Beiträge von Leesi

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    Hi,
    verzeih mir die Gegenfrage, aber ich möchte mir erst einmal ein besseres Bild von der Gesamtsituation schaffen.
    Wenn Besucher oder Dienstleister die Anlage betreten ist doch sicherlich ein Ortskundiger anwesend?
    Ihr habt doch bestimmt längerfristige Verträge mit Euren Dienstleistern?
    Vor Auslösung erfolgt doch bestimmt eine optisch-akustische Warnung?

    Bei meiner letzten Tätigkeit in einem Industriebetrieb mit Argon Löschanlage wurde ich auf diesen Zustand hingewiesen und wir wurden fast die ganze Zeit
    vom Werkschutz begleitet. Uns wurde auch gesagt, das wir uns nicht ohne Erlaubnis von dem momentan zugewiesenen Bereich entfernen dürfen.
    Ebenfalls war die Fremdfirmenordnung teil unseres Vertrages und wir mussten den Erhalt schriftlich bestätigen.

    Meiner Erfahrung nach musst Du nur den Verantwortlichen der Fremdfirma unterweisen, er ist dann für seine eigenen MA zuständig.
    Ich suche aber noch einmal in meinen Unterlagen, dies kann ich allerdings erst am Donnerstag machen.

    Ich hoffe, das ich Dir bis jetzt ein bisschen weiterhelfen konnte.

    Gruß Alex

    Hallo Simon,
    die Umsetzung ist das geringste Problem, hierzu gibt es ja etliches Material was einem Hilfestellungen bietet
    und des weiteren sollte eine Führungskraft wissen was sie macht. Es ging bei meiner Frage rein um die Aussage des Dienstleisters
    in Bezug zu einer rein Freiwilligen Feuerwehr. Wenn man diesem Anhang auf Seite 3 (http://www.dguv.de/medien/inhalt/…q_vorschr_2.pdf) glauben schenkt dann hat der Dienstleister in Bezug auf Beschäftigte sogar recht.
    Ein Freiwilliger Feuerwehrmann ist kein Beschäftigter. Ich denke man kommt so zu keinem Ergebnis, und werde meinem StBI raten, diese Fragestellung den Juristen der Stadt zu übergeben. Diese können den Sachverhalt dann mit der Unfallkasse NRW klären.
    Gruß Alex

    Hallo Frank,
    danke für die schnelle und hilfreiche Antwort. Ein Glück das alle Einsätze strikt nach FwDV und der UVV abgearbeitet werden können :D , und sich auch die Einsätze an die Vorschriften halten.
    Spaß beiseite, man muss also alle spezifischen Gefahren betrachten. Wenn man diesen Part gewissenhaft abdecken will, ist das trotzdem ein beträchtlicher Arbeitsaufwand. Letztlich war die Aussage des Dienstleisters nicht richtig. Ich werde diese Info mal so weitergeben und mal abwarten was sich daraus entwickelt.
    Gruß Alex

    Hallo Zusammen,
    ich habe eine allgemeine Frage zu Gefährdungsbeurteilungen bei Freiwilligen Feuerwehren in NRW.
    Der Dienstleister unserer Gemeinde hat unserem Leiter der Feuerwehr die Auskunft erteilt, das rein
    Freiwillige Feuerwehren keine Gefährdungsbeurteilung benötigen. Diese Aussage kann ich nicht nachvollziehen,
    da es ja trotzdem eine Feuerwehr ist. Hat jemand eine Ahnung wie man diese Aussage rechtssicher belegen oder widerlegen kann.

    Gruß Alex

    Ok, ich zeichne habe die Grundrisse per als dwg-Datei gezeichnet oder per dxf importiert. Zusätzlich habe ich eine Symbolbibliothek beim VDS gekauft.
    Für 50,00 € kann ich die Symbole nicht nachzeichnen.
    Allerdings habe ich nur 11 Betriebsgebäude zu verwalten.
    Der pdf Wandler wäre halt für unsere Planungsabteilung interessant gewesen, so muss halt weiterhin unser Grafikdesigner "dran glauben"
    Viele Grüße Alex

    Hallo Waldmann,
    bist du fündig geworden, was die Freeware zur pdf Wandlung betrifft?
    Als kostenpflichtiges Programm kann ich Dir den Adobe Illustrator empfehlen, finde ich für den Zweck zu teuer.
    Das ganze ist aber nur hilfreich wenn die Dateien Vektorbasierend sind.
    Gruß Alex

    Hallo, so sieht der Wahnsinn teilweise beim Aufbau einer Messe aus.
    Daher schocken mich solche Fotos nicht sonderlich, und das auf den Fotos dargestellte weiterschleifen ist oftmals üblich.
    Der Qualifizierungsstand des dort arbeitenden Personenkreises ist oftmals sehr niedrig.
    Uns wurde versichert, das seitens der Messen jedoch an dieser Problematik gearbeitet wird.

    Viele Grüße

    Hallo,
    ich würde die von SAM 12 genannten Röhren verwenden, diese haben wir von unserem Sachversicherer in unserem Lager genehmigt bekommen. Falls Du einige Leuchten besonders schützen möchtest gibt es im Großhandel sogenannte Ballschutzkörbe für diesen Lampentyp.
    Gruß Alex

    Hallo Zusammen,

    ich möchte mich kurz meinen "Mitstreitern" vorstellen. Ich heiße Alexander und wohne im Kreis Heinsberg (NRW), bin verheiratet und habe zwei Kinder.

    Meine Hobbys sind Rad fahren und die Freiwillige Feuerwehr.

    Seit 13 Jahren arbeite ich in einer Schreinerei in Aachen als Projektleiter und bin dort seit 2009 ebenfalls als Brandschutzbeauftragter tätig.

    Zur Zeit befinde ich mich in der SiFA Ausbildung (LEK 2 steht bevor) bei der BGHM.


    Während der Vorbereitung auf die LEK 1 bin ich auf das Forum gestoßen und fand einige Beiträge sehr interessant.

    Nach einigen Beiträgen zu urteilen konnte man dann doch guten Gewissens zur LEK 1 fahren.


    Mit dem Beitritt zum Forum erhoffe ich einen Austausch von Wissen und Erfahrungen.

    Vielleicht können die eigenen Erfahrungen jemand Anderem dienen.

    Dies als erste Information zu meiner Person.

    Gruß Alex