Gefährdungsbeurteilung Freiwillige Feuerwehr in NRW

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  • Hallo Zusammen,
    ich habe eine allgemeine Frage zu Gefährdungsbeurteilungen bei Freiwilligen Feuerwehren in NRW.
    Der Dienstleister unserer Gemeinde hat unserem Leiter der Feuerwehr die Auskunft erteilt, das rein
    Freiwillige Feuerwehren keine Gefährdungsbeurteilung benötigen. Diese Aussage kann ich nicht nachvollziehen,
    da es ja trotzdem eine Feuerwehr ist. Hat jemand eine Ahnung wie man diese Aussage rechtssicher belegen oder widerlegen kann.

    Gruß Alex

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  • Moin Alex,

    immer wieder ein beliebtes Thema. :D Die gleiche Diskussion habe ich hier auch geführt. Nach Auskunft unserer BG/UK ist für den Bereich, der durch die Feuerwehrdienstvorschriften abgedeckt wird, die Gefährdungsbeurteilung entbehrlich. Alle anderen Bereiche sind zu beurteilen.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Hallo Frank,
    danke für die schnelle und hilfreiche Antwort. Ein Glück das alle Einsätze strikt nach FwDV und der UVV abgearbeitet werden können :D , und sich auch die Einsätze an die Vorschriften halten.
    Spaß beiseite, man muss also alle spezifischen Gefahren betrachten. Wenn man diesen Part gewissenhaft abdecken will, ist das trotzdem ein beträchtlicher Arbeitsaufwand. Letztlich war die Aussage des Dienstleisters nicht richtig. Ich werde diese Info mal so weitergeben und mal abwarten was sich daraus entwickelt.
    Gruß Alex

  • Hallo,

    siehe Forensuche.
    Informationen, Ansätze zur Umsetzung usw., findet man
    alles hier:

    "Gefährdungsbeurteilung bei Feuerwehren und Hilfeleistungsorganisationen"

    Auszug u.a.: http://www.dguv.de/medien/inhalt/…ents/roselt.pdf

    und

    http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/i-8663.pdf

    usw..

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo Simon,
    die Umsetzung ist das geringste Problem, hierzu gibt es ja etliches Material was einem Hilfestellungen bietet
    und des weiteren sollte eine Führungskraft wissen was sie macht. Es ging bei meiner Frage rein um die Aussage des Dienstleisters
    in Bezug zu einer rein Freiwilligen Feuerwehr. Wenn man diesem Anhang auf Seite 3 (http://www.dguv.de/medien/inhalt/…q_vorschr_2.pdf) glauben schenkt dann hat der Dienstleister in Bezug auf Beschäftigte sogar recht.
    Ein Freiwilliger Feuerwehrmann ist kein Beschäftigter. Ich denke man kommt so zu keinem Ergebnis, und werde meinem StBI raten, diese Fragestellung den Juristen der Stadt zu übergeben. Diese können den Sachverhalt dann mit der Unfallkasse NRW klären.
    Gruß Alex

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  • Moin,

    ein interessantes Thema, ähnlich wie bei ehrenamtlichen Helfern. Aber gem. § 2 SGB VII fallen diese auch unter dem Schutz der gesetzl. Unfallversicherung:
    (1) Kraft Gesetzes sind versichert, Personen, die bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not Hilfe leisten oder einen anderen aus erheblicher gegenwärtiger Gefahr für seine Gesundheit retten...

    Und schaut man mal in die GefStoffV, dann wird einem bewusst, dass auch hier nicht nur die Beschäftigten auftauchen:
    Es stehen gleich
    1. den Beschäftigten die in Heimarbeit beschäftigten Personen sowie Schülerinnen und Schüler, Studierende und sonstige, insbesondere an wissenschaftlichen Einrichtun-gen tätige Personen, die Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausüben; für Schülerinnen und Schüler und Studierende gelten jedoch nicht die Regelungen dieser Verordnung über die Beteiligung der Personalvertretungen,...

    Sthamex ist ein Gefahrstoff : )

    Dann noch den Geltungsbereich der DGUV Vorschrift 1:
    § 1Unfallverhütungsvorschriften gelten für Unternehmer und Versicherte... (§ 3 Gefährdungsbeurteilung).

    Also ist deine Idee mit der Nachfrage ganz interessant, bevor man sich auf die Aussage einer Aufsichtsperson verlässt.

    Wenn ihr eine Rückmeldung habt, würde diese mich sehr interessieren.

    ---

    „Willst du, dass einer in der Gefahr nicht zittert, dann trainiere ihn vor der Gefahr.“


    Lucius Annaeus Seneca (4 v.Chr. – 65 n.Chr.), röm. Philosoph u. Dichter

    2 Mal editiert, zuletzt von K-Prinz (5. Januar 2016 um 15:55)

  • Moin,

    der letzte Link in Simons Beitrag (in dem verlinkten Dokument dann auf Seite 8 ) erläutert es doch ausführlich. Das war auch genau die Auskunft, die ich von meiner BG bekommen habe. Freiwillige Feuerwehr: Beschäftigte - nein, Versicherte - Ja, Gefährdungsbeurteilung erforderlich.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

    Einmal editiert, zuletzt von Guudsje (5. Januar 2016 um 16:15)

  • Hallo,

    in Bezug zu einer rein Freiwilligen Feuerwehr.

    Ja, und diese Frage "FF" ist eindeutig beantwortet.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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