Eine Frage,
gibt es eine neue Vorschrift, dass ich Maschinen, die ich örtlich versetze, danach auf den aktuellen Stand der Technik in Bezug auf die Sicherheit bringen muss? Mir war immer bekannt, dass bei älteren Maschinen ein Bestandsschutz gilt.
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gibt es eine neue Vorschrift, dass ich Maschinen, die ich örtlich versetze, danach auf den aktuellen Stand der Technik in Bezug auf die Sicherheit bringen muss? Mir war immer bekannt, dass bei älteren Maschinen ein Bestandsschutz gilt.
Hi,
nur zur Info: Bestandsschutz von alten Maschinen gibt es in dem Sinne nicht. Die Vorgaben des Anhang I der Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) sind bei jeder Maschine einzuhalten! Auch bei älteren Maschinen. Und das ist unabhängig davon, ob eine Maschine versetzt, geändert oder normal betireben wird.
Hallo,
ergänzend dazu:
Bringst du deine Maschine in den "Stand der Technik", dann könnte diese Änderung auch bedeuten, dass eine evtl. vorhandene CE nicht mehr da ist.
Letztlich soll die Änderung ja keine Schikane für den Betreiber sein, sondern einen Nutzen für den Anwender bringen. Somit ist das eine Wertsteigerung, was aber nicht immer so gesehen wird.
Hallo Siggi,
damit die CE - Konformität erlischt muss die Änderung aber "wesentlich" sein, also ein neues Risiko erzeugen, das mit bis dahin vorhandenen Schutzaufgaben nicht abgedeckt war. Wird die Maschine aber an den Stand der Technik angepasst, werden in der Regel aber Risiken minimiert. In diesem Fall kann eine Änderung nicht wesentlich sein, die CE - Konformität bleibt somit unangetastet.
Anders antürlich, wenn durch die Änderung neue Risiken auftreten und damit neue Schutzkonzepte ermittelt werden müssen.
So oder so macht es aber immer auch Sinn, den Maschinenbauer, so es ihn noch gibt, bei Aktualisierungen mit ins Boot zu nehmen.
Moin Thorsten,
sehe ich genauso.
Stand der Technik heisst ja, einige Komponenten raus und dafür aktuelle rein. Beispiel: Ein Schutzzaun wird mit sep. Lichttastern gesichert, die Türen mit Endschalten. Also Tausch dieser Komponenten gegen Lichtvorhänge und manipulationssicheren Schaltern. Ok. Dieser Umbau wäre für mich schon eine wesentliche Änderung. Ich greife damit voll in die Steuerung der Maschine ein, weil z.B. die Überwachungsfunktionen neu sind.
Tausche ich dagegen Anzeigen, die noch aus Glühlämpchen bestanden und sich immer kaputt gerappelt haben, gegen LED's aus, so ändere ich nichts an der Funktion, wohl aber etwas in Sachen Sicherheit.
Ergo:
Oft eine Gradwanderung. Die Sache mit dem Hersteller ist immer gut. Der kennt seine Schäfchen bestens.
Nur: Was macht man mit alten Möhrchen, topp in Ordnung, doch ohne Hersteller (weil es den nicht mehr gibt)?
Komplette Neuabnahme?
Damit will ich jetzt keine Diskussion aufreissen. Hier muss eben der Anlagenverantwortliche seine komplette Truppe (Bediener, Instandhalter und externe) nach Möglichkeit mit ins Boot nehmen.
Ich finde, ein sinnvoller Umbau darf nicht daran scheitern das hinterher Papier produziert werden soll, was eine Technik-Bremse sein kann.
Guten Morgen Zusammen, ergänzend zu den vielen schon guten Hinweisen noch diese Info: Ist die Maschine ein Arbeitsmittel, greift natürlich auch die neue BetrSichV in Bezug auf die Verwendung. CE sagt nichts über die Arbeitsschutzqualität aus. "Stand der Technik" im Sinne eines Bestandsschutzes bezieht sich aber nicht nur auf das Arbeitsmittel selbst, sondern auch auf die Schutzmaßnahmen. Ist ein "Stand der Technik" nicht mehr zu erreichen, z. B. weil ein Arbeitsmittel nicht mehr hergestellt wird, besteht die Möglichkeit den faktisch nicht mehr vorhandenen Bestandsschutz "indirekt" zu erreichen, nämlich über die Schutzmaßnahmen- S-T-O-P (Arbeitsumfeld). Ob das dann noch wirtschaftlicher ist, als ein Arbeitsmittel komplett zu ersetzen, steht natürlich auf einem anderen Blatt. Praxisbeispiel "Paternoster"- Aufzüge. Sie können niemals dem Stand der Technik entsprechen, weil sie seit ende der 80iger gar nicht mehr hergestellt werden. Doch sie können betrieben werden, die Schutzmaßnahmen sind sehr wohl an den "Stand der Technik" anzupassen.
Fazit: Bei der örtlichen Versetzung muss die neue Umgebung im Arbeitssystem neu betrachtet werden, die Maschine verändert sich nicht.
Viele Grüße Uwe
Beispiel: Ein Schutzzaun wird mit sep. Lichttastern gesichert, die Türen mit Endschalten. Also Tausch dieser Komponenten gegen Lichtvorhänge und manipulationssicheren Schaltern. Ok. Dieser Umbau wäre für mich schon eine wesentliche Änderung. Ich greife damit voll in die Steuerung der Maschine ein, weil z.B. die Überwachungsfunktionen neu sind.
@ Waldmann:
Zum Thema "Wesentliche Änderung" haben wir immer folgendes Fließbild zu Hilfe genommen:
Also ist demnach ein Umbau, der die Sicherheit der Maschine erhöht, keine "wesentliche Veränderung". Auch wenn der Umbau umfangreich war.
Gruß Frank
Hallo,
zur Ergänzung hier noch der Link zur Bekanntmachung 1114 des Ausschuss für Betriebssicherheit.
Anpassung an den Stand der Technik
Relevant ist hier vor allem Punkt 3.4.
Gruß, Niko.