Entsorgung von Gefahrstoffen

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  • Hallo zusammen,

    wir haben im Betrieb abgelaufenes Desinfektionsmittel für den Bereich "Schweinegrippe".
    Laut der Betriebsanweisung vom Hersteller:
    Entsorgung des Produktes: kann unter Beachtung der örtlichen Vorschriften als Abwasser entsorgt werden.Durchträngtes Material (z.B. Putzlappen) in unbrennbaren, verschließbaren Entsorgungsbehältern sammeln.
    Entsorgung ungereinigter Verpackung und empfohlene Reinigung: leere Behälter mit Wasser ausspülen. Gereinigte Verpackungsmaterialien den örtlichen Wertstoffkreisläufen (z.B. grüner Punkt) zuführen.

    Desweiteren ist laut SDB als nicht brandfördernd eingestuft.
    Unter den Abschnitt 13: Hinweis zur Entsorgung steht:
    Das Eindringen des Produktes in die Kanalisation, in Wasserläufe oder in den Erdboden soll verhindert werden. Nicht mit den Hausmüll entsorgen. Eine spezielle Entsorgung gemäß lokalen gesetzlichen Vorschriften ist erforderlich. Kleine Mengen: Kann unter Beachtung der örtlichen Vorschrften als Abwasser entsorgt werden.


    Wo findet man etwas zu den "örtlichen Vorschriften"?
    Wo sind die Mengen definiert?

    Danke für Infos
    Gruß
    MST

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  • @MST

    Also örtliche Vorschriften sind die bei Euch im Ort gültigen Abfallsatzungen. Das Sicherheitsdatenblatt enthält doch bestimmt Angaben hinsichtlich eine AVV-Nummer.
    Gibt es im SiDaBla eine Einstufung als entzündlich? Desinfektionsmittel enthalten in aller Regel Alkohole oder ähnlichem. Veröffentliche doch mal das sicherheitsdatenblatt oder schick mir eine PN. Dann kann ich Dir weiterhelfen.....

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    (Leo Tolstoi)

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    Gruß Mick

  • Hallo MST,

    an "örtlichen Vorschriften" sind neben der Abfallsatzung (des Kreises bzw. der kreisfreien Stadt) auch die jeweilige kommunale Abwassersatzung (oft heißt sie auch Entwässerungssatzung) zu beachten.

    In der Regel findest Du die Satzung als PDF-Download auf der Homepage der Stadt bzw. der Gemeinde unter "Ortsrecht", unter "Satzungen" oder irgendwo im Abschnitt Umwelt/Abwasser.

    Gruß
    Osnabrück

  • Wo findet man etwas zu den "örtlichen Vorschriften"?
    Wo sind die Mengen definiert?

    Die örtlichen Vorschriften findet man z.B. in den örtlichen Abwassersatzungen. Dort ist in der Regel vorgegeben mit welcher "Schadstofffracht" das Abwasser belastet werden darf. Oft wird hier ein Bereich für den pH Wert vorgegeben z.B. 5-8 und auch die Salzfracht ist in der Regel reglementiert. Häufig findet man auch Angaben zur Fracht an organischen Stoffen z.B. über CSB bzw. BSB Werte.
    Relevant für eine Entsorgung sind immer auch die Mengen um die es sich handelt. Hat man z.B. "nur" einen einzelnen 10l Kanister, dürfte eine gesonderte Abfallentsorgung mit relativ hohem Aufwand verbunden sein. Bei 10*10l sieht die Sache schon ein wenig anders aus. Eine exakte Mengendefinition wird man nur selten vorfinden. Bei dem von Dir genannten Produkt dürfte es sich um ein Fertigprodukt handeln, welches zum Einsatz nicht mehr weiter verdünnt wird, oder nur noch schwach verdünnt wird hier würde ich folgende Regelungen ausführen: Mengen bis 10l würde ich in nicht kritischen Bereichen verbrauchen (also dort wo die Desinfektionswirkung nicht sicher gegeben sein muss), noch kleinere Mengen (max. 5l) mit viel Wasser über die Kanalisation entsorgen. Formal ist in der Regel eine Entsorgung über die Kanalisation nicht zulässig, aber bei der Abwägung von Aufwand und Risiken würde ich eine solche Entsorgung bis zu den genannten Mengen als relativ unkritisch und die ökologisch sowie ökonomisch sinnvollste Variante ansehen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

    Einmal editiert, zuletzt von AxelS (7. September 2015 um 09:53)

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  • Hallo MST, (wofür steht das eigentlich :)

    gemäß Sicherheitsdatenblatt Nr. 13 handelt es sich hierbei um einen nicht gefährlichen Abfall. d. h. du kannst den Abfall ohne Entsorgungsnachweis entsorgen lassen.

    Abfallschlüssel Produkt
    07 Abfälle aus organisch-chemischen Prozessen;
    07 06 Abfälle aus HZVA von Fetten, Schmierstoffen, Seifen, Waschmitteln, Desinfektionsmitteln und Körperpflegemitteln;
    07 06 99 Abfälle a. n. g.

    Abfallschlüssel Produktreste
    Abfälle aus organisch-chemischen Prozessen; Abfälle aus HZVA von Fetten, Schmierstoffen, Seifen, Waschmitteln, Desinfektionsmitteln und Körperpflegemitteln; Abfälle a. n. g.
    Der Stoff ist als nicht gefährlich eingestuft. Das erleichtert Dir die Arbeit.
    Du rufst am Besten mal bei Deinem Entsorger an und fragst, wie man das am günstigsten Entsorgen kann. Solche Abfälle über die Kanalisation entsorgen halte ich als Umweltschutztechniker für nicht probat. Widerspricht meiner Einstellung. Wie wird Euer Hausmüll entsorgt? In Absetzmulden oder in 1,1 m³ Tonnen.? Vielleicht kannst Du die Gebinde mit zum Hausmüll tun.
    Aber wie o. schon beschrieben, frag Deinen Entsorger.

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    Gruß Mick

  • ....Solche Abfälle über die Kanalisation entsorgen halte ich als Umweltschutztechniker für nicht probat. Widerspricht meiner Einstellung. Wie wird Euer Hausmüll entsorgt? ...Vielleicht kannst Du die Gebinde mit zum Hausmüll tun....

    Wie von mir bereits erwähnt, kommt es auf die Menge an. Ich halte z.B. eine Verbrennung von großen Mengen Wasser (das dürfte der Hauptbestandteil des Mittels sein) für keine adäquate Entsorgung. Kippt man das Mittel (keine m³, sondern eine relativ kleine Menge) in die Kanalisation, so wird die Kanalisation zum Teil desinfiziert. Nicht weiter kritisch und bis zur Kläranlage dürfte das Desinfektionsmittel abreagiert sein und kann somit den Klärprozess nicht weiter beeinträchtigen. Hat man eh öfter einmal besondere Abfälle zu entsorgen, kann der Entsorger eine Sammelentsorgung über sein "Schadstoffmobil" durchführen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Nicht weiter kritisch und bis zur Kläranlage dürfte das Desinfektionsmittel abreagiert sein und kann somit den Klärprozess nicht weiter beeinträchtigen.

    Das ist nichts anderes als "Verdünnen" und das ist nach WHG nicht zulässig. Jeder darf so agieren und wenn jeder das so macht, kommt am Ende des Tages doch eine gewaltige Menge an Abfällen im Wasser zusammen. Letztendlich landet alles auf dem Acker oder sonst irgendwo. Ich bin grundsätzlich gegen eine "absichtliche" Entsorgung im Abwasser.


    Hat man eh öfter einmal besondere Abfälle zu entsorgen, kann der Entsorger eine Sammelentsorgung über sein "Schadstoffmobil" durchführen.

    Begeisterung. So wrd korrekt entsorgt. Alles andere ist m. M. n. Alibi. Ob rechtens oder nicht.

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    Einmal editiert, zuletzt von Mick1204 (7. September 2015 um 13:31) aus folgendem Grund: Zitieren

  • Hi,

    ich lasse sowas über unseren Entsorger entsorgen. Wie wiel ist es denn? Wahrscheinlich zehn oder zwanzig Liter, die Kosten dafür sind Peanuts und ich bin auf der sicheren Seite.
    Sieht mein Abfallbeauftragter auch so.

    Hardy

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  • Hi,

    ich lasse sowas über unseren Entsorger entsorgen. Wie wiel ist es denn? Wahrscheinlich zehn oder zwanzig Liter, die Kosten dafür sind Peanuts und ich bin auf der sicheren Seite.
    Sieht mein Abfallbeauftragter auch so.

    Hardy

    Danke Hardy

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  • ...Begeisterung. So wrd korrekt entsorgt. Alles andere ist m. M. n. Alibi. Ob rechtens oder nicht.

    Bei größeren Mengen in Ordnung. Wenn allerdings, wie von mir beschrieben, relativ kleine Mengen entsorgt werden müssen ist es sowohl ökologisch, als auch ökonomisch fragwürdig, ob man dazu einen 40t Lkw quer durch Deutschland schickt, um ein Fläschchen mit 95% Wasser und 5% gefährlicheren Inhaltsstoffen einzusammeln und diese dann einer "Entsorgung" zuzuführen, die in vielen Fällen ein Verfeuern darstellt.
    Andere Fraktionen als Hausmüll in die Hausmüllfraktion einzubringen ist nach Abfallrecht nicht zulässig. Gegen irgendeine gesetzliche Regelung wird man somit verstoßen müssen, möchte man nicht jede kleine Fraktion separat sammeln, zwischenlagern mit allen damit verbundenen Risiken, um sie am Ende dann doch zusammen in den Ofen zu schieben.
    Schon alleine für die Anfahrt dürfte der Entsorger ein Vielfaches als Kosten verrechnen, was das Produkt ursprünglich im Einkauf gekostet hat. Daher hatte ich ja den Verbrauch in unkritischen Bereichen empfohlen und für Kleinmengen dann die Kanalisation, die dieses Produkt recht problemlos verkraftet. Würde es sich um Mineralöl oder ein anderes Produkt handeln, wäre meine Empfehlung eine andere. Es ist hier immer eine Einzelfallbetrachtung notwendig.

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    Einmal editiert, zuletzt von AxelS (7. September 2015 um 14:19)

  • Es ist hier immer eine Einzelfallbetrachtung notwendig.

    Klar. Da es sich hierbei um einen nicht gefährlichen Abfall handelt, hatte ich empfohlen, beim Entsorger nachzufragen, ob dieser nicht auch eine andere Lösung hat. Kein Entsorger muss heute noch quer durch die Republik fahren. Das ist wieder einmal ein Argument, welches keines ist. I. d. R. hat man einen Entsorger im Nachbarort oder zwei Orte weiter.


    Daher hatte ich ja den Verbrauch in unkritischen Bereichen empfohlen und für Kleinmengen dann die Kanalisation, die dieses Produkt recht problemlos verkraftet.

    Woher weißt Du das?

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    Gruß Mick

  • Woher weißt Du das?

    Anhand der Informationen aus dem SDB. Dort sind ja immerhin <4% gefährliche Inhaltsstoffe genannt, der Rest ist nicht deklariert, dürfte somit unkritisch sein und aus Erfahrung dürfte es sich dabei zum größten Teil um Wasser handeln. Die gefährlichen Inhaltsstoffe bauen sich in der Kanalisation bis zur Kläranlage weitgehend ab bzw. sind spätestens in der Kläranlage leicht abbaubar, somit unkritisch.

    ...Kein Entsorger muss heute noch quer durch die Republik fahren. Das ist wieder einmal ein Argument, welches keines ist. I. d. R. hat man einen Entsorger im Nachbarort oder zwei Orte weiter.

    So viele Entsorger gibt es ja nicht. Gerade im Bereich Chemikalien ist einer mit weißer Schrift auf rotem Grund fast schon ein Monopolist. Dieser hat seinen Hauptsitz grob 450 km von uns entfernt. Die nächste Niederlassung sind auch noch 35 km, dort kann aber nicht mit allen Stoffen die bei uns anfallen umgegangen werden und so mancher unserer Abfälle wird ca. 350 km von uns entsorgt. Natürlich wird der Entsorger hier zunächst einmal in der Region sammeln und dann einen entsprechenden Transport auf die Reise schicken, wenn es aber schnell gehen muss läuft es eben öfter auch einmal unökonomisch ab.

    Unsere Xylol Abfälle reisen auch erst einmal 100 km zur Aufbereitung, um dann erneut 100 km zu uns zurück zu reisen.

    Schon mal versucht alte Gasflaschen, mit Restinhalten, bei denen die Sicherheitsprüfung deutlich überschritten wurde, zu entsorgen? Ich hatte das vor einiger Zeit. Der nächste Entsorger der das durchführen wollte war 700 km von uns entfernt.

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  • Anhand der Informationen aus dem SDB. Dort sind ja immerhin <4% gefährliche Inhaltsstoffe genannt, der Rest ist nicht deklariert, dürfte somit unkritisch sein und aus Erfahrung dürfte es sich dabei zum größten Teil um Wasser handeln. Die gefährlichen Inhaltsstoffe bauen sich in der Kanalisation bis zur Kläranlage weitgehend ab bzw. sind spätestens in der Kläranlage leicht abbaubar, somit unkritisch.

    Ich bleibe jetzt
    dabei und bleibe stur. Bevor ich über die Kanalisation entsorgen lasse, bezahl ich lieber etwas mehr Entsorgungskosten. Wasser ist unser teuerstes Gut. Es rächt sich, dass wir so unsachgemäß mit umgehen. Das zeigt sich bei Trinkwasserverprobungen oder Mineralwassertests. Unser Gemüse auf den Feldern freut sich auch immer auf die Inhaltsstoffe aus der künstlichen Oberflächenwasserbewässerung. Schon mal das Wasser, welches auf den Feldern versprüht wird, gerochen? Das wird ja aus Tiefen gewonnen, welche gar keine sind. Praktisch ungefiltert.
    Aber egal. Ich denke, dass bekommen wir hier eh nicht gelöst. Letztendlich muss das jedes Unternehmen oder jeder Mitarbeiter mit sich selbst ausmachen.

    Und das Deutschland eine Dienstleistungswüste ist, wissen wir ja schon länger. Das mit der Gefahrstoffentsorgung oder auch -aufbereitung kenne ich noch aus der Vergangenheit.

    Nochmal zurück zur Ausgangsfrage. Bring doch die geringen Mengen des Desinfektionsmittels zum Schadstoffmobil. Habt Ihr so etwas?

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    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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