Lärmminderungsprogramm nach TRLV Lärm – Teil 3

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  • Liebe Mitstreiter,
    hat jemand Erfahrungen mit der Erstellung eines Lärmminderungsprogramms nach TRLV Lärm – Teil 3?

    Wir haben einen Arbeitsplatz mit zwei Kornreinigungsmaschinen, an dem ich mit unserem Meßgerät (Integrierendes Impulsschallpegelmessgerät Modell 2800) Werte über 85dB(A) messe.
    Eigentlich ist die Sache klar:

    • Lärmbereiche kennzeichnen, falls technisch möglich abgrenzen und Zugang beschränken
    • Lärmminderungsprogramm aufstellen und durchführen
    • Beschäftigte müssen Gehörschutz benutzen
    • Bestimmungsgemäße Verwendung des Gehörschutzes sicherstellen
    • Regelmäßig Vorsorgeuntersuchungen G20

    Klar ist aber auch, dass die Geräte alt sind, demzufolge technisch überholt, und ersetzt werden müssten. Ist auch meine Empfehlung. Aber wie nun die bürokratische Hürde eines Lärmminderungsprogramms?
    Gruß
    Ralph

    Die großen Tugenden machen einen Menschen bewundernswert, die kleinen Fehler machen ihn liebenswert. (Pearl S. Buck)

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  • Hallo,
    wie bereits geschrieben ist die Sache klar.Die Lärmverursacher sollen "bearbeitet" werden.

    Die "regelmäßige Vorsrogeuntersuchung G20" ist natürlich nicht mehr korrekt.
    Je nach Lärmwert gibt es eine Angebots- bzw. Pflichtvorsorge, wobei es hier um medizinische Beratung geht. Ob es zur Untersuchung kommt hängt von der Zustimmung des Mitarbeiters ab.

    Die Gesellschaft für Technische Akustik hat zum Lärmminderungsprogramm hilfreiche Informationen.
    http://www.gta-akustik.de/Laermminderungsprogramm.130.0.html

    Gruß
    AL_MTSA

    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

  • Hallo,

    möchtest du wissen wie genau du vorgehen sollst um ein Lärmminderungsprogramm aufzustellen?
    Was meinst du mit bürokratischer Hürde in dem Zusammenhang?

    Ganz gute Hinweise gibt es hier Lärmminderungsprogramm

    Grüße
    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Ein admin hat das Thema abgehakt. Nun gut.
    Hier mal in Kurzfassung, wie ich das bisher angegangen bin (Wie genau ich das Lärmminderungsprogramm mache, weiß ich allerding immer noch nicht.):

    • Überblicksmessung mit meinen Möglichkeiten
    • Vergleich mit Stand der Technik ->??
    • Lärmminderungsmaßnahmen schlecht möglich (an den Maschinen konstruktionsbedingt, Einhausung raumbedingt)
    • Lärmminderungsprognose: für technische und bauliche Maßnahmen sind geringe Verbesserungen zu erwarten
    • Vorschlag Maßnahmen: · lärmarme Maschinen anschaffen · lärmarme Verfahren verwenden (Möglichkeit prüfen!) · deutliche Verminderung der Arbeitszeit mitLärmbelastung· Gehörschutz-Tragepflicht (Art des Gehörschutzesangeben)· arb.med. Pflichtuntersuchung

    Ob das den Anforderungen genügt, weiß ich nicht.

    Gruß
    Ralph, der sehr unsicher ist

    Die großen Tugenden machen einen Menschen bewundernswert, die kleinen Fehler machen ihn liebenswert. (Pearl S. Buck)

  • Du hast doch einige Punkte schon aufgezählt.
    Nr. 1 wurde ja wohl schon durchgeführt.
    Nr. 2: Welchen Lärm erzeugen vergleichbare Anlagen? Wenn Deine Anlagen schon uralt sind, kann man davon ausgehen, dass neuere Anlagen hier deutlich bessere Parameter liefern. Sind Deine Anlagen noch nicht so alt, ist dies aber trotzdem kein Garant dafür, einen lärmarmen Typ im Einsatz zu haben.
    Nr. 3: Hier würde ich auch mal nachsehen, was die Lärmquellen sind. Bei Kornreinigungsmaschinen könnte ich mir vorstellen wird Korn (Getreide?) mittels Luftstrom durch Blechrohre geblasen. Aufgrund der Reibung an der Blechwand entsteht entsprechender Lärm. Diese Blechrohre kann man bestimmt mit einem dämpfenden Material ummanteln. Oft ist auch relevant, wo die Maschinen stehen. Raum mit glatten Betonwänden dürfte fast das schlechteste sein, was man hier antrifft. Der Schall wird schön durch die Wände reflektiert. => Möglichkeit der schalltechnischen Dämmung der Wände erörtern.
    Nr. 4: Immer daran denken, die dB Skala ist logarithmisch. Zahlenmäßig kleine Veränderungen sind in der Realität dann doch gewaltig.
    Nr. 5: Da hast Du ja schon einiges aufgezählt, jetzt noch meine Nr. 3 hinzu.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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    • Überblicksmessung mit meinen Möglichkeiten
    • Vergleich mit Stand der Technik ->??
    • Lärmminderungsmaßnahmen schlecht möglich (an den Maschinen konstruktionsbedingt, Einhausung raumbedingt)
    • Lärmminderungsprognose: für technische und bauliche Maßnahmen sind geringe Verbesserungen zu erwarten
    • Vorschlag Maßnahmen: · lärmarme Maschinen anschaffen · lärmarme Verfahren verwenden (Möglichkeit prüfen!) · deutliche Verminderung der Arbeitszeit mitLärmbelastung· Gehörschutz-Tragepflicht (Art des Gehörschutzesangeben)· arb.med. Pflichtuntersuchung

    Ob das den Anforderungen genügt, weiß ich nicht.

    1. Orientierende Messung: sehr gut
    2. Vergleich mit aktuellen Maschinen / Einrichtungen: Ja
    3. Lärmminderungsmaßnahmen schlecht möglich: Vermutlich völlig falsch. Scheinbare Sachzwänge entpuppen sich in der Regel als von uns limitierte Kostenvorstellungen. Allein das vollständige Beschichten der Raumwände mit Schallabsorbern bringt immer einen Effekt. Die Absorberfläche kann in der Regel deutlich größer sein als die Fläche der Begrenzungsflächen. Im Raum können Absorber aufgestellt und aufgehängt werden (auch verschiebbar / verstellbar). Die abstrahlenden Flächen können belegt werden.
    4. Lärmminderungsprognose: Siehe AxelS, eine Minderung um 6 dB wäre eine Viertelung der Schallenergie.
    5. Vorgeschlagene Maßnahmen:
    - lärmarme Maschinen
    - lärmarme Verfahren
    - Minderung der Aufenthaltsdauer im Lärmbereich
    - Aufenthaltsort / Arbeitsort mit möglichst maximalen Abstand zur Lärmquelle
    - Tragepflicht PSA "Lärm"
    - Unterweisung "Lärm" insbesondere über persönliche Maßnahmen wie Otoplastiken
    - Vorbildverhalten von Vorgesetzten (Wenn der Chef 6 Minuten in der Produktion ist)
    - Arbeitsmedizinische Vorsorge (Verstärkung der Unterweisungsinhalte)
    - Gehöruntersuchung ist ja endlich nur die Feststellung des Schadens. Leider sind Gehörminderungen nicht reversibel!

    Ob die Anforderungen erfüllt sind, ist durch eine einfache Messung zu kontrollieren. Leider dauern diese Messungen, soll es konkret sein, oft lange. 100 dB in einer kurzen Zeitspanne von 15 Min. irgendwann am Arbeitstag, machen die maximal zulässige Lärmdosis bereits voll.

    Zwei Aussagen zum Schluss:
    A: Lärmstörungen / Hörminderungen treten nicht erst nach der gesetzlichen Lärmdosisschwelle von 80 dB auf.
    B: Personen mit Hörschäden sind sehr bald am Rande der sozialen Gruppen. Was unser Leben deutlich beeinflusst.

    Grüße
    Flügelschraube