Noch ist der Ersatzentkalker nicht bestimmt, aber ich denke noch eher die Briten den Brexit vollzogen haben werden auch wir zu einem brauchbaren Ergebnis gekommen sein.
Beiträge von PapierTiger
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Es wird wohl auf die Substitution hinauslaufen. Das ist aus meiner Sicht die einzig richtige Konsequenz.
Danke für Eure Anregungen, und ich bin auch erstaunt wie viel Leben in diesen Seiten steckt.
Weiter so -
Ich danke noch Allen die mir geantwortet haben. Zu Vollständigkeit möchte ich Euch noch melden wie wir verfahren sind.
Gemäß unserem Grundsatz. "Im Zweifel kommt Sicherheit zuerst" haben wir die Papphülsen dort entfernten lassen und mit einem Hinweis versehen welcher zukünftige Lagerung an diesem Platz untersagt. -
Hallo Zusammen
Ein Sicherheitsbeauftragter, hat mich darauf hingewiesen, dass auf dem Entkalter ein "Ätzend " Piktogram angebracht ist.
Auf der Verpackung steht dass es sich bei dem Entkaltker um 10-30% Ameisensäure handelt.
Bei uns muss eigentlich alles mit einem Piktogram versehene, im Gefahrgutschrank gelagert werden.
Ist das wirklich notwendig oder darf das in kleinen Mengen (250-500ml) auch im Küchenschrank verbleiben.
Wenn ich damit umgehe, muss ich dann Schürze und Handschuhe und Schutzbrille tragen ?
Würde mich freuen wenn ihr mir mal Rat gebt oder mir eine Adresse nennt wo ich Antwort finden kann.
Der PapierTiger sagt schon mal Danke -
Hallo
In unmittelbarer Nähe stehen bei uns neben einem Gefahgutschrank harte Papphülsen die als Rollenkerne für Papierrollen Verwendung finden. Richtig brennen können die eher nicht.
Der Gefahrgutschrank ist dieser --> http://www.asecos.com/cms.de/Sicherh…6_148_1364.html
Nun stelle ich mir die Frage, dürfen diese Hülsen dort stehen (weniger als 20cm Abstand) oder nicht.
Im Schrank werden lediglich 20 Liter Spülmittel und 3L Lösemittel und 3L Lösemittelhaltige Farbe gelagert.
Freue mich auf Eure Antworten
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Vielen Dank für Eure Bemühungen. Hat mir sehr geholfen.
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Hallo
Seit gestern bin ich hier auch registriert.
Ich bin Führungskraft in einer Papierfabrik
47 Jahre, verheiratet, 2 Kinder (fast 8J.)
Ich hoffe hier auf dieser Plattform, hin und wieder, Fragen zu der Sicherheit meiner Leute und auch zu meiner eigenen Sicher beantwortet zu bekommen.
Tiger
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In der BGV D6 § 30 ist folgendes unter der Ziffer 11 zu lesen.
"(11) Solange eine Last am Kran h
ängt, muss der Kranführer die Steuereinrichtungen im Handbereich behalten."
Nun hätte ich da mal eine Frage, wie ist hier "Last" definiert.
Eine Vogelfeder an einem Bindfaden kann ja noch keine Last sein, für die, diese Anweisung zu gelten hat. Ist ein 5 Kg schwerer Eisenklumpen, eine solche Last oder muss der dann schon Tonnen wiegen?
Kann mir jemand sagen, wie die definition für diese Last lautet, und wo ich das nachlesen kann?
anke Euch schon mal
Tiger