Ungewöhnliche Bitte - Foto gesucht

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  • Mann,

    ich werde noch zu einem Gefahrstoffel und alles wegen eines..... :138:

    Ich habe jetzt mal in die ADR 2013 reingeschaut, eine andere habe ich nicht, da ich mir jetzt so ein Ding geborgt habe. Kapitel 3 Stoffverzeichnis, Sondervorschriften, Freistellungen Seite 34

    Die einzige definierte Ausnahme sind Abfälle, die unter die UN 2002 fallen. Sollte es so einfach schon gewesen sein? Da die ADR außer für Zelluloidabfälle keine Unterscheidung trifft, fallen meines Erachtens auch die Tischtennisbälle unter diesen Passus. Wäre nett, wenn das ein Kollege hier verifizieren könnte.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Gefahrstoffrechtlich fallen die Tischtennisbälle unter den Begriff Erzeugnis und sind somit von der Kennzeichnungspflicht befreit.

    Also Gefahrstoff, aber nicht kennzeichnungspflichtig? Das dürfte aber bei einem Überseecontainer (hier reden wir von mehr als 550.000 Bällen anders aussehen?

    Sie waren auch UN2000, solange sie aus Zelluloid gefertigt waren. Inzwischen kommen häufig andere Kunststoffe zum Einsatz und die gefahrgutrechtliche Einstufung trifft auf diese Bälle nicht zu. Wikipedia gibt einige wenige Informationen zum Materialeinsatz.


    Es geht bei der Wette nur um die Zelluloidbälle, die ich seit 38 Jahren über die Schnur schubse, die neuen Polybälle sind hier ganz außen vor.

    Mir scheint, mein Ziel rückt näher :thumbup:

    Nett, dass Ihr Euch mit so einer idiotischen Frage beschäftigt. :)

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Hallo Guudsje, man ich dachte erst an einen Aprilscherz, aber ne mit viel oohooo. :D
    das Thema ist echt inteeressant, selbst die Süddeutsche Zeitungberichtet bereits in 2014 darüber und es gibt wegen den produkteigenschaften auch Patentstreitigkeiten.
    Bin mal auf der Suche nach einem Foto.

    Beste GRüße
    Thomas

  • Zitat von Mick1204

    Hinsichtlich Deiner Tischtennisbälle musst Du auch beachten, dass wenn die Container übers Meer verschifft werden, dass die GGVSEB nicht gilt. Für den Transport auf der Straße gibt es eine Freistellung gem 1.1.3.2 (g)
    Die Vorschriften des ADR/RID gelten nicht für die Beförderung von: g. Gasen, die in zur Sportausübung vorgesehenen Bällen enthalten sind, und ......


    Moin Mick,

    es geht nur um die TT-Bälle als solche, d.h. das Zelluloid ist der Knackpunkt. Die darin befindlichen Gase sind uns latte. Wir kloppen uns nur wegen des Zelluloids, aus dem die Bälle hergestellt wurden.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Moin,

    die Nervensäge schon wieder. Ich fasse nochmals zusammen:

    TT-Bälle aus Zelluloid = Gefahrstoff
    Kennzeichnungpflicht = nein (unabhängig von der transportierten Masse?)

    Was bedeuten die 5kg freigestellte Menge in diesem Zusammenhang?

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • ...Also Gefahrstoff, aber nicht kennzeichnungspflichtig? Das dürfte aber bei einem Überseecontainer (hier reden wir von mehr als 550.000 Bällen anders aussehen?...


    Nein.

    Relevant dürfte der genaue Wortlaut der Wette sein.
    Du musst beachten, es gibt hier zwei Rechtsgebiete das Gefahrgut- und das Gefahrstoffrecht.
    Für einen Laien klingt das gleich, ist es aber nicht. Die beiden Rechtsgebiete wurden im Zuge von GHS weitgehend harmonisiert, was auch daran liegt, dass es in der Regel vom selben Personenkreis in den Gremien der UN abgestimmt wurde.
    Langfristig könnte es sogar soweit kommen, dass die beiden Rechtsgebiete in eine umfassende Regelung zusammengefasst werden, noch ist man weit davon entfernt.

    Zelluloid Tischtennisbälle sind Gefahrstoff, aber als Erzeugnis von der Kennzeichnungspflicht befreit.
    Zelluloid Tischtennisbälle sind Gefahrgut unter UN 2000. Für Kleinmengen können Erleichterungen in Anspruch genommen werden. Hier kommen beim Straßentransport die 5 kg zum Zuge.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • DANKE an alle Board-Verrückten, die auch auf so eine unsinnige Frage noch die passende Antwort wissen. :thumbup:

    Ihr seid nicht mit Geld zu bezahlen. Ich kann mir zwar schon die Antwort meines Kontrahenten vorstellen

    "Da steht in Blöcken, Stangen, Platte, Rohren usw. von Bällen ist da nicht die Rede. es handelt sich nicht mehr um das Rohprodukt in verschiedenen Formen, sondern um ein fertiges Endprodukt, auf das die UN 2000 nicht zutrifft, da diese auf den Rohstoff Zelluloid abzielt in verschiedenen Ausprägungen."

    So oder so ähnlich wird die Antwort lauten. Egal, ich kämpfe weiter. Schließlich geht es ja um alles. :138:

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • ... au weia ...

    Tischtennisbälle aus Zelluloid sind keine Gefahrstoffe! Doch - Nein - Sind sie doch - Nie im Leben - Wetten?

    ... wenn ich jetzt richtig interpretiere, dann sind Tischtennisbälle keine "Gefahrstoffe", werden jedoch als "Gefahrgut" betrachtet ...

    ... es gibt zahlreiche Gefahrstoffe, die kein Gefahrgut sind - und deswegen ist es ärgerlich, dass die beiden Rechtsgrundlagen nicht zusammengeführt wurden ... ;(

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Zelluloid Tischtennisbälle sind Gefahrstoff, aber als Erzeugnis von der Kennzeichnungspflicht befreit.
    Zelluloid Tischtennisbälle sind Gefahrgut unter UN 2000. Für Kleinmengen können Erleichterungen in Anspruch genommen werden. Hier kommen beim Straßentransport die 5 kg zum Zuge.

    ... wenn ich jetzt richtig interpretiere, dann sind Tischtennisbälle keine "Gefahrstoffe", werden jedoch als "Gefahrgut" betrachtet ...


    So wie ich tiefflieger verstanden habe, sind die Bälle Gefahrstoffe, aber eben nicht kennzeichnungspflichtig und Gefahrgut beim Transport, können aber Erleichterungen in Anspruch nehmen durch Freistellungsregelungen.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • ... jaja, hast recht ... wer lesen kann, ist klar im Vorteil ...

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Hallo Zusammen,


    hier ist der Galileo Film. Aiman Abdallah spricht auch von Gefahrgut!

    Guudsje du hast die Wette gewonnen: Im Film wird ein Karton chinesischer TT Bälle mit Gefahrgutkennzeichnung gezeigt! :thumbup: :thumbup: :thumbup: :512:

    Gruß Holgi

    Kein Mensch ist so beschäftigt, dass er nicht die Zeit hat, überall zu erzählen, wie beschäftigt er ist. (R. Lemke)