Guten Morgen zusammen, folgender Sachverhalt: Unsere Monteure wechseln im Zuge ihrer Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten in Gebäuden unserer Kunden auch schon mal Leuchtstoffröhre aus (L- Rohre) aus. Die alten L-Rohre werden dann in die "Pappe- Hülle" der neuen L- Rohre geschoben (im Austausch) und im Serviceauto gesammelt und bei Bedarf zu unseren Sammelstellen der Entsorgungsbetriebe gebracht und entsorgt. Wenn die Sammelbehälter voll sind, werden die von den Entsorgerbetrieben abgeholt. So der Prozess. Die Praxis zeigt, dass in den Autos der Techniker aus verschiedensten Gründen auch schon mal L-Rohre zerbrechen, nicht oft, aber es kommt vor. Diese enthalten Quecksilber, etwa 0,2 mg. Ich habe im Service verschiedene Monteure befragt, wie sie in diesem Fall mit den "kontaminierten Bruchglas" umgehen. Da gibt es scheinbar keine standardisierte Vorgehensweisen, ich finde man geht mit diesem Problem sehr unbekümmert um, nach dem Motto: "Ist das Quecksilber verdampft, ist das nicht mehr giftig". Ich bezweifle das. Ich will jetzt eine Betriebsanweisung schreiben und ein paar Maßnahmen einleiten. So sollen L-Rohre (neu wie alt...) beim Transport besonders gesichert werden. Für Bruchglas will ich einen staubdichten Behälter einkaufen lassen, die ST sollen beim Aufkehren im Auto "P2 Masken" tragen. Gibt es von eurer Seite weitere Schwerpunkte, an die ich denken sollte? Wie muss das Bruchglas entsorgt werden? Das "Kehrgut" darf nicht in die Sammelbehälter der Entsorger. Ich kann mir nicht vorstellen, dass zerbrochene L Rohre mit dem "Restmüll" entsorgt werden können. Ich muss sagen, im Internet gibt es sehr widersprüchliche Informationen, deshalb meine Frage an die Fachkolleginnen und Fachkollegen.
VG
Uwe Dünkel
Hinweis: Meine Frage geht nicht in Richtung "Gefahrgut"- Recht. Wir sind ADR befreit, weil wir im Rahmen handwerkerübliche Gebinde bleiben, wie jeder kleine bis mittlerer Handwerksbetrieb auch.