Hallo,
der TÜV möchte gerne unsere Blitzschutzanlagen prüfen und um ein Angebot unterbreiten zu können braucht er Unterlagen bzw. Daten.
Der TÜV-Mitarbeiter meinte die notwendigen Angaben ständen in der für uns zuständigen Betriebssicherheitsverordnung.
Also eine spezielle "für uns zuständige" Sicherheitsverordnung habe ich nicht gefunden
Aber in der Betriebssicherheitsverordnung an sich steht nicht definitives zum Blitzschutz bzw. den Prüfintervallen.
Wohl aber in der VDS 2010, im Bezug zu einigen Gesetzen.
Allgemein gilt ja das Baurecht, das Baurecht NRW und die Prüfverordnung dazu.
Also Prüffrist alle 3 Jahre für nicht besonders gefährdete Bauten usw.
Und die VDS 2010 sagt für chemische Industrie, je nach Blitzschutzklasse 1 - 3 Jahre.
Hat da jemand Ahnung bzw. weiß wo ich da noch genaueres finden kann.
Andererseits denke ich, dass es sicher ist, wenn wir die alten, in den Genehmigungen aufgeführten Fristen einhalten.
Als Betreiber müssen wir ja die Vorgaben der Genehmigungen einhalten.
Aber der TÜV lässt nicht locker.
Gruß
Ralf