Darf man seine Angehörigen mit auf die Baustelle nehmen und benötigen diese PSA

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  • Hallo Forum,
    im Anhang ist ein aktuelles Bild während einer kanalsanierung mittels Inliner.
    Es geht hier nicht um darf nicht oder darf sondern um die Aussage des Mitarbeiters:
    Das ist mein Sohn, der kennt das schon und in den ferien nehme ich Ihn mit.

    Die Beantwortung weiterer Fragen lasse ich für Euch offen.
    Meinerseits habe ich den Projektleiter dieser Firma informiert.

    Beste GRüße
    Thomas

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  • Das sind eben die Auswirkungen des Familienmodells in dem beide arbeiten (müssen). Während durch die Ganztagsschule das Jahr über die Betreuung einigermaßen sichergestellt ist, sind dann leider zu viele Ferientage, im Vergleich zu den Urlaubstagen der Erwachsenen, irgendwie zu überbrücken.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo Guudsje,
    nein das bin ich nicht, da aber Kinder auch andere Kinder anziehen, musste hier gehandelt werden.


    Hhhhmmmm,

    dann hoffe ich mal, dass Du den Projektleiter auch auf die Mängel, die in den beigefügten Dateien ersichtlich sind, aufmerksam gemacht hast. Sicherlich befindet sich der Vater gerade auf dem Weg zur Eisdiele und holt für die beiden jeweils einen Schokobecher, nachdem er seinem Sohn eingetrichtert hat, dass er auf den LKW aufpassen soll. Hier ist absolute Gefahr im Verzug.

    15.00 Uhr
    Der Vater geht zur Eisdiele.

    15.01 Uhr
    Sein Sohn betätigt die Fernsteuerung, wodurch sich die Kette in Bewegung setzt und den Pylon Richtung Fahrbahn kippen lässt. Ein Vierjähriger, der gerade die Straße mit seinem Bobby-Car überqueren will, reißt den Lenker herum, um der drohenden Gefahr auszuweichen.

    15.02 Uhr
    Das Bobby-Car gerät mit dem rechten Vorderrad in den offenen Gullyschacht, wodurch das Kind von dem Fahrzeug fällt und sich beim Sturz eine Platzwunde am Knie zuzieht.

    immer noch 15.02 Uhr
    Der erschrockene Sohn lässt die Fernbedienung los, die in einer Pendelbewegung das andere Kind am Kopf trifft, was zu einer Platzwunde am Kopf führt.

    15.03 Uhr
    Durch den unerwarteten Schlag auf den Kopf weicht das Kind erschrocken zurück und fällt rücklings über die unsachgemäß verlegte Leitung, wodurch es sich eine Schultereckgelenksprenung zuzieht.

    15.04 Uhr
    Der mittlerweile in Panik geratene Sohn, rennt, in banger Erwartung eines riesigen Anschisses die Treppe des LKW hoch, um sich dort zu verstecken. Er bleibt dabei mit dem Fuß in der auf der Treppe liegenden Schlaufe hängen, wodurch er den Halt verliert und rückwärts auf das am Boden liegende Kind fällt, das hierdurch einen Nasenbeinbruch erleidet.

    15.05 Uhr
    Der Vater sprintet mit den beiden Eisbechern zum dem LKW, von wo er lautes Kindergeschrei vernimmt. Er fällt über das im Wege liegende Hebewerkzeug und ergießt den Inhalt der beiden Eisbecher über das verletzte Kind, das nun aussieht wie die Sau, aber dessen Schwellungen durch die einsetzende Kühlung bereits mekrlich zurückgehen.

    15.06 Uhr
    Thomas stellt fest, dass die Kapazität seiner Speicherkarte der Digitalkamera mittlerweile erschöpft ist und behilft sich mit Handskizzen, um die gesetzwidrigen Zustände weiterhin zu dokumentieren.

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    Zeitschleife rückwärts
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    15.00 Uhr
    Der Vater geht zur Eisdiele um die Ecke. Der Sohn bleibt, wie er das von früheren Mitnahmen gewohnt ist, brav auf der Treppe sitzen.

    15.02 Uhr
    Der Vater kommt mit zwei großen Eisbechern zurück. Die Augen seines Sohnes strahlen. er darf mit Papa zur Arbeit und bekommt sein Lieblingseis.

    15.03 Uhr
    Das Handy des Vaters klingelt. Am anderen Ende sein erzürnter Chef, der ihm unmissverständlich klarmacht, dass er solch ein Verhalten nicht duldet und er von einem aufmerksamen Anwohner auf diese unhaltbaren zustände aufmerksam gemacht wurde. Eine Abmahnung wird ihm in Aussicht gestellt.

    15.04 Uhr
    Der Vater beendet zerknirscht das Telefonat.

    15.05 Uhr
    Der Vater erklärt seinem Sohn in knappen Worten, warum er heute das letzte mal dabei war und dass er einen Teil seiner Ferien jetzt in der Notgruppe verbringen muss, während Mama und Papa ihrem Beruf nachgehen und dem anstehenden Urlaub sehnlichst entgegenfiebern.

    15.06 Uhr
    Der Sohn sitzt (immer noch verbotenerweise!) weinend auf der Treppe und versteht die Welt nicht mehr.

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    15.07 Uhr
    guudsje wacht mit dem Kopf auf der Tastatur auf und stellt fest, dass er über dem Lesen der Beiträge im Sommerloch eingeschlafen sein muss. Gott sei Dank. Nicht auszudenken, wenn das eben Erlebte Realität gewesen wäre.

    Sicherlich hast Du auch das schriftliche Einverständnis des Vaters eingeholt, ein Bild seines Sohnes im Internet zu veröffentlich, denn Ordnung muss bekanntlich sein. Wir leben ja schließlich in Deutschland.

    Gruß Frank

    P.S. und ja - das Tucholksy zugeschriebene Zitat ist mir durchaus bekannt. :whistling:

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Hallo Thomas.

    Wie alt ist denn der Sohn? Ist er <14Jahre hat dieser auf einer Baustelle mal so garnix verloren. Es sei denn, dass der Verantwortliche Projektleiter und dessen GF eine Besucherregelung getroffen haben, welche schriftlich festgeschrieben sein muss. Dass der Vater zu unterweisen ist, dürfte klar sein. Ist der Sohn >=14 Jahre, gilt das gleiche Vorgehen. Hier ließe sich jedoch etwas nach Nachweis einer entsprechenden Haftpflichtversicherung mit Ferienpraktikumsvertrag organisieren. Die PSA-Pflicht gilt natürlich für alle. Ggf. auch für Kleinkinder ;)
    Grundsätzlich ist jedoch zu sagen, dass "der Sohn immer in den Ferien mitläuft", ein heißes Eisen ist! Wir sind nicht mehr in der "guten alten Zeit", in der mein Vater mich immer mit auf seine Baustelle mitgenommen hat (ich war 11 Jahre alt) und wenn es gegen Feierabend zuging, ich mit dem Radlader noch Sand umgehäuft oder das Werkzeug zum Container gebracht habe. 8) Mein Vater war aber auch Führungskraft.

    Heute würde ich den Bengel aus dem Ding ziehen und den Alten übers Knie legen!!! :D

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • Sicherlich hast Du auch das schriftliche Einverständnis des Vaters eingeholt, ein Bild seines Sohnes im Internet zu veröffentlich, denn Ordnung muss bekanntlich sein. Wir leben ja schließlich in Deutschland.


    Hallo Frank, natürlich benötige ich keine Einverständnis vom Vater nach DSG, denn kein Gesicht ist erkennbar, kein Kfz-Kennzeichen ist erkennbar und die Örtlichkeiten unbekannt. Also keine drei persönlichen Daten vorhanden.

    PS: Hast die einzelnen Bilder echt klasse beschriftet. Eines ist nicht aufgeführt, es war auch keine Rundumkennleuchte an, kein Warnblinker und die Pylonen hatten keine Aufsatzblinkleuchten

    Weiter so

    Beste Grüße
    Thomas

  • Hallo Frank, natürlich benötige ich keine Einverständnis vom Vater nach DSG, denn kein Gesicht ist erkennbar, ... Also keine drei persönlichen Daten vorhanden.


    Aus eigener Erfahrung und langen Diskussionen mit den Datenschützern und Rechtsanwälten, kann ich Dir leider aus der Praxis bestätigen, dass es genügt, wenn man eine Person erkennt.

    PS: Hast die einzelnen Bilder echt klasse beschriftet. Eines ist nicht aufgeführt, es war auch keine Rundumkennleuchte an, kein Warnblinker und die Pylonen hatten keine Aufsatzblinkleuchten

    Weiter so


    Ich sags ja, der Mann ist schon so gut wie entlassen. :D

    Ich habe übrigens mal als Zehnjähriger mehrere Stunden einen Bodenrüttler (qbauco: Heißen die Dinger so?) in einer Baustelle vor dem Haus meiner Eltern hin und her geschoben. Ein freundlicher Bauarbeiter hatte mein Interesse bemerkt und mich gefragt, ob ich auch mal wollte. Als er gemerkt hat, dass ich das in meiner kindlichen Naivität absolut toll fand, hat er mir 10 D-Mark versprochen, die er mir die Woche darauf geben wollte, wenn die andere Gehwegseite gemacht wird. Seltsam, eben wo ich darüber nachdenke: Ich habe diesen Menschen nie mehr gesehen. Er hatte es doch versprochen. :44:

    Gruß Frank

    P.S. Vergess nicht, die schadhafte Stelle am Geländer auszubessern, nicht dass Du noch zu Schaden kommst und Dich dabei jemand fotografiert. :D

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • P.S. Vergess nicht, die schadhafte Stelle am Geländer auszubessern, nicht dass Du noch zu Schaden kommst und Dich dabei jemand fotografiert.


    Danke Frank, habe gestern schon seitens meiner Frau den lächelnden Wink erhalten, dass doch mal der gesamte zaun gestrichen und dabei auch mal die extreme gefahrenstelle beseitigt werden könnte!!! Danke ;(

  • Guudsje

    Na das ist jetzt wieder so ein Fall. Zum einen haben das "früher alle so gemacht" und man will die Freiheiten nicht einschränken.

    Zum anderen: Wenn das Kind erst mal in den Brunnen, äh, in den Gulli gefallen ist, werden hinterher alle genau wissen, dass es vorher schon gar nicht ging ein Kind mitzunehmen und außerdem haben wir das ja auch schon immer gesagt, jawoll!

    Ich persönlich bin der Meinung, dass man Kinder möglichst für voll nehmen soll, kein blödsinn und eititei. Wenn ich aber einem 6 jährigen ein Taschenmesser schenke, muss ich ihm auch beibringen wie man es benutzt.
    Die hier dargestellte Gelegenheit sehe ich als vertane Chance. Man hätte dem Kind zum Beispiel beibringen können, dass man bei Arbeiten im öffentlichen Straßenraum eine Warnweste trägt. Ich hätte dem Kind außerdem eine Aufgabe gegeben, die über "auf der Treppe sitzen" hinaus geht. Ihn z.B. als "Sicherheitsposten" aufgestellt: Er muss aufpassen, dass niemand ins Loch fällt.

  • ............ und da sagt man, nur in der Politik gibt es ein Sommerloch. :D

    Waldmann, du musst mal genauer hinsehen: Das ist kein Sommerloch, das ist ein Gulliloch!

    Aber welche Arbeitsschutzmaßnahmen müsste man denn gegen ein Sommerloch ergreifen? Geht das dann eher in die Richtung psychische Belastung?

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