MERS Informationen RKI

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  • Information des RKI zu Erkrankungsfällen durch das MERS-Coronavirus
    Stand: 16.06.2015
    MERS auf der arabischen Halbinsel und in anderen Ländern (verändert)
    Das Middle East Respiratory Syndrome Coronavirus (MERS-CoV) ist seit April 2012 bekannt. Klinisch präsentieren sich nachgewiesene Fälle zu Beginn mit einer akut beginnenden, grippeähnlichen Erkrankung. Die Inkubationszeit beträgt in der Regel ein bis zwei Wochen. Bei schweren Verläufen kann sich eine Pneumonie entwickeln, die in ein akutes Atemnotsyndrom übergehen kann. Ein häufiges Begleitsymptom ist Durchfall; bei schweren Verläufen kann auch Nierenversagen auftreten. Schwere Verläufe treten überwiegend bei Personen mit chronischen Vorerkrankungen auf, wie z.B. Diabetes, einer Krebserkrankung oder Immunsuppression.
    Seit dem ersten Auftreten von MERS 2012 wurden der WHO über tausend laborbestätigte Fälle gemeldet, vor allem auf der arabischen Halbinsel, davon starben etwa 40%. Der aktuelle Sachstand zu Erkrankungen ist bei der Weltgesundheitsorganisation (WHO) abrufbar (Link siehe unten, alle hier erwähnten Links sind am Textende zu finden).
    Alle bisherigen Fälle waren direkt oder über einen anderen Patienten mit der arabischen Halbinsel oder benachbarten Ländern assoziiert. Primäre Krankheitsfälle, d.h. Fälle ohne vorherige Exposition zu menschlichen Fällen, traten überwiegend in Saudi-Arabien, aber auch in anderen Ländern, wie z.B. den Vereinigten Arabischen Emiraten, im Iran, in Jordanien, Katar, dem Oman und Kuwait auf. Während von März 2012 bis März 2013 monatlich bis höchstens 5 Fälle gemeldet wurden, stieg die monatliche Anzahl von April 2013 für etwa ein Jahr auf ca. 10 bis 20 an. Im April und Mai 2014 ereigneten sich mehrere große Krankenhausausbrüche, sodass wöchentlich bis zu 100 neue Fälle gemeldet wurden. Ab Juni 2014 ist die Zahl der Neuerkrankungen etwa wieder auf den Zustand vor April 2014 zurückgekehrt.
    Viele der als sporadisch (oder Primärfall) eingestuften Fälle hatten Kontakt zu Dromedaren, aber ein nicht unerheblicher Teil dieser Primärfälle ist zurzeit nicht über eine zoonotische Quelle erklärbar. Wichtig für die globale Risikoeinschätzung - aber auch für Deutschland - ist, dass es bisher noch keine Hinweise auf eine anhaltende Übertragung in der Allgemeinbevölkerung gibt. Importierte Krankheitsfälle sind jedoch jederzeit möglich, da ca. 1 Million Personen jährlich aus den Ländern der arabischen Halbinsel nach Deutschland einfliegen. In Europa wurden importierte Fälle bzw. Sekundärfälle von importierten Fällen in kleinen Zahlen aus Deutschland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Italien den Niederlanden, Österreich und der Türkeigemeldet. Über importierte Fälle wurde auch aus Afrika (Algerien, Tunesien), Nordamerika (den USA) und Asien (Malaysia, den Philippinen) berichtet. Im Rahmen der weltweit intensivierten Surveillance aufgrund der Pilgerfahrten nach Saudi-Arabien (Hajj bzw. Umrah) wurden allenfalls einzelne laborbestätigte MERS-Fälle identifiziert.
    Ende Mai 2015 meldeten die Gesundheitsbehörden von Südkorea einen Ausbruch, der auf einen importierten Fall von MERS zurückgeht. Der Patient hatte zuvor mehrere Länder auf der arabischen Halbinsel bereist. Eine Hochrisiko-Exposition während seiner Reise war nicht bekannt, daher war die Diagnose MERS zunächst nicht in Betracht gezogen worden. Es gibt unter medizinischem Personal, Familienangehörigen, Mit-Patienten und deren Angehörigen mehr als 150 weitere Erkrankungen, auch Todesfälle sind zu verzeichnen. Eine der in Südkorea zuvor identifizierten Kontaktpersonen reiste weiter nach China, wurde dort positiv getestet und isoliert. Sowohl Südkorea als auch China haben sehr weitreichende Kontrollmaßnahmen ergriffen. Dennoch wird darauf hingewiesen, dass angesichts der späten Diagnosestellung, der multiplen Situationen mit möglichen Übertragungen und der Inkubationszeit bis zu 14 Tagen durchaus noch weitere Fälle erwartet werden. Neu an dieser Situation ist das Auftreten eines ausgedehnten Ausbruchs auch außerhalb der arabischen Halbinsel, sowie das Auftreten eines sekundären Falles in einem weiteren Drittland (hier: China). Zumindest in zwei Fällen wurde auch eine Infektion der "dritten Generation" bestätigt, d.h. dass eine von dem Indexfall infizierte Person eine weitere Person angesteckt hat, die mit dem Indexfall keinen Kontakt hatte. Einen Anhalt für eine weitergehende Infektionskette besteht jedoch bisher nicht (siehe Situationseinschätzung der WHO, Link siehe unten).
    Es gibt immer mehr wissenschaftliche Hinweise, dass Dromedare die Quelle für die menschlichen, zoonotischen Infektionen bilden. Dies resultiert teilweise aus dem Befund, dass bei einem großen Anteil von Dromedaren aus dem arabischen Raum, aber auch afrikanischen Ländern, Antikörper gegen MERS-CoV gefunden wurden, und das Virus selbst auch bei Dromedaren isoliert werden konnte. Aus gelagerten Proben aus den Jahren 1983 bzw. 1984 konnte bei der Mehrzahl der aus Somalia bzw. dem Sudan stammenden Kamele Antikörper gegen MERS-CoV nachgewiesen werden. Im Rahmen einer Untersuchung eines an MERS erkrankten (und vorher serologisch negativen) Besitzers einer kleinen Dromedarherde konnte ein MERS-CoV identifiziert werden, dessen Gensequenzen zu 100% mit dem Virus eines seiner erkrankten Kamele übereinstimmten. Dies wird als schlüssiger Hinweis darauf gewertet, dass zumindest in dieser Situation ein Dromedar das Virus auf einen Menschen übertragen hat. Schließlich wurde bei Personen, die in ihrer Arbeit mit Dromedaren zu tun haben, ein höheres Risiko für eine MERS-Infektion festgestellt als Personen, die nicht mit Dromedaren arbeiten.
    Bezüglich des Übertragungsrisikos gibt es widersprüchliche Erfahrungen. Zwar wurde beschrieben, dass die Erkrankungs- bzw. Infektionsrate bei Haushaltskontakten von Primärfällen niedrig sei, auf der anderen Seite haben sich mehrere, z.T. große, nosokomiale Ausbrüche ereignet.
    Situation in Deutschland (verändert)
    In Deutschland war im März 2015 zum dritten Mal ein MERS-CoV-Fall aufgetreten, wie in den beiden vorangehenden Fälle wurde die Erkrankung durch einen von der arabischen Halbinsel eingereisten Patienten mitgebracht. Es handelte sich um einen 65 Jahre alten Deutschen, der in die Vereinigten Arabischen Emirate gereist war und in einem Krankenhaus in Niedersachsen behandelt wurde. Nach einer Presseinformation des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung hatte der Patient die eigentliche MERS-Infektion überwunden. Er sei jedoch Anfang Juni an einer anderen, darauf folgenden Erkrankung der Lunge verstorben, teilte das Ministerium mit (Link siehe unten). Personen mit engem Kontakt zum Patienten wurden von den zuständigen Gesundheitsämtern überwacht; es gab keine weiteren Fälle.
    Zuvor waren 2012 und 2013 je ein Patient aus Katar bzw. aus den Vereinigten Arabischen Emiraten in Deutschland behandelt worden, einer der beiden Patienten konnte genesen entlassen werden, der andere starb. Die Untersuchung von Kontaktpersonen hatte bei beiden Fällen keinen Hinweis auf Sekundärinfektionen ergeben (Buchholz et al., Eurosurveillance 21.02.2013; Epidemiologisches Bulletin Nr. 31/2013, Links siehe unten).
    Die Risikoeinschätzung und Hinweise des RKI für Reisende bzw. medizinisches Personal bleiben unverändert.
    Hinweise für Reisen (unverändert)
    Für Reisende in die Länder der arabischen Halbinsel und deren Nachbarländer hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) keine Reiseeinschränkungen empfohlen (Link siehe unten). Personen mit einer Grunderkrankung wie zum Beispiel Diabetes sollten vor einer Reise eine Ärztin oder einen Arzt konsultieren. Das Auswärtige Amt informiert generell auf seinen Internetseiten über medizinische Risiken im Ausland und bietet auch Hinweise zu MERS-CoV an (Links siehe unten). Aufgrund der Befunde bei Dromedaren weist die WHO darauf hin, dass Reisende den Kontakt zu Dromedaren meiden sollten. Besuche auf Farmen oder Märkten, auf denen sich Dromedare aufhalten, sollten vermieden werden, zudem sollten Reisende keine rohen oder unvollständig erhitzten Kamelprodukte zu sich nehmen. Zudem sollten die üblichen Regeln der Alltagshygiene beachtet werden, insbesondere sollten häufig die Hände gewaschen und zu Personen mit akuten Atemwegssymptomen Abstand gehalten werden. Personen mit einer akuten respiratorischen Erkrankung und Fieber empfiehlt die WHO, ihre Reise zu verschieben.
    Hinweise für Ärzte (unverändert)
    Für Ärzte in Deutschland sind insbesondere die folgenden Punkte relevant:
    Für Deutschland gelten die veröffentlichten Fall¬definitionen (siehe Falldefinition des RKI). Bei schweren Pneumonien und Atemnot¬syndrom sollte generell (auch unabhängig von einer Reise-anamnese) immer eine labordiagnostische Ab¬klärung der Ursache erfolgen. Für "Patienten unter Abklärung" (Verdachts¬fälle) sollte zum Schutz des Personals eine erweiterte Basis-hygiene mit zusätz¬lichem Schutz der Atem¬wege durchgeführt werden. Hierfür sollten vorzugs¬weise Atemschutz¬masken (mindestens FFP2) Verwendung finden. Grundsätzlich ist auf den korrekten Sitz der Maske zu achten. Differenzial¬diagnostisch sollte MERS-CoV insbesondere dann in Betracht gezogen werden, wenn sich der Patient bzw. die Patientin mit Pneumonie in den 14 Tagen vor Erkrankungs¬beginn
    • in einem Land der arabischen Halbinsel aufgehalten oder
    • Kontakt mit einer medizinischen Einrichtung (Krankenhaus; Notfallaufnahme; Arztpraxis) des Gesundheitswesens in Südkorea oder
    • einen Kontakt mit einem Patienten mit bestätigter oder wahrscheinlicher MERS-CoV-Infektion hatte
    (siehe Falldefinition des RKI, Link siehe unten). Es empfiehlt sich, bei Patienten mit schweren Atemwegserkrankungen auch deren Kontakt zu anderen erkrankten Personen mit Reiseanamnese bezüglich der arabischen Halbinsel oder Südkorea nachzufragen. Bei Patienten, die in einem direkten Kontakt mit einem bestätigten oder wahrscheinlichen Fall standen, muss auch eine leichte Atemwegserkrankung umgehend auf MERS-CoV abgeklärt werden. Auch Häufungen von intensivpflichtigen Patienten mit Pneumonie und einem epidemiologischen Zusammenhang, z.B. über die Familie oder den Arbeitsplatz, sowie Häufungen von Pneumonien bei medizinischem Personal, das intensivpflichtige Patienten mit Pneumonie behandelt hatte, müssen auf MERS-CoV untersucht werden.
    Die Weltgesundheitsorganisation betont, dass bei entsprechenden Patienten Proben aus dem unteren Atemwegstrakt (Sputum, Trachealaspirat, bronchoalveoläre Lavage) Proben aus dem oberen Atemwegstrakt vorzuziehen sind, da es bei Patienten, bei denen initial nur Material aus den oberen Atemwegen untersucht wird, zu falsch-negativen Untersuchungsergebnissen kommen kann. Wenn MERS-CoV nicht ausgeschlossen werden konnte, sollten bei „Patienten unter weiterer Abklärung“ die Infektionsschutzmaßnahmen beibehalten und der Patient erneut auf den Erreger getestet werden. Weil bei einzelnen Patienten Ko-Infektionen mit anderen Erregern (z.B. Influenza) beobachtet wurden, sollten Patienten mit schwerer respiratorischer Erkrankung auch dann auf MERS-CoV getestet werden, wenn ein schon identifizierter, anderer Erreger das Ausmaß der Erkrankung nicht vollständig erklärt.
    Bei der Versorgung von wahrscheinlichen Fällen (oder bestätigten Fällen) im Krankenhaus sollte vor allem wegen des schweren Verlaufs der meisten bisher bekannten Erkrankungen und einzelner Ausbrüche bei medizinischem Personal strenge Hygienemaßnahmen entsprechend den Empfehlungen für Erkrankungen durch das SARS-Virus eingehalten werden (Empfehlungen des Robert Koch-Instituts für die Hygienemaßnahmen und Infektionskontrolle bei Patienten mit SARS, Link siehe unten; auch abrufbar auf den Coronavirus-Seiten des RKI).
    Das Robert Koch-Institut bietet eine weitergehende differenzialdiagnostische Laboruntersuchungen an (siehe Falldefinition des RKI und Hinweise des RKI für die Labordiagnostik, Link siehe unten). Die spezifische Diagnostik des MERS-Coronavirus ist am Robert Koch-Institut und am Institut für Virologie der Universität Bonn etabliert (s.u. Hinweise des RKI zur Labordiagnostik).

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  • Moin,

    was sollte / könnte man denn dazu hier im Lande als Schutz für eigene Mitarbeiter machen?

    Wir haben sehr viele Studenten aus dem asiatischen Bereich (Korea, China, Japan, ???). Dazu tummeln sich bei Aufnahmeprüfungen bis zu 1000 Bewerber pro Studiengang und Woche zusätzlich. Das ist eine geballte Masse gegenüber dem Stammpersonal auf einem begrenzten Raum.

    Als ersten Schritt haben wir das Erbe der Desinfektion (Vogelgrippe) reaktiviert. Doch wie verhält man sich jetzt besser? Alles nur Panikmache?

    Was können wir noch tun? ?(

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo,


    Doch wie verhält man sich jetzt besser? Alles nur Panikmache?
    Was können wir noch tun? ?(

    siehe Forensuche, wurde alles schon sehr umfangreich von mir
    gepostet. Siehe dazu u.a. hier das Handbuch für die betriebliche
    Pandemieplanung:

    http://www.bbk.bund.de/SharedDocs/Pre…mie_2_Aufl.html

    und vieles mehr auf der dortigen Seite, empfehlenswert ist hierbei
    auch der Besuch der mehrtägigen Aus- und Weiterbildungen, diese
    sind kostenfrei.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Moin,

    was sollte / könnte man denn dazu hier im Lande als Schutz für eigene Mitarbeiter machen?

    Wir haben sehr viele Studenten aus dem asiatischen Bereich (Korea, China, Japan, ???). Dazu tummeln sich bei Aufnahmeprüfungen bis zu 1000 Bewerber pro Studiengang und Woche zusätzlich. Das ist eine geballte Masse gegenüber dem Stammpersonal auf einem begrenzten Raum.

    Als ersten Schritt haben wir das Erbe der Desinfektion (Vogelgrippe) reaktiviert. Doch wie verhält man sich jetzt besser? Alles nur Panikmache?

    Was können wir noch tun? ?(


    Hi Waldmann,

    mal ein Hinweis:
    Bei dem Patient, der in Hannover gestorben ist wurden ca. 200 Kontaktpersonen ermittelt und getestet: Alle negativ

    Ich halte deshalb blinden Aktionismus für fehl am Platz, ist er einklich immer... ;)

    Mit meiner Hygieneabteilung bin ich so verblieben, dass die Ambulanz die Info über Mers bekommt, bei der Anamnese die entsprechenden Fragen gestellt werden.
    FFP3-Masken sind via Ebola-Szenario ohnehin vorhanden. Auf zusätzliche FFP2-Masken verzichten wir, der Lagerhaltung wegen.

    Allerdings ist es bei einer Inkubationszeit von 14 Tagen eher fraglich, ob da ein in Frage kommender Auslandsaufenthalt im Endemiegebiet vom Patient in causalen Zusammenhang gestellt wird, es muss da schon gezielt gefragt werden.

    Aber das sollte es zunächst auch sein. Zumindest so lange, wie sich die aktuelle Gefährdungslage hier im Teutonenland nicht ändert. (Eintrittswahrscheinlichkeit)

    Und im Hochschulfall: Wie willst Du denn vorgehen? Die Studenten gehen zum Arzt, wenn Symptome entstehen, davor waren Sie aber bereits ca. 14 Tage infiziert unter Euch.
    Quarantäne für Urlauber und Einwohner der Endemiegebiete?
    Also ich halte das Risiko für überschaubar.

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • Hi Hardy,

    ich glaube auch, alles Panikmache.

    Vielleicht helfen ja die Desinfektionslösungen (zumindest dem Hersteller) und dann soll sich der Betr.arzt Gedanken machen. Vielleicht will der sich ja noch profilieren?

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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  • Benötigt noch jemand Tamiflu, wir hatten da ein Fässchen voll abzugeben, nur ein wenig das Verwendungsdatum überschritten.

    Wenn ich mir dann noch die Empfehlungen vom rki zur Entsorgung von Ansteckungsgefährlichen Abfällen nach der Ebola Hysterie ansehe. Das letzte Bild auf dem Dokument ist wirklich sehenswert.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.