Benötige ich für ein Gefahrstofflager eine Personendusche

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  • Hallo Zusammen,

    wir lagern in einer Halle auf zwei Regalen Laugen und Säuren als Reinigungsmittel. Die tausend Liter Gebinde stehen auf einem Palettenregal, welches auf einer Auffangwanne steht. Laugen und Säuren stehen in einem Abstand von 10 Metern getrennt von einander. Jedes Regal kann 6 Paletten aufnehmen.

    Meine Frage: Muß in dieser Halle eine Personendusche installiert werden oder reicht die PSA ( Handschuhe, Korbbrille und Handschuhe ) und eine Augenspülflasche aus? In welchen Gesetzen, Regeln oder Informationen ist dieses niedergeschrieben?

    Vielen Dank vorab für eure Informationen.

    Gruß Frank

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  • Hallo Frank,

    den Hinweis zur TRGS 510 hast du schon erhalten. Unter 4.3.8 steht:
    "Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ist zu prüfen, ob auf Augen- und Körperdu-
    schen verzichtet werden kann. Ein Verzicht ist in der Dokumentation zu begründen."

    Wie willst du das Fehlen einer Dusche begründen? Da können 1000 l Säure runter fallen.

    Viele Grüße

    kuddel

  • Hi...

    die wichtigste Frage ist schon gestellt worden:
    wird aktiv gelagert (also inklusive Ab-/ Umfüllen, Probennahme o.ä.), heisst mit dem wahrscheinlichen Kontakt zwischen Beschäftigten und Gefahrstoff?
    Oder wird nur passiv gelagert, also verschlossene Gebinde (in dem Fall offensichtlich IBCs) umher transportiert.
    Bei erstem Fall kommst du nach meiner Meinung nicht um eine Not- / Augendusche herum.

    Für die passive Lagerung bieten sich andere Möglichkeiten:
    IBCs sind gefahrgutrechtlich zugelassene Gebinde. Bis zu einer bestimmten Fallhöhe (in der Regel 3 m, aber nagelt mich nicht drauf fest) müsssen die einen Sturz ohne Undichtigkeit überstehen.
    Das Risiko, vollflächig mit dem Inhalt kontaminiert würde ich daher erst einmal als gering einschätzen. Genau sagen kannst du das aber nur selbst (und wichtig: dokumentieren).
    Dennoch kann es mal zu einer "kleinen" Undichtigkeit am Stutzen oder so kommen. Für diesen Fall würde ich wenigstens Augenspülflaschen oder alternativ eine Augendusche vorrätig halten.

    Für alle Fälle gilt:
    Eine Notfallorganisation muss eh her:
    - wie viele Kollegen arbeiten da? Reden wir unter Umständen über Alleinarbeit?
    - wo ist das nächste Telefon?
    - wer ist Ersthelfer?

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

  • Hallo Zusammen,

    erst mal vielen Dank für eure Antworten.

    Nach meiner ersten Einschätzung werden wir auf eine Personendusche aus folgenden Gründen verzichten:

    1. Ein offener Umgang mit den Reinigungsmitteln kann ausgeschlossen werden
    2. Der Transport geschieht ausschließlich in IBC Containern
    3. Die maximale Lagerhöhe beträgt 2000 mm
    4. Es werden nur erfahrene und unterwiesene Mitarbeiter eingesetzt
    5. Bei einer Leckage wird ein Störfalltrupp tätig
    6. Die Transporthäufigkeit ist auf vier Paletten je Woche begrenzt
    7. Eine geeignete PSA und Augenspülflaschen werden zu Verfügung gestellt

    Wer noch Anregungen hat, darf diese gerne noch einbringen

    Vielen Dank

    Gruß Frank

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  • Moin,

    Bei einer Leckage wird ein Störfalltrupp tätig

    ... sei bitte mit dem Begriff "Störfall" vorsichtig.
    Wenn es eine nach BImSchG genehmigungsbedürftige Anlage ist, dann sollte der Begriff "Störfall" (definiert in der 12. Verordnung zum BImSchG) auf keinen Fall auftauchen, wenn es sich nicht um einen "Störfallbetrieb" und in diesem Zusammenhang besonders nicht, wenn es sich tatsächlich um einen "Störfallbetrieb" handelt.

    Wie empfindlich Unternehmen sein können, habe ich bei einer Jahreshauptversammlung einer bestimmten Branche erfahren ... einzelne Werke waren in der Vergangenheit Störfallbetriebe, sind jedoch nach Umstellungen einiger Chemikalien ("Ersatzstoffprüfung") "nur noch genehmigungsbedürftige Anlagen" ... im Jahresrückblick einzelner Werke erzählte ein Nachwuchs-Betriebsleiter von Geruchsproblemen der firmeneigenen Kläranlage und bezeichnete dies als "Störfall".
    ... der Jungspund fand sich nach diesem Auftritt, den auch die Presse verfolgt - und ausgeschlachtet - hatte, vor dem Aufsichtsrat wieder und bekam neben einer unangenehmen Unterhaltung auch eine wohlgemeinte Abmahnung ...

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • ...
    7. Eine geeignete PSA und Augenspülflaschen werden zu Verfügung gestellt
    ...

    Ich bin kein Freund von Augenspülflaschen und diese sind in der Regel auch nur in Bereichen zulässig in denen kein Wasseranschluss verfügbar ist. Ich empfehle immer Augenduschen mit Schlauch. Diese kann man dann als Augendusche verwenden und auch als Teilkörperdusche, wenn man mal von einem Gefahrstoff getroffen wurde. Selbst wenn man vollständig vom Gefahrstoff erfasst wurde kann man diese Augendusche als Sofortmaßnahme verwenden. Bei vielen Bedingungen kann man über diese Augendusche auch begründen, warum man auf eine Körperdusche verzichtet.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo Axel,


    6. Die Transporthäufigkeit ist auf vier Paletten je Woche begrenzt

    Bei weniger als einen Palettentransport pro Tag wäre mir der Aufwand für Installation und Instandhaltung einer Augendusche zu hoch.
    Je nachdem, wie die Trinkwasserbereitstellung in dem Lager aussieht, wird das vo der Verrohrung her aufwändig und kann schnell einige tausend € verschlingen. Dafür bekommt man eine Menge Augenspülflaschen...

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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  • Ich bin kein Freund von Augenspülflaschen und diese sind in der Regel auch nur in Bereichen zulässig in denen kein Wasseranschluss verfügbar ist. Ich empfehle immer Augenduschen mit Schlauch. Diese kann man dann als Augendusche verwenden und auch als Teilkörperdusche, wenn man mal von einem Gefahrstoff getroffen wurde. Selbst wenn man vollständig vom Gefahrstoff erfasst wurde kann man diese Augendusche als Sofortmaßnahme verwenden. Bei vielen Bedingungen kann man über diese Augendusche auch begründen, warum man auf eine Körperdusche verzichtet.

    Hallo,

    wenn es Säuren und Laugen sind, bin ich kein Freund von Nutz- und Wirkungslosem Spülen mit Wasser. Die Menge alleine bringt nicht den richtigen Effekt. Zum Ausspülen von Staub sind diese Schlauchduschen sicher besser.

    Wir habe hier beim Umgang mit Säuren und Laugen hervorragend gute Erfahrungen mit einem speziellen Augenspüllösung in Flaschen (Hersteller Augenspüllösung) gemacht, die die Säure im Auge binden und weiteres Eindringen in die Haut verhindern.

    Will ja keine Werbung machen, bei der Rettung von Augenlicht ist mir das Beste das einzig Richtige, auch wenn die BG immer nur Wasser empfielt. Das Gleich gilt für Rettungsschwallduschen bei denen der Verunfallte danach total unterkühlt ist. Dafür gibt es vom gleichen Hersteller Tragbare Körperduschen. Beste Erfahungen zum Beispiel bei Kontaminierung mit Flusssäure.

    Gruß Frank

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

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  • Hallo Andi,

    die Verpflichtung zur Bereithaltung einer Not- / Augendusche im Sicherheitsdatenblatt ist eher die Ausnahme als die Regel.
    Zumindest mir ist ein derartiges Datenblatt noch nicht in der Praxis untergekommen.

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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  • die Verpflichtung zur Bereithaltung einer Not- / Augendusche im Sicherheitsdatenblatt ist eher die Ausnahme als die Regel.

    Muss ja auch nicht im SDB stehen, denn es steht schon in der TRGS 510, dort ist erwähnt: "Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ist zu prüfen, ob auf Augen- und Körperduschen verzichtet werden kann. Ein Verzicht ist in der Dokumentation zu begründen."
    Somit sieht für mich die TRGS 510 als Standard eine Not- und Augendusche vor und wenn ich davon abweichen möchte, muss ich dies eben über die Gefährdungsbeurteilung begründen. Bei seltenen Lagertätigkeiten und geringer Wahrscheinlichkeit einer Beschädigung eines Behälters sowie z.B. Waschbecken in der Nähe, welches man im Notfall für erste Spülungen verwenden könnte, wäre mir als Argumentation ausreichend. Allerdings, wenn ein Waschbecken in der Nähe ist, so ist es auch kein Problem über ein T-Stück eine Augendusche zu installieren, meiner Meinung nach eben eine mit Schlauch, die man dann als Teilkörperdusche verwenden kann. Gibt es kein fließendes Wasser in der Nähe dann die Augenspülflasche. Setzt man einen Stapler zum Ein- und Auslagern ein, würde ich z.B. die Augenspülflasche auf dem Stapler deponieren.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.