Da würde ich gleich mal einhaken. Ist der Zeitumfang für den Nebenjob bekannt? Das Arbeitszeitgesetz gilt für die Summe aller Tätigkeiten, somit muss jeder Arbeitgeber durch den Mitarbeiter entsprechend informiert sein. In einigen Arbeits- bzw. Tarifverträgen ist die Nebenbeschäftigung ausgeschlossen oder erfordert eine entsprechende Genehmigung durch den Hauptarbeitgeber.
Ja. Ist bekannt. Passt auch soweit mit den Stunden.
Sie übt den Nebenjob aus, um mehr Geld zu haben. Als Azubi im Arztbereich ist die "Ausbeute" nicht gerade hoch, und sie muss ja irgendwie ihr Auto (neu) und ihr Handy (immer auf dem neusten Stand; Das vierte, wenn ich richtig mitgezählt hab, da die anderen mit einer Splitter-App ausgestattet sind) und ihre Klamotten (sorry, kann ich mir jetzt nicht verkneifen: aufgebrezelt bis zum geht nicht mehr, Wasserstoffblondchen und in diese Richtung JEGLICHES Klischee erfüllend) finanzieren. Und weggehen will man ja auch noch jeden Tag des Wochenendes.
Mike