Liebe Mitstreiter,
hat jemand Erfahrungen mit der Erstellung eines Lärmminderungsprogramms nach TRLV Lärm – Teil 3?
Wir haben einen Arbeitsplatz mit zwei Kornreinigungsmaschinen, an dem ich mit unserem Meßgerät (Integrierendes Impulsschallpegelmessgerät Modell 2800) Werte über 85dB(A) messe.
Eigentlich ist die Sache klar:
- Lärmbereiche kennzeichnen, falls technisch möglich abgrenzen und Zugang beschränken
- Lärmminderungsprogramm aufstellen und durchführen
- Beschäftigte müssen Gehörschutz benutzen
- Bestimmungsgemäße Verwendung des Gehörschutzes sicherstellen
- Regelmäßig Vorsorgeuntersuchungen G20
Klar ist aber auch, dass die Geräte alt sind, demzufolge technisch überholt, und ersetzt werden müssten. Ist auch meine Empfehlung. Aber wie nun die bürokratische Hürde eines Lärmminderungsprogramms?
Gruß
Ralph