Guten Morgen,
man stelle sich vor, da iste eine grüne Wiese, direkt hinter dem Verwaltungsgebäude. Man nehme eine Planierraupe schiebt ein kleines Stück des Grünen weg und verdichtet diese Fläche mit Schotter. Anschließend nehme man zwei 20ft Container und lagert darin brennbare Arbeitsmittel. Mal davon abgesehen, dass der Sicherheitsabstand von 5m zum benachbarten Gebäude nicht eingehalten hat, halte ich dieses vorgehen trotzdem für schwer bedenklich. Schließlich ist keine Baugenehmigung vorhanden. Von einer Genehmigung zum Lagern auch nicht. Man ist der Meinung, das Ganze ist ja nur vorübergehend (seit 2 Jahren...ohne ein Ende vorhersagen zu können).
Ich habe jetzt darauf aufmerksam gemacht, dass das so nicht zulässig ist. Muss mich aber gegen Juristen wehren.
Im LBO (RLP) spricht man immer von Bauprodukten.......
§2 Begriffe
Bauliche Anlagen sind mit dem Erdboden verbundene, aus Bauprodukten hergestellte Anlagen. Eine Verbindung mit dem Erdboden besteht auch dann, wenn die Anlage durch eigene Schwere auf dem Boden ruht oder wenn sie nach ihrem Verwendungszweck dazu bestimmt ist, überwiegend ortsfest benutzt zu werden. Als bauliche Anlagen gelten
- Aufschüttungen und Abgrabungen,
- Lager-, Abstell-, Aufstell- und Ausstellungsplätze,
- Camping- und Wochenendplätze,
- Stellplätze,
- Sport- und Spielplätze,
- Schiffe und sonstige schwimmfähige Anlagen, die ortsfest benutzt werden und dem Wohnen oder gewerblichen, sportlichen oder ähnlichen Zwecken dienen,
- Gerüste,
-
Hilfseinrichtungen zur statischen Sicherung von Bauzuständen.
Nummer 2 würde ich hier jetzt dazurechnen.
Bei den beiden Containern tue ich mir noch schwer. Meiner Meinung nach stellen diese weder ein Bauprodukt noch eine Anlage dar.
Kennt jemand einen schlüssigen Weg tiefer oder genauer zu begründen? Keine Genehmigung ist meiner Meinung nach hier nicht möglich, auch als Nebenanlage nicht. Oder doch?