Krantraverse vs Lastlänge

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  • Hallo und guten Tag zusammen,

    ich hoffe mir kann einer helfen....

    Gibt es eine Vorschrift die besagt wie lang eine Last in abhängigkeit zur Länge der Travese maximal sein darf? (Brückenkran)

    Wir haben bei uns 6m Traversen, tranportieren aber 13m langes Material. Dieses hängt natürlich an den Enden ziehmlich runter......

    Schönes Wochenende Euch allen

    LG Detlev

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  • Hallo Detlev,

    aus dem Bauch heraus: Nein. Afaik beziehen sich die Vorgaben darauf, dass Material nicht übermäßg durchbiegt und rausfallen kann
    Schau auch mal in die DGUV Regel 100-500 Kap 2.8, bzw. in die ehemalige BGI 556 (ANschläger, DGUV Information Nummer gerade nicht im Kopf)

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Hallo Detlev,

    wenn jetzt direkt am Kran keine Lasttabelle zu finden ist, kontaktiere den Hersteller (und die Unterlagen).
    Das Ding ist insoweit wichtig, da es die Höhe der möglichen Last in Abhängigkeit des Abstandes vom Drehpunkt zeigt. Also genau dein Thema.
    Ich glaube nicht, dass ihr für jeden Anschlagsfall am Kran eine Momentengleichung durchführt.

    Etwas in eigener Sache zu testen kann nur Stress geben!

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo Detlef,

    eine Vorschrift diesbezüglich ist mir auch nicht bekannt; es ist - wie üblich - zu beurteilen ob der Krantransport gefährdungsfrei durchgeführt werden kann.
    Wie ist an der Traverse angeschlagen - kann die Last herausrutschen, müssen Führungsseile verwendet werden, etc. ? - schlichtweg eine Gefährdungsbeurteilung.
    Ich kann mir theoretisch durchaus vorstellen, dass ein Transport so sicherheitsgerecht durchgeführt werden kann.

    Aus der Praxis: Hatte mal einen unsicheren Krantransport mit unglücklichen Längenverhältnissen; nach Änderung ging als Nebeneffekt der Ausschuss zurück, da keine Verformungen beim Transport mehr auftraten.

    mfg.

    Uwe

  • Hallo Detlef,

    Traversenlänge vs Last = nein.
    Wichtig ist kein Schrägzug der Lasten mit dem Brückenkran bei Lastaufnahme oder dem Absetzen. Wenn es ein Kran mit mehreren Laufkatzen ist muss die Last so verteilt werden, dass kein Laufkatze überlastet ist.
    Die Last muss sicher von den Personen angeschlagen werden können und die Lastaufnahmemittel müssen für das Transportgut geeignet sein.

    Wie Kiter schon schrieb geeignete Traverse mit vielleicht ausreichend vielen Anschlagpunkten bei (gleicher) Transportlast ergibt einen Sinn. Eine geeignete Traverse ist häufig billiger als andere Lösungen wenn damit der Brückenkran nicht in der Gesamtlast überfrachtet wird (Transportgewicht + Anschlagmittel + Traversengewicht). oder das Trägerwerk der Halle nicht überlastet wird.

    Gruß RaBau

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

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