Hallo zusammen!
Ich mal paar Fragen zur Erstellung einer Betriebsanweisung, da ich ja noch nicht ganz fertig bin mit der Ausbildung bzw. noch keine Betriebsanweisung geschrieben habe.
Meine Praktikumsarbeit war eine neue Schneckenpresse bzw. deren Gefährdungsbeurteilung.
Jetzt möchte ich eine Betriebsanweisung zu der Schneckenpresse schreiben. Bei dem zweiten Punkt "Gefahren für Mensch und Umwelt" kommen die Gefährdungen rein, richtig?
Aber was genau muß ich dort reinschreiben? Ich habe schließlich Gefahren ermittelt, aus den Maßnahmen abgeleitet wurden und somit jetzt keine wesentlichen Gefahren mehr sind.
Ebenfalls hat die Presse schließlich auch einen Schneckenwendel, der sehr gefährlich ist, aber durch dessen Schutzmaßnahmen "ungefährlich" bei normaler Handhabe ist.
Muß ich die Gefahr des Einzugs in den Wendel in meine Betriebsanweisung schreiben?
Also muß ich allgemein die Gefahren auflisten, die eigentlich keine Gefahren mehr sind, oder nur noch die, welche eine Restgefahr haben?
Beispiel: der Einlassbereich des Schneckenwendels ist durch einen Einlasstrichter so umhüllt, dass normalerweise kein Mensch mit dem Wendel in Berührung kommen kann.
Bei der Gefährdungsbeurteilung war dies somit keine Gefährdung. Allerdings könnte jetzt jemand auf die Maschine steigen und in den Trichter klettern und eigezogen werden.
Ist dies eine Gefahr für die Betriebsanweisung?
Könnt ihr mir weiterhelfen? Danke!
Gruß, Koesif.