Brandschutz: Batterieladegerät für Gabelstapler

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  • Hallo zusammen

    Wie sind für Gabelstapler die Ladegeräte abzusichern? Das der seitliche Abstand von 2,5m eingehalten werden soll zu brennbaren Materialien ist klar. Wie ist es mit der Höhe? Kann ein Ladegerät an eine gemauerte Wand befestigt werden wenn daneben eine Trockenbauwand steht oder müßte diese extra abgesichert werden?
    Einen schönen Tag noch allen.

    Gruß
    MST

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  • Um die immer richtige Gefährdungsbeurteilung kommst Du zwar nie herum, aber nach Deiner Beschreibung ist der Standort doch perfekt. Natürlich sollte an einen Anfahrschutz gedacht werden. Je nach Stapler besteht ggf. beim Rückwärtseinparken die Gefahr, mit der Kabine gegen das Ladegerät zu fahren. Daher der Anfahrschutz. Aber das hängt natürlich vom Stapler und den räumlichen Gegebenheiten ab. Grundsätzlich ist eine Anbringung in bequemer Arbeitshöhe immer besser als eine Platzierung auf dem Boden. Außerdem entfällt bei Staplern mit einer kleineren Kabine als der Grundfläche, also bei Staplern mit Überhang in Form des Gegengewichts oft die Notwendigekeit des Anfahrschutzes beim Ladegerät. Kurz über dem Boden sollte es aber einen Anfahrschutz geben, damit der Stapler nicht gegen die Wand gefahren werden kann. Aber das sind alles Fragen der Gefährdungsbeurteilung. Kurzfassung: Ja, Ladegerät kann aufgehängt werden, Kopf muss trotzdem benutzt werden. Aber das ist ja immer so... ;)

    Überschrift nicht gelesen. Du interessierst Dich ja für den Brandschutz: Beim Laden können Ex-Atmosphären entstehen. Es kommt also nicht nur auf eine brandlastfreie Umgebung an, sondern auch auf die Belüftung. Da wirst Du um eine Gefädhrdungsbeurteilung nicht herum kommen. In größeren Hallen hat man selten Probleme, wenn in einer Fertiggarage ohne besondere Belüftung dagegen mehrere eng stehende Stapler geladen werden (habe ich schon mal so gesehen), dann ist das mindestens grenzwertig.


    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

    3 Mal editiert, zuletzt von Micherheit (16. März 2016 um 14:53)

  • Hallo MST,

    diese 2,5m kommen immer aus dem Bereich der Feuerversicherer und beziehen sich auf brennbare Materialien. Holzwand, wäre nicht so gut.

    Was macht die gasende Batterie? Knallgas. Das Zeug ist leichter als Luft, steigt also "auf". Demzufolge braucht man ein großes Raumvolumen (gut belüftete Halle) oder aber eine Absaugung über der Batterie. Dabei bitte aufpassen. Diese darf keine Zündquelle (Funken?) für das Gas sein! Hier wäre dann eine Explos.geschützte Absaugung nicht ganz verkehrt.

    Solltest du mit einem Feuerversicherer zu tun haben, nimm den mit ins Boot. Letztlich sollte der zufriedengestellt werden, sonst zahlt der nicht.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hi...

    ich hatte das Thema auch kürzlich. Die DGUV I 209-067 gibt da insgesamt schöne Anhaltspunkte (u.a. die 2,5 m für brennbare Stoffe aber auch die 5 m für brennbare Flüssigkeiten).
    In der DGUV Information findest Du auch ein Rechenmodell, mit der du den "Frischluftbedarf" während des Aufladens abschätzen kannst und mit dem Du dann aus der Ex-Schutz - Problematik herauskommst
    Siehe auch:
    Komnet
    DGUV

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

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  • Hallo,

    siehe zum Thema auch:

    http://www.bgn.de/9107/22187/1

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Moin MST,

    das hatten wir auch schon.

    Meine alten Zellen erinnern sich an ein fahrbares Ladegerät. Das habe ich hier auch irgendwie beschrieben. Damit konnte man bei Benutzung des Ladegerätes einen Abstand einhalten und bei Nichtbenutzung das Ding in die Ecke schieben.
    War ein wenig tricky, doch das Gemaule von den Feuerversicherern und der BG war damit am Ende.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)