Thema Praktikumsarbeit

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  • Hallo zusammen,

    wie ich sehe, haben sich zu dieser Thematik schon viele Gedanken gemacht und hilfreiche Tips gegeben. Hier nun - nach einer kurzen Lagebeschreibung - meine Frage:

    Bei uns in der Firma musste vor einiger Zeit - wegen Gefahr in Verzug - der Kreissägenarbeitsplatz umplatziert werden. Dies geschah ohne Mithilfe einer SIFA (momentan nicht vorhanden), es wurde also aus der Hüfte ein freier Platz gesucht + gefunden und die Kreissäge dort platziert. Jetzt war meine Idee, diese "Einrichtung eines neuen Kreissägeplatzes" als Praktikumsarbeit zu nehmen, um nun die eigentlich bereits im Vorfeld hätte stattfindende Arbeitssystemgestaltung mit ihren Systemelementen durchzuführen und ggf. die Kreissäge nochmals umzusetzen. Unser Dozent in der SFP2 hat von einer rückwirkenden Variante generell abgeraten - wie sind hier Eure Erfahrungen? Hat er recht und ich nehme doch lieber ein Thema was ich von Anfang an begleite, z.B. Einrichtung eines Kappsägearbeitsplatzes?

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    Egon hat immer einen Plan..........(Olsenbande 1968 - 1998)

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  • Hallo Uwe,

    ich finde das gewählte Beispiel gut. Wenn der Dozent von einer rückwirkenden Betrachtung abrät, mach es doch einfach vom jetzigen Standplatz aus als vorausschauende Variante ;) Und wenn dann als Ergebnis rauskommt, dass sie dort wo sie steht gut steht, bleibt sie halt dort...

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Danke Stephan, werde ich so versuchen meinem Multiplikator zu erklären, wenns gar nicht geht hab ich ja noch die Kappsäge.....

    Dir ein schönes WE
    Gruß Uwe

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    Egon hat immer einen Plan..........(Olsenbande 1968 - 1998)

  • Moin Uwe,

    wieso sollte der nein sagen?

    Du hast doch einen Super Handlungsanlass - nämlich Deine Lagebeschreibung.

    Den Rest bauco schon geschrieben.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • ...Unser Dozent in der SFP2 hat von einer rückwirkenden Variante generell abgeraten...

    Sicher dass er nicht die rückblickende Gefährdungsbeurteilung gemeint hat?
    Wann macht man die?
    Immer dann, "wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist", also in der Regel nach einem Schadensereignis.
    So etwas dürfte als Praktikumsthema eher schlecht geeignet sein.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Moin Tiefflieger,

    nein, die rückschauende Gefährdungsermittlung war definitiv nicht gemeint. Ich hatte dem Dozenten erklärt, dass ich die Einrichtung eines Kreissägearbeitsplatz als Praktikumsarbeit nehmen möchte - aber eben nachdem die Säge schon umgezogen ist. Ich denke mal der Lösungsansatz von bauco mit dem jetzigen Standort und der vorausschauenden Variante ist das richtige. Mit der Umzugsgeschichte der Säge stiftet man bestimmt nur Verwirrung - ich werde sie aber trotzdem anbieten, kann ja sein das mein Multiplikator das wieder ganz anders sieht wie der Dozent.....

    Danke Euch jedenfalls für die Beiträge, bin mit solchen Geschichten wie "Arbeiten Schreiben" doch schon ein paar Jahre raus und will natürlich nicht gegenüber den jungen Anwärtern als "senil -konfus" dastehen....ggg

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    Egon hat immer einen Plan..........(Olsenbande 1968 - 1998)

  • bin mit solchen Geschichten wie "Arbeiten Schreiben" doch schon ein paar Jahre raus und will natürlich nicht gegenüber den jungen Anwärtern als "senil -konfus" dastehen

    Da brauchst Du Dir keinen Kopf machen! Der Aufbau der Praktikumsarbeit ist auch für die jungen Anwärter erst einmal ungewohnt
    Viel Erfolg!
    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Moin,

    keine Sorge...ich teile das gleich leid :D Ich muss auch noch klar kommen wie man so eine Praktikumsarbeit aufbaut.
    Aber ich denke, dass man hier auf der Page so einiges mitnehmen kann :)

    Gruß Mene

    - Fachkraft für Arbeitsssicherheit (BGHM)
    - Befähigte Person zur Prüfung von Regalanlagen nach DIN EN 15635:2008
    - Befähigte Person für die Prüfung von tragbaren und fahrbaren Leitern, Tritten und Fahrgerüsten