Sehhilfen am Arbeitsplatz erforderlich. In diesen speziellen Fällen sind folgende Bedingungen als Voraussetzungen unabdingbar:

    Erstuntersuchung durch das Werkarztzentrum nach G 37. Der Werkarzt muss die Notwendigkeit dieser speziellen Sehhilfe gemäß Formular (Anlage 1) bestätigen.

    Bei Bestätigung des Werkarztes ist das Formular an die Personalabteilung weiterzuleiten, zwecks Auslösung einer Bestellung für den Einkauf.

    Die spezielle Sehhilfe kann nur bei dem von HAVER& BOECKER festgelegten Optiker bezogen werden. Kosten für die spezielle Sehhilfe können gemäß konkreter Rechnungslegung im Normalfall bis maximal 200 EUR betragen.

    Anlage 1:
    Antrag auf Unterstützung für eine Arbeitsplatzbrille

    Name, Vorname: geboren am :
    beschäftigt als : seit :

    Bestätigung durch das Werkarztzentrum:

    Wir bestätigen, dass die Arbeitsplatzbrille erforderlich ist.
    Das Gutachten ist dieser Bestätigung beigefügt.

    Sonstige Bemerkungen:


    Datum Unterschrift

    Grüße Axel

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