Beurteilung Arbeitsplatz Empfang im Treppenhaus

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  • Hallo Foristen,
    wer kann mir sagen, warum die linke innere Türe am Ausgnag nun nach innen aufgeht, obwohl Fluchtwegrichtung nach aussen.
    Warum wurde die Durchgangsbreite am Ausgang an der äußeren Türe durch ein festelement und einer Türe mit Oberschließer auf 50% reduziert.
    Wie soll der Notfallrucksack oder Medevac-bag schnell entnommen werden, wenn dieser durch den Tresen eingeklemmt ist
    warum hat die am TTersen linke Türe keine Anschlagsbegrenzung in den Arbeitsbereich des pförtners. Die Türe kann durchschlagen
    warum wurde kein Sonnenschutz installiert.

    Aufgrund der baulichen Begebenheiten würde ih mal in das Brandschutzkonzept schauen und die Pläne zum Erdgeschoss aus dem Genehmigungsverfahren betrachten. Sollten dort andere maßnahmen gefodert worden sein, so ist der gedanke des Arbeitsplatzes bis zur Klärung hinfällig. Dieses nur aus der ferne und aufgrund der Bilder.

    Des weiteren ist zu prüfen in wie weit elektrische Betriebsmittel und in welcher Anzahl sich im Flucht- und rettungsweg befinden.

    beste Grüße
    Thomas

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  • Nachtrag zur Änderung der Eingangssituation.
    Schaut Euch den Zwischenraum beider Türen am Ausgnang mal ganz genau an. Hier wurden im Nachgang bauliche Veränderung umgesetzt, aber nur zur Hälfte. Im MIttelbereich befindet sich noch der ehemalige Türstopper im Sockelbereich für die linke ehemalige Aussentüre, welche durch ein festes Türelement ersetz wurde. Auch nach Bauordnung HH sind bauluiche Maßnahmen im Zuge von Rettungswegen grundsätzlich den aktuellen Normen anzupassen, soll heißen: Die innere Türanlage hätte in Gänze baulich nach aussen gedreht werden müssen und statt einem festelement mit flügeltüre im äußeren folglich zweiflüglig.

    Da dort zwie verschiedene Türdrehrichtungen im innenbereich vorhanden sind, fehlen dann sowie so die Hinweise drücken/zeihen oder pull/push, wenn ich das Willkommensschild sehe.

    Wer hat das genehmigt oder wurde es so umgesetzt?

    Bitte prüfen!!!!!!!

  • Wurden die Bilder am Nachmittag/Abend aufgenommen? Dann dürfte man am Vormittag schön die Sonne im Nacken haben und auf den Bildschirmen fast nichts erkennen.
    Weiterhin hätte ich in Sachen Brandschutz da schon so meine Bedenken. An Hochschulen macht man ein Drama, wenn Poster aus Papier nicht hinter Glas gehängt werden und hier steht eine EDV Anlage im Flur herum, welcher wohl als Fluchtweg dient.
    Der Ventilator zeigt mir, dass im Sommer die Temperatur auch nicht besonders zuträglich ist, die Fensterfront lässt ja schon erahnen, dass man hier eine öko-Saunakabine mit Solarantrieb betreibt.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Die letzten Antworten gehen wieder mal alle an der ursprünglichen Fragestellung vorbei. Schön das hier im Forum alles weiter gestreckt wird und man sich dadurch auch Informationen holen kann, welche man selber vielleicht noch nicht kannte. Eine Beurteilung der möglichen Gefährdungen war gar nicht erfragt worden, aber die zusätzlichen Tipps hierzu ergänzen das Ursprungsthema. Hierzu ein großes Augenmerk auf die psychischen Belastungen bei der Erstellung der GB legen.
    Gruß Martin

  • Guten Morgen FASi's,

    also mal ganz ehrlich. Sonderlich hilfreich ist das für den Sven nicht. Aufgabenstellung dürfte klar sein. Der AG will hier die temporär eingesetzten Bürokräfte, die mal so eben das bischen Empfang mitmachen sollen (oder umgekehrt) platzieren. Das h. diese nehmen ihre paar Ordner mit an den Empfangstresen und erledigen Bildschirmarbeiten und nehmen diese dann wieder nach getaner Arbeit wieder mit zurück. Sven: Ist dem so?
    Zum Thema Brandschutz: welche Gefahren gehen von einem regelmäßig geprüften Computer, einem Drucker und einem TFT-Monitor aus? Aktenlagerung soll hier nicht stattfinden. An jedem Empfang steht ein Computer mit Monitor. Mehr soll hier wahrscheinlich gar nicht aufgebaut werden. Kaffeemaschinen und Wasserkocher tät ich noch nachvollziehen können. Aber das kann man einschränken.
    Die Sonneneinstrahlung bekommt man durch Sonnenschutzrollos in den Griff. Das soll doch nun wirklich nicht das Problem sein.

    SIFABSB: und ob dieser Ein-/ oder Ausgang wirklich ein Notausgang ist ist hier noch die Frage (man kann das nur vermuten). Und ob hier die Türen in die richtige Richtung öffnen ist dem AG doch ersteinmal für die jetzige Fragestellung nicht relevant. Die Kuh steht auf dem Eis. Für eine Änderung muss der Eingangsbereich umgebaut werden. Das Geld nimmt kein AG mal so eben in die Hand. Vielleicht beim nächsten Umbau? Dadurch wird die Situation nicht besser und der Antwortfindung hilft das nicht.

    Folgende Fragen tauchen hier für mich auf?: Wie lang sind die Einsatzzeiten für die Mitarbeiter/-innen? Welchen prozentualen Anteil soll die Bildschirmtätigkeiten einnehmen? Wie hoch sind die mentalen Anforderungen für diese Tätigkeiten? Welche Auswirkungen haben die möglichen Störungen/Unterbrechungen auf die Ergebnisse dieser Tätigkeiten? Bekommen die Mitarbeiter/-innen die Möglichkeit zum Regenerieren (Ablösung). Soweit ich diese Aufgaben verstanden habe, sollen diese Tätigkeiten am Empfang vertretungsweise durchgeführt werden.


    Ich habe nichts hier gelesen was falsch war, aber wenig Beiträge die sonderlich zielführend waren. Meiner Meinung nach kann ich hier mit wenig Aufwand die Tätigkeiten zulassen, sofern diese nicht überhand nehmen. Vielleicht auch mit dem Hinweis beim nächsten Umbau eine "Empfangskabine" (Glaskasten) zu installieren. Mal ganz ehrlich, der Arbeitsplatz (auch als Empfang) ist nicht sonderlich empfehlenswert (Zugluft, wenig geschützt).


    Viel schlimmer empfinde ich die Abfalllagerung im Hintergrund. Das sind unnötige Brandlasten.


    So, jetzt könnt ihr auf mich einschlagen..... ;(

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

    Einmal editiert, zuletzt von Mick1204 (25. März 2015 um 11:37)

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  • Guten Morgen Foristen,
    die letzten Antworten haben gezeigt, dass viele Arbeitspläötze geschaffen werden, und im Nachhinein ird überlegt, GB geschrieben, Fragen gestellt etc.............
    Wie steht es im Aufgabenkatalog der FASI; dieser unterstützt und berät den Arbeitgeber bei dder Schaffung neuer Arbeitsplätze. Unterbreitet Vorchläge blabla.
    Schön, dass dies erst im Nachhinein erfolgte.
    Mick: Jede andere Nutzung eines Raumes oder einer Fläche von im ursprungher genehmigter Baugenehigung unterliegt dem Antrag einer vereinfachten Nutzungsänderung bei der unterer Bauaufsichtsbehörde.
    Deiner Frage oder Aussage zum Rettungsweg entgegenzukommen, könnte nj1964 mal ein Foto vom derzeitigen Flucht- Rettungswegplan schicken, gerne auch als PN.Eine Vermutung liegt hier nicht nahe, da Türdurchgangsbreiten aufgrund im Gebäude befindlicher personen gefordert werden. rechne: Innen zwei Türen und aussen eine Türe, ob eine wiederum falsch öffnet. Sollte das Wort "bestandschutz aufkommen", ist nicht. Bestandschutz kann nur durch die Behörde genehmigt werden.

    Wenn mehr Infos und Pläne sowie Bilder vorhanden wären, könnte man einen Entwurf einer SV-Stellungnahme aus der ferne erstellen.

    Also,

    • als FASI soll ich den AG beraten
      dann kommt die Klärung ob dieser Arbeitsplatz am geplant Ort bauluch und technisch einzurichten ist.
      Parallel hierzu ist vor Beginn der Aufnahme am Arbeitsplatz eine GB zu erstellen und vom Arbeitgeber mit abzuzeichnen.


    sind diese Punkte abgearbeitet, dann kommt die Umsetzung und nicht anders herum.

    beispiel: Baut Ihr ein Gartenhaus von mehr als 30m³ Raumvolumen im Garten auf und im Nachgang muss dies per Baugenehmigung genehmigt werden?

    Morgensonnige Grüße
    Thomas

  • Hallo Thomas,

    ich bin ja gar nicht anderer Meinung. Ich vertrete hier die gleiche Spezies. Die Fragestellung war eine Andere.
    Und ob die Tätigkeiten bzw. die Aufnahme von temporärer Bildschirmtätigkeiten ein vereinfachtes Nutzungsänderungsverfahren nach sich zieht, sehe ich hier nicht. Ein Empfang ist durchaus auch mit Bildschirmarbeiten vereinbar. Schließlich sieht man das an jedem Empfang, dass die Mitarbeiter/-innen Zimmerbelegungspläne nachlesen um Patienten zu suchen. Oftmals sind auch die Telefonzentralen am Empfang lokalisiert.
    Das ist alles richtig was Du schreibst, hilft aber dem Sven nicht. Ich habe gelernt: Bestandsschutz im Brandschutz gibt es nicht.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    (Leo Tolstoi)

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    Gruß Mick

    Einmal editiert, zuletzt von Mick1204 (25. März 2015 um 11:34)

  • Hallo an alle,

    bin wieder im Büro und danke euch ALLEN für die Antworten.

    Generell ist es leider so, dass erst Tatsachen geschaffen werden und ich meist hinterher gefragt werden.

    In diesem Fall ist es so, dass der Abteilungsleiter mich gebeten hat das Ganze einmal zu beurteilen, da er hier seine Mitarbeiter so nicht arbeiten lassen möchte. Etwas was ich Hoch anrechne es so zu sagen.

    also mal ganz ehrlich. Sonderlich hilfreich ist das für den Sven nicht. Aufgabenstellung dürfte klar sein. Der AG will hier die temporär eingesetzten Bürokräfte, die mal so eben das bischen Empfang mitmachen sollen (oder umgekehrt) platzieren. Das h. diese nehmen ihre paar Ordner mit an den Empfangstresen und erledigen Bildschirmarbeiten und nehmen diese dann wieder nach getaner Arbeit wieder mit zurück. Sven: Ist dem so?.

    Die Mitarbeiterinnen und ein Mitarbeiter sollen sich diesen Platz im täglichen Wechsel für einen Arbeitstag (8h) teilen und dann dort ihre normale Tätigkeit ausführen und den Empfang "nebenbei" machen.


    SIFABSB: und ob dieser Ein-/ oder Ausgang wirklich ein Notausgang ist ist hier noch die Frage (man kann das nur vermuten). Und ob hier die Türen in die richtige Richtung öffnen ist dem AG doch ersteinmal für die jetzige Fragestellung nicht relevant. Die Kuh steht auf dem Eis. Für eine Änderung muss der Eingangsbereich umgebaut werden. Das Geld nimmt kein AG mal so eben in die Hand. Vielleicht beim nächsten Umbau? Dadurch wird die Situation nicht besser und der Antwortfindung hilft das nicht.

    Das Thema Brandschutz ist ein ganz anders und noch "schwierigeres" Thema derzeit, aber da habe ich jetzt Unterstützung und wir fordern erst einmal die Bauunterlagen vom Vermieter/Eigentümer ab....bin gespannt was da noch so alles kommt.

    Folgende Fragen tauchen hier für mich auf?: Wie lang sind die Einsatzzeiten für die Mitarbeiter/-innen? Welchen prozentualen Anteil soll die Bildschirmtätigkeiten einnehmen? Wie hoch sind die mentalen Anforderungen für diese Tätigkeiten? Welche Auswirkungen haben die möglichen Störungen/Unterbrechungen auf die Ergebnisse dieser Tätigkeiten? Bekommen die Mitarbeiter/-innen die Möglichkeit zum Regenerieren (Ablösung). Soweit ich diese Aufgaben verstanden habe, sollen diese Tätigkeiten am Empfang vertretungsweise durchgeführt werden.

    Nein, siehe oben. 8h im Wechsel täglich, macht 1-2 Dienste die Woche.

    Ich habe nichts hier gelesen was falsch war, aber wenig Beiträge die sonderlich zielführend waren. Meiner Meinung nach kann ich hier mit wenig Aufwand die Tätigkeiten zulassen, sofern diese nicht überhand nehmen. Vielleicht auch mit dem Hinweis beim nächsten Umbau eine "Empfangskabine" (Glaskasten) zu installieren. Mal ganz ehrlich, der Arbeitsplatz (auch als Empfang) ist nicht sonderlich empfehlenswert (Zugluft, wenig geschützt).

    Dieses habe ich auch im ersten Gespräch so vorgeschlagen, die Fenster mittels Jalousie verdunkeln und ggf. den Raum an die Klimaanlage anschließen.

    Viel schlimmer empfinde ich die Abfalllagerung im Hintergrund. Das sind unnötige Brandlasten.

    Doof von mir gemacht, die Handwerker haben gerade zwischengelagert und ihr Auto geholt....

    So, jetzt könnt ihr auf mich einschlagen.....

    Das wird hier hoffentlich keiner tun Mick....


    Werde euch auf dem laufenden halten.

    Gruß

    Sven

    Die Verhütung von Unfällen ist nicht eine Frage gesetzlicher Vorschriften, sondern unternehmerischer Verantwortung und zudem ein Gebot wirtschaftlicher Vernunft.
    (Werner v. Siemens, 1880)

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