Moin zusammen,
manchmal kommt die geballte Ladung - ich bräuchte schon wieder Eure Hilfe.
Folgende Situation: Mitarbeiter beschweren sich beim Chef darüber, dass einer ihrer Kollegen nicht mehr richtig hört. Da die Kollegen alle in gefährlichen Bereichen arbeiten, in denen das Hören von Warnsignalen und die Kommunikation untereinander sehr wichtig ist, wollen sie schon nicht mehr mit ihm zusammenarbeiten.
Das Unternehmen schickt ihn daraufhin zum Betriebsarzt mit der Bitte ihn speziell auf Gehör zu untersuchen.
Der BA tut das und schickt das Untersuchungsergebnis (also die Teilnahmebestätigung an der Untersuchung und den nächsten Untersuchungstermin) an den AG. Da auf Grund der ärztlichen Schweigepflicht kein direktes Untersuchungsergebnis mitgeteilt wird, kann das Unternehmen nur ansatzweise aus der Angabe des nächsten Untersuchungstermins rudimentäre Rückschlüsse ziehen.
Dieser Termin ist in 3 Jahren, also wie bei einem Mitarbeiter, dessen Gehör in Ordnung ist - und damit entsteht ein gewaltiger Widerspruch zu den Informationen, die das Unternehmen hat.
Frage Nr. 1: Hattet ihr schon solche Fälle und wie seid ihr damit umgegangen?
Frage Nr. 2: Hat das Unternehmen jetzt genug getan um trotz der unbefriedigenden Situation im Fall eines Unfalls auf der rechtlich sicheren Seite zu stehen?
Danke im Voraus für Eure Hilfe.
nj 1964