Hallo in die Runde !
Sind bei einer 2 Handschaltung, wenn die entsprechenden Sicherheitsabstände eingehalten sind, eine Einhausung der Bedientaster gegen unbeabsichtiges Berühren vorgeschrieben ? Es handelt sich um eine kleine Tischpresse.
Ich möchte gern eure Meinungen dazu hören da ich in der Frage die Ansicht eines TAB nicht teile.
Die eingebaute Zweihandschaltung hat alle Anforderungen der Norm erfüllt. Kann davon ausgegangen werden, dass ausreichende Maßnahmen gegen eine vorhersehbare Manipulation getroffen worden sind ?
Die Gefährdungsanalyse am Arbeitsplatz hat keine besonders hohe Manipulationsgefahr ergeben. Ich freue mich auf Eure Antworten.
Gruß Tanzderhexen