Einweisung - Unterweisung - Rechtsgrundlage

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  • Hallo zusammen
    Ich stehe etwas auf dem Schlauch.
    Die Grundlagen der regelmäßige Sicherheitsunterweisungen sind klar.
    Das Mitarbeiter an "neuen" Arbeitsgeräten eine Einweisung erhalten auch.
    Wie ist es mit der Wiederholung von Einweisungen?
    Wenn z.B. Mitarbeiter an einem neuen Gabelstapler eingewiesen werden und eine Sicherheitsunterweisung erhalten. Ab wann müßte hier die Einweisung erneut durchgeführt werden (nicht eine Sicherheitsunterweisung)?
    Bei einem Defi wird z.B auch eine Wiederholungsschulung durchgeführt.

    Einen schönen Tag euch allen
    Gruß
    MST

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  • Defi ist ein Medizinprodukt ... andere Baustelle als Stapler und Co. :)

    Unterweisungen sind, wie den einschlägigen Vorgaben zu entnehmen ist, mindestens jährlich durchzuführen.
    Um beim Staplerfahrer zu bleiben, der muss mindestens jährlich eine Unterweisung zum Umgang mit dem Gerät erhalten.

    Aber ...

    Es steht nirgendwo, wie diese Unterweisung mit welchem Zeitaufwand durchzuführen ist und welche Themen genau zu behandeln sind. (Ist z.B. beim Thema Atemschutz anders geregelt).
    Beim Staplerfahrer könnte ich mir vorstellen, das nach der sehr umfangreichen Erstunterweisung danach im laufenden Jahr die Tätigkeit überwacht und bei Mängeln konkret eingeschritten wird (= Unterweisung, 15 - 20 Minuten, dokumentieren). In den darauffolgenden Jahren kommen trotz Arbeitserfahrung und Routine sicherlich immer wieder Themen (z.B. Unfälle, Änderung von Arbeitsverfahrung, usw.) hoch, die angesprochen werden müssen (= Unterweisung, 15 - 20 Minuten, dokumentieren).
    Es sind auch im Laufe des Jahres durchaus "Reverse Unterweisungen" möglich, sprich, der Vorgesetzte / Unterweisende lässt sich den richtigen, sicheren Umgang zeigen (= Unterweisung, 15 - 20 Minuten, dokumentieren).
    So kommst du problemlos auf mehrere Unterweisungen im Jahr, ohne das dir die Leute in irgendeiner Form bei der Unterweisung einschlafen können oder sich langweilen.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Hallo MST,

    generell (als Minimum!):

    - eine Unterweisung pro Jahr
    - neuer Mitarbeiter, dann zeitnah (sofort)
    - Änderung des Arbeitsbereiches (sofort)

    Klartext:
    Eine neue Staplertype oder ein neues bislang nicht vorhandenes Stapleranbaugerät erfordern eine sofortige Unterweisung. Nutzt der MA das dann, dann spätest. nach einem Jahr wieder. Hier stellt euch keiner an die Wand, wenn euer Jahr, jetzt 400 Tage hat. Ihr solltet jedoch eine erkennbare Regelmässigkeit haben.

    Wer kontrolliert es?
    Im Normalfall keiner. Im Schadensfall die BG oder die behördlichen Arbeitsschützer, zusammen mit dem anderen üblichen Papierkram.

    Ich mache es immer so:
    Unterschriebene Teilnehmerlist mit Inhaltsstichpunkten, bei einer ppt wird ein Ausdruck dahintergetackert.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Moin MST,

    mir fallen da zwei Dinge ein, die vielleicht weiter helfen.

    1. Beauftragung zum Führen/Bedienen bestimmter Maschinen. Dazu müssen die zu beauftragenden MA natürlich durch Lehrgänge/Seminare ggf. wenn gesetzl. vorgeschrieben auch durch Führerscheine mit entsprechenden Prüfungen fit gemacht werden.

    2. Beauftragung vom MA zu befähigten Personen zur Prüfung von, z. B. Leitern. Grundlagen muss man hierzu analog Pkt. 1 schaffen.

    Wenn dann nicht irgendwie/irgendwo Wiederholungsprüfungen für etwas gesetzlich vorgeschrieben sind und die MA die Tätigkeit regelmäßig ausüben, brauchst Du m. E. keine wiederholende Einweisung mehr durchführen.

    Ich hoffe, ich habe Deine Frage richtig verstanden.

    Gruß aus dem Norden
    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • Hi...

    eine Frage erst einmal: was ist für dich der Unterschied zwischen "Einweisung" und "(Sicherheits)Unterweisung"?
    Die Sicherheitsunterweisung ist klar im Regelwerk zum Arbeitsschutz definiert. (z.B. ArbSchG, BetrSichV, GefStoffV...)
    Den Begriff der Einweisung gibt es da nicht!

    Zur Sicherheitsunterweisung noch ein Punkt:
    Vergesst bei den Fristen nicht die Ergbenisse Eurer Gefährdungsbeurteilungen. Auch hier kann herauskommen, dass bei bestimmten Risiken eine Unterweisung pro Jahr nicht ausreichend ist, und diese daher häufiger durchgeführt werden müssen.

    2. Punkt: Das Jugendarbeitsschutzgesetz sieht ebenfalls wengistens eine Verdoppelung der Unterweisungen vor!

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

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