Zusammenlagerung von Gefahrstoffen

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  • Hallo,

    gibt es eine Möglichkeit die Zusammenlagerung von Gefahrstoffen anhand der Lagerklassen gem. TRGS 510 online bzw. mit einer kostenfreien Software zu prüfen? Die App Lager Check kenne ich schon, nur möchte ich nicht immer auf meinem Smartphone rumtippen ;)

    Grüße

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  • Das wäre auch für mich mal interessant zu erfahren. Ich habe immer noch die VCI Tabelle als Aushang.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Ich habe mal vor langer Zeit die TRGS 510 in eine Excel Tabelle gepackt,siehe hier.
    Damit kann man die Lagerklasse eines Stoffes herausfinden und über die hinterlegte Zusammenlagerungstabelle auch die Verbote usw.
    Allerdings ist in dieser Variante keine Mengenschwelle (Kleinmengenregelung usw.) enthalten.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Was ist so kompliziert an der Zusammenlagerungstabelle, dass ein Tool hier Vorteile bietet?
    Wenn, dann müsste das Tool dann ja auch noch die Kleinmengen berücksichtigen und dabei eine (halb)automatische Gefährdungsbeurteilung durchführen. Möchte man sich darauf verlassen?
    Das Hauptproblem wird doch sein, dass Du vor Ort anhand des Produktes nicht sofort erkennen kannst um welche Lagerklasse es sich dabei handelt.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Zusammenlagerungsverbote werden bei mir in der GB für Gefahrstoffe festgelegt/gekennzeichnet. Das Smartphone-Tool ist schon ganz nett, aber dann müsste wohl doch eine gescheite Software zur Erstellung der gesamten Gefahrstoff-Doku her.

  • Die Ausgangsfrage war

    Hallo,

    gibt es eine Möglichkeit die Zusammenlagerung von Gefahrstoffen anhand der Lagerklassen gem. TRGS 510 online bzw. mit einer kostenfreien Software zu prüfen?

    ...Das Smartphone-Tool ist schon ganz nett, aber dann müsste wohl doch eine gescheite Software zur Erstellung der gesamten Gefahrstoff-Doku her.

    Das Tool macht, wenn ich es richtig verstanden habe nur die elektronische Umsetzung der Zusammenlagerungstabelle. Das ist das, was Du ursprünglich gefordert hast und was man auch mit einem Blick auf die Tabelle selbst durchführen kann.
    Die gesamte Gefahrstoff Doku ist dann eine ganz andere Hausnummer und wird auch kaum von einer Software sinnvoll und automatisch zu bewältigen sein. Es wird immer noch ein Mensch benötigt, der nachsieht, ob wirklich alle Regelungen berücksichtigt sind bzw. ob spezielle Regelungen vielleicht noch zusätzlich zu beachten sind.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Papier ist geduldig... aber darum geht es hier doch auch gar nicht. Meine Frage zielte auf ein entsprechendes Tool zur Kontrolle evtl. Zusammenlagerungsverbote ab. Ich hätte es gerne für die Erstellung der Dokumentation. Eine schöne Software ist immer noch ein Wunsch von mir, das habe ich aber auch nur am Rande erwähnt. Die Zeit evtl. Verbote anhand der Tabelle zu ermitteln habe ich leider nicht.

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  • Guten Morgen,

    jetzt hätte ich eine fachliche Frage:

    Ist die Lagerklassenzuordnung nach TRGS 510 und VCI ähnlich?

    d.h. wenn die Zuordnung nach VCI schon mal geschehen ist und man bei LGK1 rauskommt; hat der selbe Stoff dann nach TRGS510-Systematik nicht die selbe LGK?

    Auszug aus "Junge" von "Die Ärzte":

    "Willst du, dass wir sterben?"

  • Ist die Lagerklassenzuordnung nach TRGS 510 und VCI ähnlich?

    Sie müsste identisch sein, denn die Variante nach TRGS 510 ist eigentlich komplett von der VCI Variante übernommen worden.
    Abweichungen könnte es aber aus der inzwischen gültigen Einstufung der Stoffe nach CLP ergeben, denn da ist nicht immer eine 1:1 Umsetzung aus dem alten EU Kennzeichnungsrecht gegeben.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.