Wann Ex-Schutzdoku?

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  • Hallo zusammen,

    ich bastel gerade und habe eine Verständnisfrage.

    Es geht um die Erstellung eines Explosionsschutzdokumentes.
    Wann muss das erstellt werden?

    -Ex-Bereich mit G oder D-Zonen, ok.

    -Arbeitsplätze im Ex-Bereich (kommen neu)
    -Veränderungen, Erweiterungen oder umbauen der Arbeitsmittel im Ex-Bereich, dadurch evtl. ein anderes Risiko
    -nach einem Ereignis (also einem Knall)

    -Prüfungen sind da nicht mit drin, sie werden extra betrachtet, es sei denn, durch die Prüfung gibt es NEUE Betriebsmittel im Ex-Bereich

    So würde ich das sehen.
    Soweit verständlich und ok?

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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  • Hallo Waldmann,

    ein Ex-Schutzdokument ist ja letzlich nichts anderes als eine Gefährdungsbeurteilung. Es muss also immer wenn Ex-Bereiche auftreten könnten, ein Ex-Schutzdokument erstellt werden.
    Außerdem muss es überarbeitet werden, wenn Du Änderungen, Erweiterungen oder Neu-/Umgestaltungen der Arbeitsmittel oder auch des Arbeitsablaufes durchführst und selbstverständlich regelmäßig überprüft werden.

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Es geht um die Erstellung eines Explosionsschutzdokumentes.
    Wann muss das erstellt werden?

    Rechtsgrundlage dürfte §9 Abs. 4 BetrSichV sein, dort wird auf §6 Abs. 8 GefStoffV verwiesen.
    Nach meiner Auslegung ist ein Ex-Schutzdokument immer dann erforderlich, wenn Mitarbeiter von der Gefahr tangiert sind. Also bei Arbeiten in der Zone oder in deren Wirkungsbereich.
    Wobei das Ex-Schutzdokument nichts anderes ist als der Teil der Gefährdungsbeurteilung, der sich mit den Explosionsgefahren und deren Auswirkungen auseinandersetzt.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Wobei das Ex-Schutzdokument nichts anderes ist als der Teil der Gefährdungsbeurteilung, der sich mit den Explosionsgefahren und deren Auswirkungen auseinandersetzt.

    Deshalb Unterweisung der Mitarbeiter nicht vergessen ....
    auch Reinigungs- und Reparaturarbeiten sind zu berücksichtigen.

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Hi,

    danke euch.

    Ich sehe es genauso.

    Nur irgendwie kommt man beim Grübeln dann in ein weiteres Grübeln und dann kommt die Unsicherheit.

    Ok, dann eben weiter mit dem Mist............

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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  • -Arbeitsplätze im Ex-Bereich (kommen neu)

    Zumindest muss überprüft werden, ob dadurch das Risiko ansteigt. Wenn ja, muss geprüft werden, wie man dem begegnet bzw. ob man noch im akzeptablen Bereich ist.

    -Veränderungen, Erweiterungen oder umbauen der Arbeitsmittel im Ex-Bereich, dadurch evtl. ein anderes Risiko

    Bei Veränderungen im Ex-Bereich muss man natürlich die spezifischen Bedingungen berücksichtigen z.B. elektrische Einrichtungen entsprechend ausführen. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, aber die Praxis zeigt, dass das gerne vergessen oder übersehen wird.

    -nach einem Ereignis (also einem Knall)

    Der Knall zeigt, dass die bisherige Gefährdungsbeurteilung unzureichend war, oder es ist der seltene Fall des "Restrisikos" eingetreten, aber auch dann ist es sinnvoll, nochmals darüber nachzudenken, ob man die Eintrittswahrscheinlichkeit nicht noch ein wenig verringern kann.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hi Axel.

    genauso waren meine Gedanken.

    Ich habe diese in die kurzen Sätze gepackt und bin davon ausgegangen, dass ich dann auch so verstanden werden würde.

    Bis dann, danke.

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