Mann,
ich werde noch zu einem Gefahrstoffel und alles wegen eines.....
Ich habe jetzt mal in die ADR 2013 reingeschaut, eine andere habe ich nicht, da ich mir jetzt so ein Ding geborgt habe. Kapitel 3 Stoffverzeichnis, Sondervorschriften, Freistellungen Seite 34
ZitatAlles anzeigenUN Nummer 2000
Benennung und Beschreibung ZELLULOID in Blöcken, Stangen, Platten, Rohren usw. (ausgenommen Abfälle)
Klasse 4.1
Klassifizierungscode 4.1
Verpackungsgruppe III
Gefahrzettel 4.1
Sondervorschriften 502
Begrenzte und freigestellte Mengen 5kg E1
Anweisungen P002, LP02, R001
Sondervorschriften PP7
Zusammenpackung MP11
Die einzige definierte Ausnahme sind Abfälle, die unter die UN 2002 fallen. Sollte es so einfach schon gewesen sein? Da die ADR außer für Zelluloidabfälle keine Unterscheidung trifft, fallen meines Erachtens auch die Tischtennisbälle unter diesen Passus. Wäre nett, wenn das ein Kollege hier verifizieren könnte.
Gruß Frank