- Offizieller Beitrag
Hallo,
Entwurf für Arbeitsschutz-, Lärm- und Vibrationsverordnung vorgelegt
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Stand: August 2006
Der Verordnungsentwurf zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen dient der Umsetzung der EG-Arbeitsschutzrichtlinien 2002/44/EG und 2003/10/EG sowie des ILO-Übereinkommens Nr. 148 über Lärm und Vibrationen an Arbeitsplätzen in nationales Recht.
Der Verordnungsentwurf entspricht inhaltlich im Wesentlichen den europäischen Richtlinienvorgaben. Soweit erforderlich wurden Anpassungen an den deutschen Rechts- und Sprachgebrauch vorgenommen. Zum Schutz der Gesundheit der Beschäftigten wird in zwei Fällen von den EG-Grenzwerten abgewichen.
Dies betrifft die Ganzkörperexposition durch Vibrationen und den Lärmgrenzwert unter Einbeziehung des Gehörschutzes.
Im Fall der Vibrationen wird der Richtlinien-Grenzwert von 1,15m/sec² für die Querbelastung der Wirbelsäule (X-, Y-Achse) übernommen. Der Wert für die Längsbelastung (Z-Achse) wird abweichend auf 0,8 m/sec² festgesetzt, um die Wirbelsäule wirksam zu schützen. Dies deckt sich mit dem aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand. Diese differenzierte Regelung entspricht auch der vom BMWi erlassenen Gesundheitsschutz-Bergverordnung, mit der die EG-Vibrationsrichtlinie für den Bergbau umgesetzt wurde.
Im Fall des Lärms werden aus der EG-Lärmrichtlinie die Werte für den Schalldruckpegel von 80 dB(A) und 85 dB(A) übernommen, deren Überschreitung an den Arbeitsplätzen verschiedene Schutzmaßnahmen auslöst. Der Wert für den Schalldruckpegel am Innenohr bei Verwendung von Gehörschutz wird abweichend vom EG-Wert von 87 dB(A) auf 85 dB(A) festgelegt. Auch dieser Wert ist wissenschaftlich unstrittig. Die Absenkung ist medizinisch erforderlich, um berufsbedingter Lärmschwerhörigkeit wirksam entgegenzuwirken. Die Anpassung steht auch in diesem Punkt im Einklang mit der vom BMWi erlassenen Gesundheitsschutz-Bergverordnung für Tätigkeiten im untertägigen Bergbau.
Lärmschwerhörigkeit steht seit langem an der Spitze der Berufskrankheiten und führt zu erheblichen Belastungen für die gesetzliche Unfallversicherung.
Im Jahr 2004 gab es allein bei den gewerblichen Berufsgenossenschaften 42.000 lärmbedingte Rentenfälle, für die 162 Mio. € aufgebracht werden mussten.
Gleichzeitig wurden 6.000 neue Fälle gemeldet. Die Berufsgenossenschaften rechnen mit einem weiteren Anstieg der Erkrankungen.
Vergleichbares gilt für Schädigungen durch Vibrationen. Zwar ist die Zahl der Erkrankungen hier deutlich niedriger, dafür sind die Schäden infolge Muskel/Skelett-Erkrankungen sowie neurologische Störungen und Gefäßerkrankungen mit einer erheblichen Einschränkung an Lebensqualität und hohen Krankheitskosten verbunden.
Die Verordnung ist als Artikelverordnung konzipiert. Artikel 2 bis 5 enthalten redaktionelle Änderungen der Biostoffverordnung, der Gentechniksicherheitsverordnung, der Gefahrstoffverordnung und der Betriebssicherheitsverordnung.
herbert