Wieder Fragen zur Betriebsanweisung

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  • Hallo zusammen! ;)

    Ich mal paar Fragen zur Erstellung einer Betriebsanweisung, da ich ja noch nicht ganz fertig bin mit der Ausbildung bzw. noch keine Betriebsanweisung geschrieben habe.

    Meine Praktikumsarbeit war eine neue Schneckenpresse bzw. deren Gefährdungsbeurteilung.

    Jetzt möchte ich eine Betriebsanweisung zu der Schneckenpresse schreiben. Bei dem zweiten Punkt "Gefahren für Mensch und Umwelt" kommen die Gefährdungen rein, richtig?
    Aber was genau muß ich dort reinschreiben? Ich habe schließlich Gefahren ermittelt, aus den Maßnahmen abgeleitet wurden und somit jetzt keine wesentlichen Gefahren mehr sind.
    Ebenfalls hat die Presse schließlich auch einen Schneckenwendel, der sehr gefährlich ist, aber durch dessen Schutzmaßnahmen "ungefährlich" bei normaler Handhabe ist.
    Muß ich die Gefahr des Einzugs in den Wendel in meine Betriebsanweisung schreiben?
    Also muß ich allgemein die Gefahren auflisten, die eigentlich keine Gefahren mehr sind, oder nur noch die, welche eine Restgefahr haben?

    Beispiel: der Einlassbereich des Schneckenwendels ist durch einen Einlasstrichter so umhüllt, dass normalerweise kein Mensch mit dem Wendel in Berührung kommen kann.
    Bei der Gefährdungsbeurteilung war dies somit keine Gefährdung. Allerdings könnte jetzt jemand auf die Maschine steigen und in den Trichter klettern und eigezogen werden.
    Ist dies eine Gefahr für die Betriebsanweisung?

    Könnt ihr mir weiterhelfen? Danke! :?:

    Gruß, Koesif. ;)

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  • Deine Betriebsanweisung soll in kurzem Umfang die Gefahren aufführen. Es soll kein Handbuch entstehen, sondern eine kurze Auflistung. => Allgemein bekannte Gefahren müssen nicht aufgeführt werden, außer sie entstehen durch besondere Konstellationen. Beispiel: ein Elektrogerät birgt immer die Gefahr der elektrischen Körperduchströmung. Auf diese Gefahr würde ich in der Regel nicht besonders hinweisen, wenn die Elektrogeräte regelmäßig geprüft werden und keinen besonderen schädigenden Einflüssen unterliegen. Wird ein solches Elektrogerät z.B. im Schwimmbad eingesetzt dürfte die Gefährdung der Körperdurchströmung erhöht sein und sollte daher erwähnt werden.
    Weiterhin sind alle Gefährdungen zu erwähnen, welche durch organisatorische Maßnahmen oder PSA vermindert/beseitigt werden, denn hier ist das Verhalten der Mitarbeiter relevant.
    Wenn technische Maßnahmen ausreichend Schutz bieten müssen sie nicht aufgeführt werden. Hierbei muss man aber auch auf Störungen usw. achten. Wird z.B. üblicherweise eine technische Schutzeinrichtung entfernt um Materialstau zu beheben, ist natürlich diese dann entstehende Gefahr entsprechend zu erwähnen.
    Oder, um bei Deinem Beispiel zu bleiben, ist schon öfter jemand auf der Maschine herumgeturnt gehört dies beachtet z.B. mit dem Hinweis, bei laufender Anlage darf diese nicht bestiegen werden. Bei Arbeiten am Einfülltrichter ist die Anlage abzuschalten und vor Wiedereinschalten zu sichern.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo Koesif,

    prinzipiell musst Du nach meinem dafürhalten keine Gefahren in der Bertriebsanweisung erwähnen, die über technische Schutzmaßnahmen ausreichend unwirksam gemacht worden sind. Aber 2 Fragen müssen geklärt sein:
    1. gibt es ein "Restrisiko" und wenn ja wie hoch ist es? Ist mit technischen Maßnahmen die Auswirkung auf ein geringes Maß reduziert worden, oder das Eintreffen eines Ereignisses / Unfalles unmöglich gemacht worden? Wenn es ein Restrisiko für einen Unfall gibt, würde ich es dennoch mit aufführen!
    2. Wie sieht es mit vorhersehbaren Fehlbeienungen aus? Was können die Kollegen falsch machen, woraus es zu einem Unfall kommen kann?
    Auch das sollte schon in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt worden sein, und sich in Folge in der Anweisung wiederfinden.

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

  • Guten Morgen! ;)

    Vielen Dank für Eure Hilfestellungen!

    Heute Morgen "stehe ich nicht mehr ganz so auf der Leitung". :D

    Bin jetzt auch recht weit schon mit der Betriebsanweisung und habe jetzt nur aufgelistet, was wirklich nur mit PSA und Verhalten der MA zu tun hat.
    Die wesentlichen Gefahren der Maschine sind durch Schutzeinrichtungen beseitigt bzw. die Gefahr des Einzugs in die Presse könnte nur durch absichtliches Hineinklettern eines MA verursacht werden. Da müßte er erst auf die Presse klettern und dann noch den Einlasstrichter übersteigen und dann ... . Somit relativun wahrscheinlich. Also habe ich des nicht erwähnt.

    Gruß, Koesif.

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  • Moin,

    wie sieht es denn bei Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten oder bei der Beseitigung einer Störung aus? Muss da evtl. der Schutztrichter abgenommen werden? Auch immer wieder beliebt bei vielen Mitarbeitern: Störungen oder Blockaden von Maschinen werden mit Stangen oder Stöcken (im laufenden Betrieb!) beseitigt. Kurz mal mit der Stange geschoben und schon löst sich das blockierte Material wieder. :cursing: Gibts nicht?

    Gibts doch

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Hallo Frank!

    Moin,

    wie sieht es denn bei Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten oder bei der Beseitigung einer Störung aus? Muss da evtl. der Schutztrichter abgenommen werden? Auch immer wieder beliebt bei vielen Mitarbeitern: Störungen oder Blockaden von Maschinen werden mit Stangen oder Stöcken (im laufenden Betrieb!) beseitigt. Kurz mal mit der Stange geschoben und schon löst sich das blockierte Material wieder. :cursing: Gibts nicht?

    Gibts doch

    Gruß Frank

    Die Betriebsanweisung beinhaltet den Betrieb, die Reinigung und das Schmieren der Maschine.
    Dafür müssen keine Abdeckungen oder z.B. der Trichter entfernt werden.

    Für die Instandhaltung bzw. die große Wartung muss eh eine eigene Gefährdungsbeurteilung mit der dazugehörigen Betriebsanweisung geschrieben werden,
    da dort ganz andere Gefahren auftreten.

    Gruß, Sven.

  • Dann passt es doch :thumbup: Dann hast Du die Gefahren korrekt berücksichtigt. z.B. dieGefahr des Einzugs besteht immer, aber die Eintrittswahrscheinlichkeit zwischen laufendem Betrieb und großer Wartung dürfte doch stark voneinander abweichen. :D

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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