Gefährdungsbeurteilung zur Festlegung von Prüffristen

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Hallo liebe Fasigemeinde, :thumbup:

    ich habe folgendes Problem.

    Unser Kunde fordert für den Versicherer eine Gefährdungsbeurteilung zur Festlegung von Prüffristen der Elektrischen Anlagen in unserem Betrieb.

    Ich bin zu diesem Thema etwas überfordert :wacko: , da ich auch nicht aus dem Elektrogewerbe komme und erhoffe mir hier ggf. den ein oder anderen Tip Eurer seits.
    Hat jemand von euch, schon mal so eine Gefährdungsbeurteilung erstellt?

    Vielen Dank im Vorraus!!
    Thomas

    Mit freundlichem Gruß

    Thomas :)

  • ANZEIGE
  • Moin Thomas,

    auf jeden Fall bei den Prüffristen evtl. geltende gesetzliche Vorschriften zuerst prüfen und nur den Rest über GFB festlegen.

    Wie Kelte schon sagt: etwas genauer bitte, ansonsten können die Antworten nur allgemein bleiben.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • Das kann man meines Erachtens nur in Zusammenarbeit mit einer Elektrofachkraft, bzw. der Verantwortlichen Elektrofachkraft (VEFK) machen.

    Theoretisch reicht ein formloser Dreizeiler, wenn die elektrische Anlage allerdings auch in Wechselwirkung mit anderen Gefahren steht, (Ex-Zonen, etc.) dürfen es auch mehr Zeilen sein.....

    Fettflecken werden wie neu, wenn man sie täglich mit Butter bestreicht...

  • ANZEIGE
  • Hallo zusammen,

    wir haben in unserem Betrieb eine COSTO Fördertechnikanlage stehen.
    Laut dem was ich an einem Schaltplan erkennen kann wird diese mit AC 23B 400V /160 A betrieben.
    Wie gesagt, ich habe mit Elektronik nicht so viel zu tun. Den Tip mit der Elektrofachkraft nehme ich gerne auf.(Vielen Dank!)

    Ansonsten haben wir außer Folienwickelmaschinen, Ladegeräte für Stapler keine weiteren Eletrischen Festen Gerätschaften.

    Vielen Dank schon mal für eure Hilfe und Tips!

    Gruß
    Thomas

    Mit freundlichem Gruß

    Thomas :)

  • Hallo Thomas,

    frag Deinen Kunden für welche Versicherungsklausel er das benötigt. Eventuell sind Prüfungen eines VdS-anerkannten Sachverständigen notwendig (siehe 3447.pdf). Weitere Infos findest Du in der anderen Datei vom VdS (vds_2871_web.pdf)

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Hallo Stephan,

    vielen Dank für den Hinweis!
    Ich habe gerade mit unserem Hauselektriker telefoniert. Ich lasse mir, wie auch schon von Euch empfohlen, dass Thema von einer Elekrofachkraft als Gefährdungsbeurteilung zur Festlegung von Prüffristen erstellen.

    Vielen Dank an all die freundlichen Helfer!

    Gruß
    Thomas aus der Kaffeefabrik

    Mit freundlichem Gruß

    Thomas :)

  • Hallo!

    Mich würde interessieren, was nun aus der Prüffrist (Gefährdungsbeurteilung) geworden ist.
    Ortsfeste Anlagen: Regelprüfzeit 4 Jahre
    Ortsveränderliche Anlagen: Regelprüfzeit 1 Jahr
    Immer dann wenn mechanische Gefahren drohen (überfahren/anfahren von Leitungen, Schaltkästen...), ist das Prüfintervall entsprechend zu verkürzen.
    Sind die Anlagen wenig benutzt, gut geschützt oder durch die letzten Prüfungen als immer okay bestätigt, sind die Prüfintervalle zu verlängern, maximal zu verdoppeln.

    Grüße
    Flügelschraube

  • ANZEIGE