Haftungsausschluss bei Nutzung privater MPG während des Aufenthalts

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  • Hallo Foristen,
    dieser Beitrag wird wohl am ehesten die Fasis aus dem Bereich des Gesundheitswesen betreffen, aber den Anderen hilft es bestimmt auch weiter.
    Immer wieder werden Medizinprodukte privater Herkunft in Absprache während eines Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalts eingesetzt bzw. genutzt.
    Gleiches gilt ach für die Unterbringung von Menschen in Pflegeeinrichtungen im zeitlichen Rahmen.
    Von diesen MP gehen aber auch Gefährdungen für die Anwender und Mitarbeiter aus. Siehe DGUV 3 etc............
    Wir haben nun einen Vordruck/ eine Dokumentation entwickelt, in dem das ganze Prozedere im Bezug auf die Nutzung und Einbringung von privaten MP in Einrichtungen des Gesundheitswesen klar geregelt wird "zur Sicherheit der Mitarbeiter und zum sicheren Umgang mit den privaten MP".

    Euch allen ein angenehmes entspannendes Wochenende :thumbup:
    beste Grüße
    Thomas

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  • ...also wenn Du mir dieses Schreiben vorlegen würdest, würde ich alles damit machen - aber niemals unterschreiben! Die von dir genanntene Regularien sind, du hast es ja bereits indirekt erwähnt, wahrscheinlich nur "Insidern" bekannt und wie soll ich eine Konformität mit Regularien bestätigen, die mir völlig unbekannnt sind?!?!?!

    Die Frage wäre dann: Was würde mit mir geschehen?!?!

    Also, jetzt mal wieder etwas Spitzfindigkeit beiseite und ernstahft gefragt: Über welche Produkte reden wir denn hier? Kannst du uns mal ein Beispiel geben? Du siehst, hier hast du einen "Medizinproduktlaien" vor dir...

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Also ... ich würde das Teil definitv auch nicht unterschreiben.

    Denn im Regelfall ist der Patient nur Besitzer (und Nutzer); Eigentümer der Medizinprodukte sind in aller Regel die Krankenkassen, die sich auch um die regelmäßige Prüfung, um Reparaturen etc. kümmern.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Zitat

    Eigentümer der Medizinprodukte sind in aller Regel die Krankenkassen,
    die sich auch um die regelmäßige Prüfung, um Reparaturen etc. kümmern

    Ich bin mir fast sicher, dass die Eigentümer die
    Sanitätshäuser sind oder die Hersteller der Produkte direkt

    :bremse:

  • Nein.
    Der Ablauf bei der Beschaffung ist eigentlich immer gleich: der Arzt verordnet ein Medizinprodukt / Hilfsmittel auf einem Rezept, der Patient geht mit dem Rezept zum Sanitätshaus / Apotheke, die das Medizinprodukt / Hilfsmittel über einen entsprechenden Logisiker "besorgen".
    Eigentümer vom Medizinprodukt / Hilfsmittel ist bei diesem Ablauf immer die Krankenkasse.
    Der Patient bekommt das Hilfsmittel nur geliehen, besteht kein Bedarf mehr, ist das Medizinprodukt / Hilfsmittel grundsätzlich zurückzugeben bzw wird abgeholt. (Ausnahme: personalisierte Medizinprodukte / Hilfsmittel wie Stützbandagen, Strümpfe, Einlagen usw.)
    Oft sind auch Aufkleber oder Gravuren auf dem Medizinprodukt / Hilfsmittel: "Eigentum der *XY-Kasse* ".
    Bei einem prüfpflichtigen Medizinprodukt / Hilfsmittel werden die Prüfungen von der Kasse in Auftrag gegeben und beim Patient zu Hause durchgeführt.
    Auch hast du als Patient z.B. kein Anrecht auf "fabrikneue" Medizinprodukte / Hilfsmittel, die Kasse kann (und wird) dir auch gebrauchte Teile hinstellen.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

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  • Das ist so definitiv nicht richtig!
    Mein Vater bekam schon des Öfteren ein Blutdruckmessegerät
    und konnte dies nach zwei Jahren entsorgen und bekam immer ein neues.

    Diese Aufkleber kenne ich, aber da steht immer eindeutig Eigentum
    Sanitätshaus XY und nicht Krankenkasse. Da ich auch schon fast unzählige Jahre
    mit Sanitätshäusern und Medizinprodukten arbeite würde es mich wundern warum
    auf einmal Eigentümer eine Krankenkasse sein soll. Zumal es auch diversere „Verträge“

    bezüglich Wartung, Reparatur
    gibt wo auch Eigentümer Sanitätshaus XY steht und auch dort nicht Krankenkasse.
    Aber rein Interessehalber werde ich morgen mal einem
    anfragen.

    :bremse:

  • Jetzt wird es spannend ... :)
    Ich habe immer mal wieder Kontakt mit Patienten, meine Frau tagtäglich.
    Wir kennen keine Medizinprodukte / Hilfsmittel (über Rezept - auch aus dem privaten Bereich), die Eigentum des Sanitätshauses oder der Apotheke sind, egal ob Pflegebetten, Rollatoren, Rollstühle, Inhalatoren, Sauerstoffgeneratoren, Blutdruckmessgeräte, Heimdialysegeräte oder ähnliches.
    Anders sieht das bei Medizinprodukten oder Hilfsmitteln aus, die vom Patient selbst beschafft werden oder vom Arzt abgegeben werden, z.B. BZ-Messgeräte.

    Aber es ist für den Eingangsbeitrag irrelevat, ob das Teil jetzt im Eigentum der Kasse oder des Sanitätshauses ist.
    Wenn der Patient nicht der Eigentümer ist (und das ist die Regel), kann ich ihn auch nicht in die Verantwortung nehmen.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Hallo Ihr zusammen,
    na da habt Ihr aber ganz schön los gelegt.
    Ihr wolltet Beispiele:
    Patient kommt mit Apnoe-Gerät zur Langzeit-Reha zu uns. Frage: Ist das Gerät im Krankenhaus einzusetzen? Die Apone Behandlung unterliegt der Doku. Sind alle MTK uns STK durchgeführt?
    Patient kommt mit E-Rollstuhl zur Langzeit?............ DGUV 3 etc.........
    Patient kommt mit BZ-Gerät zum Aufenthalt? ................
    Schaut doch bitte nach, was alles Medizinprodukte sind, dann könnt Ihr Euch vorstellen, was Patienten alles mit zum Aufenthaklt mitbringen.

    Anderes Beispiel: Ihr stellt einen Elektriker ein, dieser bringt sein eigenes Messgerät für die DGUV V3 mit, damit dieser alle prüfungen umsetzen kann. Lasst Ihr Euch die Nachweise für das Gerät vorlegen???

    Der Haftungsausschluß bedeutet rein rechtlich nur; dass z.B. der Patient sein Sauerstoffgerätb mit in die Einrichtung bringt (welches er von der GKV verschreiben bekommen hat und er es unbedingt weiternutzen will), dass alle notwendigen Maßnahmen und Wartungen etc. durchgeführt worden sind.
    was ist wenn dieses undicht ist und wo bekommt er seine neue Sauerstoffflasche her?
    Also, im ersten Moment ist der haftungsauschluß erstmals erschlagend, aber denkt an die weiteren Maßnahmen.

    Noch ein Beispiel:
    Euch wird ein Leihwagen durch extern auf den Hof gestellt, den Ihr für die Fortbildung benötigt. Natürlich schaut Ihr die aktuellen papiere nach, ob alles in Ordnung ist? Die Flüssigkeitsstände i.O., die Gurte nicht beschädigt.......

    Es ist meinerseits ein Hinweis an Euch, welcher aus einem solchen Problem zum Nachdenken angeregt hat. Aber die resonanz hat gezeigt, dass sich doch einige damit befassen.

    beste GRüße
    Thomas

  • Einige konkrete Beispiele für Medizinprodukte sind:

    ärztliche Instrumente
    Gehhilfen
    Rollstühle
    Pflegebetten
    Stützstrümpfe
    Verbandmittel
    wiederverwendbare chirurgische Instrumente
    OP-Textilien

    Dentalmaterialien
    Desinfektionsmittel (für Instrumente und Geräte)
    diagnostische Ultraschallgeräte
    Einmalspritzen
    Hörgeräte
    Kontaktlinsen
    PACS
    Trachealtuben
    Zahnkronen

    Anästhesiegeräte
    Beatmungsgeräte
    Bestrahlungsgeräte
    Blutbeutel
    Defibrillatoren
    Dialysegeräte
    Kondome
    Kontaktlinsenreiniger
    Dentalimplantate
    Reinigungsdesinfektionsautomaten

    Herzkatheter
    künstliche Hüft-, Knie-, oder Schultergelenke
    Stents
    resorbierbares chirurgisches

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  • Patienteneigene Meditinprodukte sind bei einem vorübergehenden stationären Aufenthalt immer ein Problem. Auch wenn ein schriftlicher Haftungsausschluß vereinbart wurde, dürfte dieser im Schadensfall rechtlich keinen Bestand haben.
    Auch Anwälte, die sich speziell mit Medizinprodukterecht besachäftigen, haben dazu sehr unterschiedliche meinungen.
    Ich habe zu diesem Thema einen sehr interessanten Aufsatz gefunden.

    http://www.mpr.nomos.de/fileadmin/mpr/…PR_08_04_01.pdf

    Viele Grüße Christian

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"

    Werner von Siemens, Zitat von 1880

  • Das Problem hat auch jeder (häusliche) Pflegedienst.
    In der Regel klärt das die Pflegedienstleitung mit Patient / Angehörigen bzw. Krankenkasse / Sanitätshaus.
    Kann keine Klärung herbeigeführt werden, werden die Hilfsmittel vom Pflegedienstpersonal in der Regel nicht benutzt.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

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