Brandschutz und der Einhaltung der Brandschutzordnung

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Hallo zusammen,
    ich hätte da eine Frage. Ich bin noch in der Ausbildung zum FASI und meine Frage ist:
    Bin ich auch für Brandschutz und Einhaltung der Brandschutzordnung im Unternehmen zuständig?
    Wir haben zwei Werke, etwa 180 Feuerlöscher und einen Brandbeauftragter.

    vielen Dank

    viele Größe
    Drissi

  • ANZEIGE
  • Hallo,

    ich nehme an Du meinst Brandschutzbeauftragter (BSB).
    In der Regel gehört die Aufstellung (Unterstützung/Beratung)
    und die Einhaltung der BSO zu den Aufgaben des BSB.

    Wie, wer oder was im Detail, wird in der Bestellung geregelt.

    Infos zum BSB/BS im Betrieb findest Du hier:

    http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/205-003.pdf
    http://vds.de/fileadmin/vds_publikationen/vds_2000_web.pdf

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Ich muss aber auch dazu ausgebildet sein!

    Ich kann nicht mehr als neue FASI automatisch auch als BSB tätig werden. Das war meines Wissens vor Jahren mal möglich. Aktuell muss ich als BSB die Anforderungen aus der DGUV Information 205-003 erfüllen wie Simon oben geschrieben hat.

    :bremse:

  • Moin,

    so ist es...................

    Wobei die Kombination FASi und BSB schon Sinn macht. Hier gibt es im täglichen Leben viele Überschneidungen und Ergänzungen.


    Zur Kernaussage: Ausbildungen für jeden Part und Ernennungen durch den Arbeitgeber für jeden Part sollen nicht nur, nein sie müssen, erfolgen!

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • ANZEIGE
  • Hallo,

    Ich muss aber auch dazu ausgebildet sein!
    Das war meines Wissens vor Jahren mal möglich.

    Ohne nicht, zumindest nach BGI 847/vfdb 12/09-01, diese hatten aber die Möglichkeit an
    einer verkürzten Ausbildung teilzunehmen. Diese Möglichkeiten sind mit der Überarbeitung
    zur DGUV-Information 205-003 vollständig weggefallen, wobei zuletzt auch die vfdb 12/09-01
    diese Möglichkeit nicht mehr vorsah. Über Sinn oder Unsinn kann man sicherlich streiten,
    insbesondere im Hinblick auf die vorhandene Anerkennung von F-Lehrgrängen.

    Vom Prinzip war das aber alles kalter Kaffee, da mir kein Anbieter bekannt war, der überhaupt
    die Option einer verkürzten Ausbildung/Einstieg angeboten hatte. Das selbe galt auch im
    Hinblick auf die Teilnahme an der Prüfung zum Nachweis des Ausbildungsstandes (gleichwertige
    Ausbildung).

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo Foristen,
    die Fordererung ergibt sich aus den AVB zwischen dem AG und der VS. Fordert die VS einen BSB ist dieser zustellen. Gleiches gilt aus der Baugenehmigung ggf. auch aus dem Brandschutzkonzept.
    Als FASI erfüllt uns der allmächtige § 1o des Arbeitsschutzgesetzes mit dem Hinweis auf den Brandschutz.
    Eine Kombination zwischen FASI und BSB ist für alle Seiten ideal, da sich beide Seiten immer wieder überschneiden.
    Einige Versicherungen rabattieren sogar die Beiträge für den AG, wenn dieser einen Brandschutzbeauftragten bennent und nachweislich ausbildet. Immer ersten jahr sollte man dann mal eine Dokumentation der Unterweisung als Kurzinfo an die VS senden.
    Als BSB ist man genauso wie die FASI beratend tätig, da die Gesamtverantwortung beim AG klar gestellt ist Siehe §10 ASiG

    Beste GRüße
    Thomas