Asbestsanierung im Außenbereich

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  • Guten Morgen,

    bei uns im Unternehmen sollen Gerätschaften auf ein Flachdach montiert werden. Ich weiß, das unter den Schweißbahnen asbesthaltige Platten liegen
    (welche genau, konnte ich nicht in Erfahrung bringen - Gebäude aus den 70er Jahren).
    Dazu müssen die Patten geschnitten, bzw. entfernt werden. Ich hoffe, es kennt sich jemand mit Asbestsanierung aus und kann mir sagen worauf ich als SiFa achten muss.
    In der nächsten Woche findet eine Bauanlaufbesprechung statt, an der ich als SiFa teilnehmen soll - ich hoffe auf eure Hilfe.


    Vielen Dank.

    Gruß

    Willi

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  • Die TRGS 519hilft weiter. Die ausführende Firma sollte einen Sachkundigen nach dieser TRGS haben, um die Planung und Durchführung sachgerecht abarbeiten zu können.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Guten Morgen,
    es gibt auch die DGUV Information 201-012 Verfahren mit geringer Exposition gegenüber Asbest bei Abbruch-,
    Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten.
    Auf der Homepage der IFA unter Praxishilfen Gefahrstoffe sind weitere Informationen zu finden.

    VG
    Grisu_1995


    Wenn nicht geschehen wird, was ich will, so wird geschehen, was besser ist.
    Martin Luther
    (1483 - 1546), deutscher Theologe und Reformator

  • Hallo Willi,
    ich sage nur ein Schlagwort: Fachbetrieb. Sollte das bei euch nicht gegeben sein, müsst ihr einen entsprechenden Fachbetrieb mit diesen Aufgaben beauftragen. Die Mitarbeiter müssen ArbMed Vorsorgeuntersuchungen durchführen. Der nächste Schritt ist die Meldung der Arbeiten bei der zuständigen Arbeitsschutzbehörde und bei der Berufsgenossenschaft, inkl. Betriebsanweisung, Nachweise zur Sachkunde, Vorsorgeuntersuchungen, etc. Dann folgt die fachgerechte Verpackung, Entsorgung mit elektronischem Verfahren, Schlussreinigung... Ich empfehle Dir unbedingt externe Hilfe hinzuzuziehen. Da reicht ein Post im Forum nicht aus.
    Worauf Du als Sifa ohne Kenntnisse im Asbestbereich achten solltest, ist die Absturzgefahr bei den Arbeiten. Ist das Dach überhaupt betretbar, welche Sicherungen sind möglich, usw.

    Gruß
    Stephan

  • ...... Entsorgung mit elektronischem Verfahren,.........

    naja, das dürfte hier wohl entfallen. Die Entsorgung würde ich dem Auftragnehmer überlassen. Die Entsorgung muss dann der Auftragnehmer nachweisen. Dieser bedient sich dann eines zertifizierten Entsorgers, der u. U. alle Nachweise zur Verfügung hat. Selbst wenn das der Auftraggeber selbst entsorgen lässt, findet das Ganze bis 20to/a mit Übernahmescheinverfahren im Sammelentsorgungsnachweisverfahren statt. Da muss sich der Erzeuger als einmaliger Erzeuger nicht registrieren lassen. Ich denke, dass ist hier auch das kleinste übel.

    Aber ansonsten alles genauso wie Stephan beschrieben hat. Such Dir unbedingt ein zugelassenes Unternehmen aus. Das macht die Sache sicherer und einfacher.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

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  • ...bei uns im Unternehmen sollen Gerätschaften auf ein Flachdach montiert werden. Ich weiß, das unter den Schweißbahnen asbesthaltige Platten liegen
    (welche genau, konnte ich nicht in Erfahrung bringen - Gebäude aus den 70er Jahren)....

    Wenn ich mir das so noch einmal durchlese, habe ich den Verdacht, dass hier auf ein asbesthaltiges Dach noch etwas aufgebracht werden soll, keine Sanierung des Daches. Ich bin nicht der große Experte in Sachen Asbest, aber irgendwo im Hinterkopf habe ich, dass so etwas nicht erlaubt ist.
    Die Schweißbahnen dürften solche Bitumenbahnen sein, diese in Kombination mit Asbest zu entsorgen gibt auch eine nette Aufgabe, denn gängige Deponien dürfen das nicht annehmen, da der Anteil organischer Stoffe zu hoch ist. Verbrennungsanlagen wollen das Zeug auch nicht, wegen dem Asbestgehalt.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • :u:

    Zitat von Mick1204

    ...Die Entsorgung würde ich dem Auftragnehmer überlassen...


    Sorry, richtig lesen hilft. Ich hatte die Frage so verstanden, dass sein Unternehmen irgendwo auf einem Dach mit Asbestplatten etwas montieren soll.


    willi Schau mal in die angehangen Dokumente der gelben Mappe. Da werden die wichtigsten Sachen aufgezählt.
    Sollte tatsächlich nur ein überbauen geplant sein, wäre das natürlich nicht zulässig.

    Gruß
    Stephan