Gefährdungsbeurteilung in Logopädiepraxis ohne Angestellte

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  • Guten Tag!

    Kann mir jemand weiterhelfen bei der Frage, in welchem Umfang ein allein praktizierender Logopäde eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen hat? Wenn ich die Informationen des Berufsverbandes http://www.dbl-ev.de/service/meldun…-betreuung.html richtig interpretiere, dann eher nicht? Wie sieht das generell mit Einzelunternehmen aus? Auch wenn man allein arbeitet, bewegen sich doch Patienten/Kunden im Bereich u.ä.
    Besten Dank für Tipps und Quellen!

    Holger

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  • Zitat von ArbSchG

    § 1 Zielsetzung und Anwendungsbereich
    (1) Dieses Gesetz dient dazu, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern.


    Moin Holger,

    da keine Beschäftigten existieren, die für den Unternehmer Tätigkeiten ausüben wird auch keine Gefährdungsbeurteilung benötigt.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Moin,

    Patienten und Kunden gehören nicht in den Bereich der Arbeitssicherheit. Die Putzfrau, sofern vorhanden, natürlich schon. Für sich alleine, wenn da wirklich sonst niemand in irgendeiner Form beschäftigt ist, muss der Logopäde das nicht machen. Hätte für mich auch keinen Sinn, denn dann müsste er sich in letzter Konsequenz selbst unterweisen und das auch noch glaubhaft dokumentieren.
    §§ 5 u. 6 ArbSchG, es geht immer um Beschäftigte. Wenn es die nicht gibt, gibt´s auch nix zu schützen.

    Gruß vom Thomas

    Neueste Studien der EU kommen zu eindeutigem Ergebnis: "Man steckt halt nicht drin...!"

  • Tach....

    http://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/__5.html

    "Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind."
    Also: Hab ich einen Arbeitnehmer, muss ich ne GB machen.

    Wenn ich das jetzt richtig lese, ist der Logopäde alleine. Also ist er kein Arbeitgeber. Also keine GB.

    Die Gefährdungsbeurteilung bezieht sich NUR auf Beschäftigte und den damit zusammenhängenden Arbeits- und Gesundheitsschutz. Was Patienten angeht, so ist mir nichts bekannt von einer Pflicht der Gefährdungsbeurteilung. Das sind ja keine Beschäftigten.


    Edit:
    Da war ich wohl zu langsam.....

    Edit Edit:

    jetzt mal als Denkanstoß....

    Was ist die Praxis für eine Gesellschaftsform? Wenns ne Personengesellschaft ist, alles gut. Hat der Logopäde jetzt aber ne Kapitalgesellschaft und ist "Angestellter" dieser Gesellschaft wirds interessant. :D:D

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

  • Für die Kunden und Patienten gibt es die Betriebshaftpflicht und natürlich im Rahmen der Praxis, Zuwegungen eingeschlossen, die Verkehrssicherungspflicht.

    Gruß vomThomas

    P.S. der Denkanstoß ist interessant, Mike :D .

    Neueste Studien der EU kommen zu eindeutigem Ergebnis: "Man steckt halt nicht drin...!"

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  • Hallo,

    auch wenn der Unternehmer keine Gefährdungsbeurteilung machen muss, so sollte er sich aber dennoch über bestimmt Dinge z. Bsp. Gefahrstoffe eine Kopf machen,
    auch im Hinblick auf seine eigene Gesundheit.

    Gruß

    Stephan

    --- Wer schreit hört auf zu denken. --- Manche Dinge erledigen sich von selbst, wenn man ihnen genug Zeit gibt. --- Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein. A.E. ---