Wer haftet bei Wegeunfällen auf nicht eindeutig zugewiesenen Verkehrsflächen?
Frage:
Wer haftet bei Wegeunfällen auf nicht eindeutig zugewiesenen oder fremden Verkehrsflächen?
Ein Grundstück mit unterschiedlichen Gebäuden wird von mehr als einer Partei genutzt.
Ein Eigentümer vermietet Teilbereiche seiner Immobilie an eine zweite Firma. Dabei kommt es dazu, dass Verkehrsflächen von zwei Parteien (plus Lieferanten, Entsorgern usw.) genutzt werden müssen.
Der Mietvertrag zwischen Firma (Vermieter) und Firma (Mieter) bezieht sich nur auf Gebäude bzw. Räume.
Wer ist haftbar bei Wegeunfällen des Mieters, bzw. seiner Mitarbeiter, verursacht durch Pflasterschäden, nicht geräumte, nicht gestreute Gehbereiche usw.?
Die Frage bezieht sich im auf größere Betriebsgrundstücke, die z.B. nach einer Insolvenz von mehreren kleineren Betrieben (gemeinsam) genutzt werden.
Danke für Eure Mühe
Flügelschraube