Abschließen der Haustür bei Mehrfamilienhaus verboten

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  • Hallo,

    siehe hier:

    http://www.morgenpost.de/web-wissen/art…s-verboten.html

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Zitat von morgenpost

    Eine Alternative kann laut "NJW Spezial" der Einbau einer Tür mit Panikschloss sein. Die lässt sich von außen verschließen und hindert Unbefugte damit am Zutritt zum Haus. Von innen geht sie jedoch auch ohne Schlüssel auf. Damit sei eine ungehinderte Flucht möglich.

    ?(?(?(
    Sinn?
    Wie will denn jemand der sich im Haus befindet eine Tür von außen verschließen?

    Dies ist auch ein Thema, was immer wieder neu betrachtet wird, oder?

    :bremse:

  • Hallo s.schmid,

    da hast Du gerade was durcheinander bekommen.
    Gemeint ist, dass Du Dein Haus/deine Wohnung beim Verlassen von außen verschließen kannst (Dafür musst Du natürlich draußen sein! :D )
    Wenn Du jedoch in der Wohnung bist, muss die Tür auch ohne Schlüssel zu öffnen sein. Dafür das Panikschloss.
    Damit kannst Du abschließen, aber die Tür (nur von innen) ohne Schlüssel öffnen. Klinke runterdrücken und der "Schließriegel" (heißen die Dinger so?) geht auf.
    Ähnlich funktionieren Fluchttüren in Diskotheken u.ä..

    Grüße aus Hamburg

    Thomas

  • Moin,

    also in einem Punkt hat s.schmid recht: Wenn alle Hausbewohner zuhause sind wäre die Haupteingangstür unverschlossen.
    (Das ist natürlich sowieso der Fall, wenn jemand vergisst abzuschließen, wenn er das Haus verlässt. ;) )

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

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  • @Hoefo @Schilli

    Danke schön, dass war mir so weit auch klar.
    Ist aber dem Unwissenden Leser der Morgenpost nicht so einleuchtend, denke ich.
    Häufig geht es ja darum, dass in der Hausordnung steht, die Hauseingangstür muss z.B. in der Zeit von 21 bis 6 Uhr abgeschlossen sein.
    Dann sollte in diesem Zusammenhang auch in dem Artikel stehen, dass dieses Schloss von beiden Seiten zu verschließen ist.

    :bremse:

  • also in einem Punkt hat s.schmid recht: Wenn alle Hausbewohner zuhause sind wäre die Haupteingangstür unverschlossen.
    (Das ist natürlich sowieso der Fall, wenn jemand vergisst abzuschließen, wenn er das Haus verlässt. ;) )

    Klar wenn es einer vergisst sowieso.
    Aber mal Hand aufs Herz, wer in einem Mehrfamilienhaus wohnt oder gewohnt hat, wer hat da tatsächlich schon einmal die Hauseiganstür abgeschlossen?
    Ich denke da auch an die großen Bauten mit mehr als 10 Familien.


    Und wenn jemand einbrechen will, dann tut er dies, ob die Tür abgeschlossen ist oder nicht. Durch das WWW gibt es doch tausend Sets mit dem sich fast jedes Schloss knacken lässt.


    Außerdem ein anderer Aspekt:
    Frau Meissenkaiser wohnt in der 2. Etage und ruft den Rettungsdienst und ärztlichen Notdienst, die klingeln und die Tür unten ist erst einmal verschlossen.
    Wer macht dann auf?
    Ergo die kranken Frau Meissenkaiser oder ein Nachbar der dazu extra aufschließen muss.

    :bremse:

  • Klar wenn es einer vergisst sowieso.Aber mal Hand aufs Herz, wer in einem Mehrfamilienhaus wohnt oder gewohnt hat, wer hat da tatsächlich schon einmal die Hauseiganstür abgeschlossen?
    Ich denke da auch an die großen Bauten mit mehr als 10 Familien.

    Ich kann mit meiner Erfahrung als ehemaliger Pizzabote (Studentenjob) sagen, dass es einige ältere Herrschaften gibt, die Abends um 20 Uhr ein Mehr-Familienhaus abschließen, könnte ja jemand einbrechen ...
    vor allem je ländlicher die Umgebung desto schlimmer ...

  • Moin,

    also in einem Punkt hat s.schmid recht: Wenn alle Hausbewohner zuhause sind wäre die Haupteingangstür unverschlossen.
    (Das ist natürlich sowieso der Fall, wenn jemand vergisst abzuschließen, wenn er das Haus verlässt. ;) )

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Also mein Großvater hat jeden Abend, pünktlich um 22:00 Uhr (das war bei Ihm 21: 00 Zuluzeit) das Haus, also die Haustür von innen, verrammelt und verriegelt. :44:
    Das war ein vier Parteien Mietshaus. Und wehe, der letzte der nach Hause kam, hatte nicht abgeschlossen. Das hat er, der er ja morgens auch der Erste war, natürlich festgestellt. Da gab es dann gleich wieder einen Aushang am Mieterbrett. Ein Drama. :whistling: Da habe ich aber noch nicht an Brandschutz gedacht. Hätte wahrscheinlich eh nicht geholfen. Altersstarrsinn und Unbelehrbarkeit ergeben immer eine tödliche Mischung. :D

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

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  • Hallo,

    Außerdem ein anderer Aspekt:
    Frau Meissenkaiser wohnt in der 2. Etage und ruft den Rettungsdienst und ärztlichen Notdienst, die klingeln und die Tür unten ist erst einmal verschlossen.
    Wer macht dann auf?
    Ergo die kranken Frau Meissenkaiser oder ein Nachbar der dazu extra aufschließen muss.

    Ja, das ist ein Problem.

    pünktlich um 22:00 Uhr (das war bei Ihm 21: 00 Zuluzeit) das Haus, also die Haustür von innen, verrammelt und verriegelt. :44:

    mache ich auch..... :huh:

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Also ich hab bei mir ein Schloss mit Schließknauf innen, somit benötige ich von innen keinen Schlüssel. Würde mich mal interessieren, was der Richter dazu sagen würde.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Also ich hab bei mir ein Schloss mit Schließknauf innen, somit benötige ich von innen keinen Schlüssel. Würde mich mal interessieren, was der Richter dazu sagen würde.

    Panikschloss/Schließknauf sind normalerweiße i.O. da der Fluchtweg ja nicht verschlossen bleibt, es gibt aber gewisse Anforderungen an den Mechanismus (zumindest im öffentlichen/gewerblichen) ;) wenn des Ding für Älter/Kinder (>8) nicht benutzbar ist, dann sollte man sich das nochmals überlegen ^^