Hallo zusammen,
das Gefahrstoffunterweisungen jährlich durchzuführen sind ist unstrittig. Die Frage im Detail ist, wie groß darf der Abstand zwischen den Unterweisungen wirklich sein. Muss es im Abstand von 12 Monaten wiederholt werden (Meinung Auditor ohne Begründung) ? Oder ist auch ein Abstand von vielleicht 20 Monaten möglich? (Februar bis September im Folgejahr) Die Meinungen gehen dort ziemlich auseinander, eine gesetzliche Regelung, außer jährlich, finde ich nicht. Weiß jemand Konkretes?
Gruß und Danke Henry