Hallo Brandschützer,
meine Tochter wohnt in München. Zu Ihrer Wohnung gehört eine Tiefgarage. Direkt an ihrem Stellplatz ist der Motor / Antrieb für das Rolltor.
Und wie man das so von Rolltoren kennt, ist dort am Antrieb auch ein Zugschalter installiert. Für den Fall, dass man / frau die Fernbedienung nicht dabei hat. Hier in diesem Fall eine Kunststoffkette. Diese schleift nun beim Verlassen des Stellplatzes über das neue Fahrzeug meiner Tochter. Verständlicherweise möchte meine Tochter die Kette entfernt haben und durch ein Lackfreundlicheres Ersatzteil ersetzt haben. Die Hausverwaltung behauptet nun, aus brandschutzgründen dieses nicht leisten zu können. Und das kann ich mir beim besten Wilen nicht vorstellen.WElche Bauvorschrift befasst sich mit solch Kinkerlitzchen. Selbst DIN / EN tun dieses nicht. Nicht brennbar schon aber nicht das es eine Kette sein muss.
Gibt es doch eine bayrische Vorschrift, die eine Kette anstatt eines nicht brennbaren Seiles verlangt?