Guten Tag!
Kann mir jemand weiterhelfen bei der Frage, in welchem Umfang ein allein praktizierender Logopäde eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen hat? Wenn ich die Informationen des Berufsverbandes http://www.dbl-ev.de/service/meldun…-betreuung.html richtig interpretiere, dann eher nicht? Wie sieht das generell mit Einzelunternehmen aus? Auch wenn man allein arbeitet, bewegen sich doch Patienten/Kunden im Bereich u.ä.
Besten Dank für Tipps und Quellen!
Holger