Hallo zusammen,
mal eine interessante Frage: Vorweg die Rechtsabteilung der BG Verkehr hat nicht weiterhelfen können bzw. meinte das fällt nciht in den Zuständigkeitsbereich....
Folgende Situation: Ein Dentallabor setzt Rentner für Botengänge auf 400 Euro Basis ein (Nutzung von Dienstwägen). Ein MA zeigte in der Vergangenheit Anzeichen dass die Fahreignung u.U. nicht mehr vorhanden ist. (Sollte nach A fahren ist nach B gefahren) allerdings sind keine Unfälle oder Schäden am Auto vorhanden zumindest momentan nicht.
Die Frage: In Wie weit bin ich als unternehmer haftbar wenn ein Verkehrsunfall passiert?
Vlt. Vorweg einige Gedanken meinerseits:
Wenn ein Führerschein vorliegt und regelmäßig kontrolliert wird kan ich mi ja sicher sein dass er zum. gem. STvO fahren darf.
Jetzt muss ich ja Die fahreignung trotzdem gem. BGV D29 prüfen. Das kann ich ja rein theoretisch mit der G25 machen... Wenn dabei aber rauskommt (er hört und sieht noch und hat keine Stoffwechselerkrankungen) bekommt er ja die Eignung...
Heißt das, dass ich meiner Pflicht als Unternehmer genüge getan habe????
Hintergrund ist folgender: Die Rente des MA reicht einfach nich aus... sprich er ist auf die 400 euro angewiesen... Das heißt der Unternehmer würde ihn einsetzen sofern er nicht haftbar ist....
Bin gespannt auf eure Antworten und Diskussionen
Grüße B