Hallo Zusammen,
ich habe eine allgemeine Frage zu Gefährdungsbeurteilungen bei Freiwilligen Feuerwehren in NRW.
Der Dienstleister unserer Gemeinde hat unserem Leiter der Feuerwehr die Auskunft erteilt, das rein
Freiwillige Feuerwehren keine Gefährdungsbeurteilung benötigen. Diese Aussage kann ich nicht nachvollziehen,
da es ja trotzdem eine Feuerwehr ist. Hat jemand eine Ahnung wie man diese Aussage rechtssicher belegen oder widerlegen kann.
Gruß Alex