Hallo zusammen,
wir haben im Betrieb abgelaufenes Desinfektionsmittel für den Bereich "Schweinegrippe".
Laut der Betriebsanweisung vom Hersteller:
Entsorgung des Produktes: kann unter Beachtung der örtlichen Vorschriften als Abwasser entsorgt werden.Durchträngtes Material (z.B. Putzlappen) in unbrennbaren, verschließbaren Entsorgungsbehältern sammeln.
Entsorgung ungereinigter Verpackung und empfohlene Reinigung: leere Behälter mit Wasser ausspülen. Gereinigte Verpackungsmaterialien den örtlichen Wertstoffkreisläufen (z.B. grüner Punkt) zuführen.
Desweiteren ist laut SDB als nicht brandfördernd eingestuft.
Unter den Abschnitt 13: Hinweis zur Entsorgung steht:
Das Eindringen des Produktes in die Kanalisation, in Wasserläufe oder in den Erdboden soll verhindert werden. Nicht mit den Hausmüll entsorgen. Eine spezielle Entsorgung gemäß lokalen gesetzlichen Vorschriften ist erforderlich. Kleine Mengen: Kann unter Beachtung der örtlichen Vorschrften als Abwasser entsorgt werden.
Wo findet man etwas zu den "örtlichen Vorschriften"?
Wo sind die Mengen definiert?
Danke für Infos
Gruß
MST