Hallo, ich bin neu hier und habe da eine Frage,
innerhalb welcher Zeit muss eine BA erneuert werden? denn ich habe in der BGI578 gelesen, dass diese hier der Wortlaut: Betriebsanweisungen sind hinsichtlich der Gelungsdauer in der Regel nicht begrenzt.
Was ist nicht die Regel?
Stimmt das?
und wofür brauche ich alles eine Betriebsanweisung, denn es gibt ja auch super aktive Kollegen die schreiben über alles eine BA Schraube , Mutter, usw. und ich denke irgendwo hört es auf oder?
Danke schon jetzt für die Antworten.
Wann muss eine Betriebsanweisung erneuert werden? und für was benötigt man alles eine BA
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Hallo nxmag,
solange sich nichts an den Arbeitssystemelementen geändert hat, ist eine Erneuerung natürlich auch nicht nötig. Du solltest aber nachweisen können, dass Du die Gültigkeit und Aktualität der BA regelmäßig (jährlich) überprüfst.
Ich würde eine BA für Betriebsmittel immer dann erstellen, wenn in der Betriebsanweisung oder aufgrund der Gefährdungsbeurteilung Gefahrenquellen bekannt werden, deren Gefährdungsfaktor nicht beseitigt werden kann.
Zusammengefasst: es kommt darauf an... -
Moin,
gibt´s ja nun auch einen schönen Passus in der BetrSichV:
(2) Bevor Beschäftigte Arbeitsmittel erstmalig verwenden, hat der
Arbeitgeber ihnen eine schriftliche Betriebsanweisung für die Verwendung
eines Arbeitsmittels zur Verfügung zu stellen. Satz 1 gilt nicht für
einfache Arbeitsmittel, für die nach § 3 Absatz 4 des
Produktsicherheitsgesetzes nach den Vorschriften zum Bereitstellen auf
dem Markt eine Gebrauchsanleitung nicht mitgeliefert werden muss.
Anstelle einer Betriebsanweisung kann der Arbeitgeber auch eine
mitgelieferte Gebrauchsanleitung zur Verfügung stellen, wenn diese
Informationen enthält, die einer Betriebsanweisung entsprechen. Die
Betriebsanweisung oder die Gebrauchsanleitung muss in einer für die
Beschäftigten verständlichen Form und Sprache abgefasst sein und den
Beschäftigten an geeigneter Stelle zur Verfügung stehen. Die
Betriebsanweisung oder Bedienungsanleitung ist auch bei der regelmäßig
wiederkehrenden Unterweisung nach § 12 des Arbeitsschutzgesetzes in
Bezug zu nehmen. Die Betriebsanweisungen müssen bei
sicherheitsrelevanten Änderungen der Arbeitsbedingungen aktualisiert
werden. -
Moin,
gibt´s ja nun auch einen schönen Passus in der BetrSichV:
(2) Bevor Beschäftigte Arbeitsmittel erstmalig verwenden, hat der
Arbeitgeber ihnen eine schriftliche Betriebsanweisung für die Verwendung
eines Arbeitsmittels zur Verfügung zu stellen. Satz 1 gilt nicht für
einfache Arbeitsmittel, für die nach § 3 Absatz 4 des
Produktsicherheitsgesetzes nach den Vorschriften zum Bereitstellen auf
dem Markt eine Gebrauchsanleitung nicht mitgeliefert werden muss.
Anstelle einer Betriebsanweisung kann der Arbeitgeber auch eine
mitgelieferte Gebrauchsanleitung zur Verfügung stellen, wenn diese
Informationen enthält, die einer Betriebsanweisung entsprechen. Die
Betriebsanweisung oder die Gebrauchsanleitung muss in einer für die
Beschäftigten verständlichen Form und Sprache abgefasst sein und den
Beschäftigten an geeigneter Stelle zur Verfügung stehen. Die
Betriebsanweisung oder Bedienungsanleitung ist auch bei der regelmäßig
wiederkehrenden Unterweisung nach § 12 des Arbeitsschutzgesetzes in
Bezug zu nehmen. Die Betriebsanweisungen müssen bei
sicherheitsrelevanten Änderungen der Arbeitsbedingungen aktualisiert
werden.Hallo k-Prinz
.... und was möchtest du damit jetzt sagen/begründen? Für alles eine BA oder nur für spezielle???Gruß RaBau
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...
innerhalb welcher Zeit muss eine BA erneuert werden? denn ich habe in der BGI578 gelesen, dass diese hier der Wortlaut: Betriebsanweisungen sind hinsichtlich der Gelungsdauer in der Regel nicht begrenzt...Egal wie trivial, das ist ein Thema, welches noch lange nicht ausdiskutiert ist.
Die neue BetrSichV lese ich so, dass bei einfachen Arbeitsmitteln keine Betriebsanweisung erstellt werden muss.
Für mich sind das Schraubendreher, Hammer, Zange.
Bislang schien es ja so, als ob für alles und jeden eine Betriebsanweisung vorhanden sein muss.
In meiner kleinen Werkstatt wären das viele Dutzend.Ich gehe also zur Zeit davon aus, dass einfache Handwerkzeuge keine Betriebsanweisung benötigen. Werkzeuge, wie sie im normalen Gebrauch eines Handwerkers sind, sind Bestandteil seines Fachwissens.
Bsp. Elektrofachkraft: Schraubendreher, Maulschlüssel usw., Hammer, Seitenschneider, Bohrmaschine, Spannungsprüfer...
Sollte die Elektrofachkraft einen (Holz-) Hobel benutzen müssen, ist dieser sicher nicht Standard, sondern explizit zu beurteilen.Eine einmal erstellte Gefährdungsbeurteilung bzw. eine Betreibsanweisung kann natürlich nicht ungeprüft die Zeiten überdauern.
Meine Empfehlung:
Alle zwei Jahre sind die Betriebsanweisungen zu durchforsten. Ändert sich nichts an der Problemstellung und der Einschätzung kann die alte Betriebsanweisung mit neuem Datum versehen und ausgehängt werden. Unterschrift der zuständigen Betriebsleiters / Werkstattmeisters / Gruppenführers oder was auch immer.Grüße
Flügelschraube -
Hallo Zusammen,
wir verfahren so ähnlich wie es Flügelschraube empfohlen hat. Alle drei Jahre werden die BA,s vom Fertigungsleiter und mir überprüft und angepasst. Wenn sich nichts geändert hat wird die alte BA mit neuen Datum ausgedruckt.
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Hallo k-Prinz
.... und was möchtest du damit jetzt sagen/begründen? Für alles eine BA oder nur für spezielle???Gruß RaBau
Moin,was ich damit sagen will, wird wohl nicht die Bohne interessieren. Ich habe lediglich die gesetzl. Quelle zitiert. Wie damit umzugehen ist, sollte wohl jeder mit gesunden Menschenverstand verstehen