Anrecht auf eine Klimaanlage

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  • Moin,

    ich habe die Erfahrungen gemacht, dass es oftmals schon hilft, wenn die Beschäftigten erkennen "Es kümmert sich jemand und macht sich Gedanken". Natürlich können sich die Bediensteten ihr Mineralwasser selbst mitbringen, aber es ist etwas anderes, wenn ich mitteile, dass aufgrund der Hitze Mineralwasser für alle Beschäftigten bereitsteht. Das ganze verpackt in eine nette Nachricht mit ein paar kleinen Tipps, wie man mit der Hitze besser umgeht, und schon steigt auch das Verstädnnis dafür, dass wir keine technischen Maßnahmen wie Klimatisierung, Sprühnebel o.ä. umsetzen können. Das kommt bislang sehr gut bei der Belegschaft an.

    Parallel dazu lauffe ich rum und messe die Raumtemeperatur. Das bringt zwar absolut nichts, denn dass es über 26°C im Raum sind merkt ein Blinder, und die 35°C erreichen wir in den Räumen nicht, aber die Leute sehen, dass man sich um sie kümmert. Auch das macht für sie die Hitze subjektiv erträglicher. Natürlich gebe ich bei den Messungen auch Tipps, da die Temperaturunterschiede in den einzelnen Räumen teilweise erheblich sind. "Macht die Fenster früher zu", "Vielleicht kann einer der Mitarbeiter morgens eine Stunde früher anfangen und querlüften" etc.

    Gruß Frank

  • Man darf nicht nur an die Büros denken, es gibt auch Arbeitsplätze wo mehr körberlich gearbeitet wird, wo dann zwar stellenweise Klimaanlagen da sind, aber es in Wirklichkeit nur Luftaustaschmaschinen sind. Bei uns ist es leider auch noch so, dass wir nicht in einem reinen Industriegebiet sind, also kann ich keine Türen und Tore offen lassen, da sonst die Lärmbelastung für die Nachbarschaft viel zu hoch wäre. Da es sich auch noch um einen 3-Schichtbetrieb handelt, kann mit der Arbeitszeit verschiebung auch nicht viel angefangen werden. Ich habe nun die Technischeleitung und den Betriebsrat vollgendes geschickt:
    A. Wittmann S. Siegmann Gefährdungsbeurteilung und Risikomanagement Ausgabe 4/20154.4 Arbeitsräume bei einer Außenlufttemperatur über +26 °C
    (1) Wenn die Außenlufttemperatur über +26 °C beträgt und unter der Voraussetzung, dass geeignete Sonnenschutzmaßnahmen nach Punkt 4.3 verwendet werden, sollen beim Überschreiten einer Lufttemperatur im Raum von +26 °C zusätzliche Maßnahmen, z. B. nach Tabelle 4, ergriffen werden. In Einzelfällen kann das Arbeiten bei über +26 °C zu einer Gesundheitsgefährdung führen, wenn z. B.:

    schwere körperliche Arbeit zu verrichten ist,

    besondere Arbeits- oder Schutzbekleidung getragen werden muss, die die Wärmeabgabe stark behindert oder

    hinsichtlich erhöhter Lufttemperatur gesundheitlich Vorbelastete und besonders schutzbedürftige Beschäftigte (z. B. Jugendliche, Ältere, Schwangere, stillende Mütter) im Raum tätig sind.
    In solchen Fällen ist über weitere Maßnahmen anhand einer angepassten Gefährdungsbeurteilung zu entscheiden.
    (2) Bei Überschreitung der Lufttemperatur im Raum von +30 °C müssen wirksame Maßnahmen gemäß Gefährdungsbeurteilung (siehe Tabelle 4) ergriffen werden, welche die Beanspruchung der Beschäftigten reduzieren. Dabei gehen technische und organisatorische gegenüber personenbezogenen Maßnahmen vor.
    Tabelle 4: Beispielhafte Maßnahmen

    Beispielhafte Maßnahmen
    a) effektive Steuerung des Sonnenschutzes (z. B. Jalousien auch nach der Arbeitszeit geschlossen halten)
    b) effektive Steuerung der Lüftungseinrichtungen (z. B. Nachtauskühlung)
    c) Reduzierung der inneren thermischen Lasten (z. B. elektrische Geräte nur bei Bedarf betreiben)
    d) Lüftung in den frühen Morgenstunden
    e) Nutzung von Gleitzeitregelungen zur Arbeitszeitverlagerung
    f) Lockerung der Bekleidungsregelungen
    g) Bereitstellung geeigneter Getränke (z. B. Trinkwasser)

    (3) Wird die Lufttemperatur im Raum von +35 °C überschritten, so ist der Raum für die Zeit der Überschreitung ohne

    technische Maßnahmen (z. B. Luftduschen, Wasserschleier),

    organisatorische Maßnahmen (z. B. Entwärmungsphasen) oder

    persönliche Schutzausrüstungen (z. B. Hitzeschutzkleidung)
    wie bei Hitzearbeit nicht als Arbeitsraum geeignet.
    (4) Technische Maßnahmen, die die Lufttemperatur reduzieren, dürfen die absolute Luftfeuchte nicht erhöhen.

    Mal schauen ob sich in Zukunft bei uns etwas tut

  • Hallo Kolleginnen und Kollegen!

    Mit der Tonlage des gesamten Treads bin ich nicht einverstanden.

    - Zum einen schaffen wir es ganze Hallen auf -18 Grad zu bringen, warum also nicht Büros auf +26?

    - Ein Ausspielen von Bürotätigkeiten gegen heiße Arbeitsplätze am Gusstrang oder z.B. Kunststoffpressen halte ich nicht für gut.
    Das führt i.d.R. dazu dass alle schlechtere Bedingungen haben.

    - Bei uns in einer Kunstofffabrik mit Schmelzpressen gibt es am Platz des Maschinenführers jeweils eine Luftdusche.
    Das hat sich nach Anfangsschwierigkeiten als sehr positiv bewährt.

    Ich wünsche allen einen schönen Sommer und einen Arbeitsplatz, auf dem man auch arbeiten kann.

    Flügelschraube

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    - Bei uns in einer Kunstofffabrik mit Schmelzpressen gibt es am Platz des Maschinenführers jeweils eine Luftdusche.
    Das hat sich nach Anfangsschwierigkeiten als sehr positiv bewährt.

    Auch wir sind mit den Temperaturroblemen im Hochsommer an Schmelzpressen/Extruder behaftet. Kannst du mir mal die Luftdusche benennen die ihr benutzt?

  • Hatte einmal so einen Fall.
    Ergebnis: Einem Mitarbeiter steht bei Klimatisch bedingter Hize nichts zu. Nur bei technischer Hitze... z.B. Hochofen. Maschinen. Öfen usw.

    Finde ich total bescheuert und widerspricht meinem Verständnis vom Arbeitsschutz.

    Fazit: Die Sifa muss mit Hilfe der genannten, sehr guten Argumente die GL überzeugen. Wie so oft.....