Guten Morgen zusammen!
Bei uns in der Instandhaltung kam jetzt von meinem Vorgesetzten die Frage auf,
ob wir überhaupt eine Gefährdungsbeurteilung eines Handgerätes wie z.B. Winkelschleifer durchführen müssen,
oder ob eine Betriebsanweisung ausreicht?
Ich selbst führe die ortveränderliche Geräteprüfung jährlich nach VDE0701/0702 durch.
Ist nicht auch dies eine Gefährdungsbeurteilung? Schließlich kontrolliere ich die Geräte auch auf fehlende Schutzvorrichtungen.
Klar, allerdings auf die Gefahren eines Winkelschleifers (z.B. Zerbersten der Scheibe) prüfe ich natürlich nicht.
Aber reicht da nicht eine BA? z.B. Arbeiten mit dem Winkelschleifer?
Oder müssen wir zu jedem Handgerät eine separate Beurteilung machen?
Gruß, Sven.