Was sind Brennbare Materialien Im Umkreis von Gefahrstoffschränken

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  • Hallo

    In unmittelbarer Nähe stehen bei uns neben einem Gefahgutschrank harte Papphülsen die als Rollenkerne für Papierrollen Verwendung finden. Richtig brennen können die eher nicht.

    Der Gefahrgutschrank ist dieser --> http://www.asecos.com/cms.de/Sicherh…6_148_1364.html

    Nun stelle ich mir die Frage, dürfen diese Hülsen dort stehen (weniger als 20cm Abstand) oder nicht.

    Im Schrank werden lediglich 20 Liter Spülmittel und 3L Lösemittel und 3L Lösemittelhaltige Farbe gelagert.

    Freue mich auf Eure Antworten

    :thumbup: .....mit gunst von wegens handwerk..... :thumbup:

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  • Moin,

    In unmittelbarer Nähe stehen bei uns neben einem Gefahgutschrank harte Papphülsen die als Rollenkerne für Papierrollen Verwendung finden. Richtig brennen können die eher nicht. ...Nun stelle ich mir die Frage, dürfen diese Hülsen dort stehen (weniger als 20cm Abstand) oder nicht.

    ... ich habe eine Antwort, die Dir wahrscheinlich nicht gefällt:
    Frag' Deinen Schadenversicherer.
    Lass Dir die Antwort schriftlich geben; wenn keine Gesetzes-/ Verordnungs- / BG-Texte genannt werden: nachfragen und die Nennung von Regelwerkstellen einfordern.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Hallo,

    warum sollten sie dort nicht stehen dürfen? Auch wenn die Wahl des Sicherheitsschrankes leider unglücklich ist (T30 gibt es in der TRGS 510 nicht) so hat der Schrank eine Feuerwiderstandsdauer von 30 Minuten und damit ist ein Normfeuer gemeint und kein Streichholz. Ich würde sagen, dass die Papprollen nicht einfach so zu entzünden sind (z. Bsp. mit einem Feuerzeug), daher sehe hier kein Problem.

    Stephan

    --- Wer schreit hört auf zu denken. --- Manche Dinge erledigen sich von selbst, wenn man ihnen genug Zeit gibt. --- Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein. A.E. ---

  • Guten Morgen,

    da sind wir wieder beim ureigenen Problem angekommen.
    Was sagt denn Deine GBU (Gefährdungsbeurteilung)? Ihr lagert dort Kleinmengen in einem Umweltschrank (nicht feuerbeständig) gem. TRGS 510 (bis 20 kg --> H224, H225 - bis 100 kg H226). Das ist zulässig. Jetzt gilt es noch abzuklären, ob die Abstände ausreichend sind.Habt Ihr dort Energiequellen (elektr. betriebene Arbeitsmittel oder andere heiße Quellen), die die Papprollen entzünden können? Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass dort überhaupt ein Arbeitsmittel anfängt zu brennen? Wie ist das Brandverhalten der Papprollen? Wenn Du jetzt immer noch keine Antworten hast, dann frag Deinen Sachversicherer. Gehst Du gleich zum Versicher, bist Du auf genau diese Fragen nicht vorbereitet. Der macht nämlich nichts anderes bzw. macht Dir Vorgaben, die jeglicher Grundlage entbehren. Das erlebe ich immer wieder. Da werden dann Maßnahmen gefordert, die u. U. viel Geld kosten, ohne das eine konkrete Gefährdung vorliegt. Mal so aus dem Bauch heraus. :pop2:
    um die Gefährdungsbeurteilung wirst Du nicht herumkommen.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Die Papphülsen würde ich in der Brennbarkeit ähnlich massiver Holzbalken sehen. Schlecht zu zünden, aber wenn sie mal brennen, dann brennen sie richtig. Dein Gefahrgutschrank ist höchstens Typ30 und das kennt auch die TRGS510 (siehe Anlage 3).
    Du betreibst hier eine Kleinmengenlagerung was die brennbaren Stoffe angeht. Ich würde hier wie Mick1204 vorgehen. Abklären wie hoch die Brandwahrscheinlichkeit ist, welche potentiellen Zündquellen sind vorhanden? Dann evt. noch abklären wie eine Leckage im Schrank erkannt wird. Ist in dem Raum öfter mal jemand aktiv, oder ist das ein abgelegenes Lager, in welches nur alle paar Tage mal jemand kommt?

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Hallo,

    :5: Sollte im Brandschutzkonzept klar definiert sein!!!!

    Sicherlich, sofern eines vorhanden ist, es Gegenstand ist und in der
    Praxis auch umgesetzt wird.

    Grundsätzlich könnte ich mir einen besseren Lagerort vorstellen,
    ist dieses nicht möglich?

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Doch! Nur wie gesagt erst einmal das Konzept und dann die Brandschutzordnung!! Durch die Brandschutzordnung noch einmal gesondert mit Gefährdungsbeurteilung fundiert auswerten!!

  • Hallo,

    ja, nicht jeder Betrieb verfügt aber über ein BSK und die BSO
    ist nicht selten eine die irgendwo und irgendwie zusammenkopiert
    wurde....

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Ich danke noch Allen die mir geantwortet haben. Zu Vollständigkeit möchte ich Euch noch melden wie wir verfahren sind.
    Gemäß unserem Grundsatz. "Im Zweifel kommt Sicherheit zuerst" haben wir die Papphülsen dort entfernten lassen und mit einem Hinweis versehen welcher zukünftige Lagerung an diesem Platz untersagt.

    :thumbup: .....mit gunst von wegens handwerk..... :thumbup: