Prüfintervalle Blitzschutzanlagen

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  • Hallo,

    der TÜV möchte gerne unsere Blitzschutzanlagen prüfen und um ein Angebot unterbreiten zu können braucht er Unterlagen bzw. Daten.
    Der TÜV-Mitarbeiter meinte die notwendigen Angaben ständen in der für uns zuständigen Betriebssicherheitsverordnung.

    Also eine spezielle "für uns zuständige" Sicherheitsverordnung habe ich nicht gefunden :)

    Aber in der Betriebssicherheitsverordnung an sich steht nicht definitives zum Blitzschutz bzw. den Prüfintervallen.
    Wohl aber in der VDS 2010, im Bezug zu einigen Gesetzen.
    Allgemein gilt ja das Baurecht, das Baurecht NRW und die Prüfverordnung dazu.
    Also Prüffrist alle 3 Jahre für nicht besonders gefährdete Bauten usw.

    Und die VDS 2010 sagt für chemische Industrie, je nach Blitzschutzklasse 1 - 3 Jahre.

    Hat da jemand Ahnung bzw. weiß wo ich da noch genaueres finden kann.
    Andererseits denke ich, dass es sicher ist, wenn wir die alten, in den Genehmigungen aufgeführten Fristen einhalten.
    Als Betreiber müssen wir ja die Vorgaben der Genehmigungen einhalten.

    Aber der TÜV lässt nicht locker.

    Gruß
    Ralf

    The difference between twin witches is to tell which witch is which!

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  • Moin Ralf,

    ich möchte auch gerne.........

    Ernsthaft. Wenn irgendwelche Firmen direkt auf mich zustürmen und etwas verkaufen wollen, dann würde ich mir eine Alternative suchen.
    Wer macht eine Blitzschutzanlage? Ein Dachdecker in Verbindung mit einer Elektrofachfirma? Hier würde ich die Innungen ansprechen. Oder mit dem Errichter eurer Anlage sprechen. Das hätte dann noch den Vorteil, dass diese einen Mangel auch gleich beheben könnten/würden.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo,

    lass dir vom TüV-Mitarbeiter doch die entsprechende "zuständigen Betriebssicherheitsverordnung" zeigen.
    Ich habe noch nicht gehört, daß in der Vorschrift Daten und/oder Prüffristen für meine Blitzschutzanlage abgelegt sind.

    Bei uns werden die Anlagen von zwei Blitzschutzfachunternehmen gewartet und auch geprüft.
    Da es zwei konkurierende Firmen sind vertraue ich auch den Prüfergebnissen.

    Vielleicht hat der TüV noch nicht genug Aufträge für 2016.

    Mfg

    FS

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  • Ich grab das hier nochmal aus.

    Prüfintervall ist gem. TAnlVO (bundeslandabhängig), ASR, BetrSichV auf drei Jahre festgelegt. Soweit bin ich schon.
    Jetzt hab ich hier einen Begehungsbericht von einem Sicherheitsdienstleister vorliegen, die da sagen, dass wenn ich einen Ex-Bereich habe, die Blitzschutzanlage jährlich geprüft werden muss. Ohne Vorlage von Quellen. Es geht um ein kleines Gefahrstofflager innenliegend.
    Begründung: Für explosionsgefährdete Berieche verkürzt sich das Intervall auf 1 Jahr der Exponiertung in derartingen Zonen.

    Kann mir einer was dazu sagen?
    Mike

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

  • Das ging ja schnell. Danke!

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