Hi,
verzeih mir die Gegenfrage, aber ich möchte mir erst einmal ein besseres Bild von der Gesamtsituation schaffen.
Wenn Besucher oder Dienstleister die Anlage betreten ist doch sicherlich ein Ortskundiger anwesend?
Ihr habt doch bestimmt längerfristige Verträge mit Euren Dienstleistern?
Vor Auslösung erfolgt doch bestimmt eine optisch-akustische Warnung?
Bei meiner letzten Tätigkeit in einem Industriebetrieb mit Argon Löschanlage wurde ich auf diesen Zustand hingewiesen und wir wurden fast die ganze Zeit
vom Werkschutz begleitet. Uns wurde auch gesagt, das wir uns nicht ohne Erlaubnis von dem momentan zugewiesenen Bereich entfernen dürfen.
Ebenfalls war die Fremdfirmenordnung teil unseres Vertrages und wir mussten den Erhalt schriftlich bestätigen.
Meiner Erfahrung nach musst Du nur den Verantwortlichen der Fremdfirma unterweisen, er ist dann für seine eigenen MA zuständig.
Ich suche aber noch einmal in meinen Unterlagen, dies kann ich allerdings erst am Donnerstag machen.
Ich hoffe, das ich Dir bis jetzt ein bisschen weiterhelfen konnte.
Gruß Alex