Unterweisung Gefahrstoffe - Wie oft?

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Hallo zusammen,

    das Gefahrstoffunterweisungen jährlich durchzuführen sind ist unstrittig. Die Frage im Detail ist, wie groß darf der Abstand zwischen den Unterweisungen wirklich sein. Muss es im Abstand von 12 Monaten wiederholt werden (Meinung Auditor ohne Begründung) ? Oder ist auch ein Abstand von vielleicht 20 Monaten möglich? (Februar bis September im Folgejahr) Die Meinungen gehen dort ziemlich auseinander, eine gesetzliche Regelung, außer jährlich, finde ich nicht. Weiß jemand Konkretes?


    :?: Gruß und Danke Henry :?:

  • ANZEIGE
  • Wie oft stellt sich denn die Frage?
    Bei deinem Beispiel kannst du es im nächsten Jahr vielleicht noch auf 15 Monate ausdehnen (Sep.-Dez.) und dann bist du zwangsläufig im maximal 12-Monatsrhythmus. Dafür würde ich keine Diskussionen anfangen...

    Lg
    Moritz

  • Jährlich ist vollkommen ausreichend!

    Ich kann ja auch nicht gewährleisten, dass jeder Mitarbeiter immer genau dann da ist, wenn die Unterweisung stattfindet. Daher reicht einmal im Kalenderjahr!

    :bremse:

  • Zitat

    Ich kann ja auch nicht gewährleisten, dass jeder Mitarbeiter immer genau dann da ist, wenn die Unterweisung stattfindet. Daher reicht einmal im Kalenderjahr!


    Einspruch:
    Wer nicht da ist, der muss zu einer erneuten Schulung - jeder, der mit Gefahrstoffen umgeht muss wenigstens einmal pro Jahr geschult sein!
    Das sicherzustellen ist Aufgabe des Arbeitgebers / Vorgesetzten! Ist ein Mitarbeiter zum Zeitpunkt der Schulung erkrankt oder was auch immer, muss der Vorgesetzte dafür Sorge tragen, dass er angemessen geschult wird!
    Und zum "einmal im Jahr ist ausreichend":
    Von Gesetzes Seite vielleicht, aber je nachdem wie die Kollegen drauf sind, ist manchmal einmal im Monat noch zu wenig :evil:
    Das Stichwort ist wieder einmal: Gefährdungsbeurteilung! Welche Gefährlichkeitmerkmale besitzen die Stoffe, wie wird damit umgegangen und welche Qualifikation haben die Beschäftigten.

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

    ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

  • ANZEIGE
  • Zitat

    "Wer nicht da ist, der muss zu einer erneuten Schulung - jeder, der mit Gefahrstoffen umgeht muss wenigstens einmal pro Jahr geschult sein!"


    Ja natürlich, es gibt ja in der Regel nicht nur eine Schulung. Aber durch diesen Sachverhalt könnte ich dann dieses eine Jahr überschreiten bzw. 12 Monate.

    Natürlich Gefährdungsbeurteilung. Da ergibt sich ja auch wie oft und wie lange arbeite ich mit einem Gefahrstoff. Wenn ich z.B. einmal in der Woche WD40 nutze muss ich mit Sicherheit nicht so oft schulen, als wenn ich täglich mit Säuren oder Laugen arbeite.

    :bremse:

  • ...Wenn ich z.B. einmal in der Woche WD40 nutze muss ich mit Sicherheit nicht so oft schulen, als wenn ich täglich mit Säuren oder Laugen arbeite.


    Warum sollte dies so sein?

    ...Die Frage im Detail ist, wie groß darf der Abstand zwischen den Unterweisungen wirklich sein. Muss es im Abstand von 12 Monaten wiederholt werden (Meinung Auditor ohne Begründung) ? Oder ist auch ein Abstand von vielleicht 20 Monaten möglich? (Februar bis September im Folgejahr) Die Meinungen gehen dort ziemlich auseinander, eine gesetzliche Regelung, außer jährlich, finde ich nicht.


    Man rundet in der Regel eine Stelle nach der Vorgabe => bei jährlich ist dies alles zwischen 0,5 und 1,49 Jahren. Somit ergibt sich für mich eine Zeitspanne von 6 bis 17 Monate. Hätte der Gesetzgeber gewollt, dass es genauer läuft, hätte er auch 12 Monate gefordert, dann wäre alles zwischen 11,5 und 12,49 Monaten passend.
    Jetzt allerdings zur praktischen Umsetzung. Je nach Bereich wird man immer Personen haben, die krank oder im Urlaub sind oder aus anderem Grund nicht an der Unterweisung teilnehmen können. Daher ist es schon einmal sinnvoll mehr als eine solche Unterweisung im Jahr stattfinden zu lassen. Ich halte viele kurze Unterweisungen für wesentlich sinnvoller, als eine Mammutveranstaltung, bei der die zu Unterweisenden spätestens nach 1 Stunde abgeschaltet haben. Man muss ja nach einer ganzen Menge von Vorschriften unterweisen, warum nicht jede Woche oder auch jeden Monat eine Kurzunterweisung zu einem Thema? Am nächsten Zyklus dann zu einem anderen Thema usw. Da ist es dann relativ unkritisch wenn jemand fehlt, denn die nächste Unterweisung ist ja schon recht bald. Alle Dinge und Themen wird man in der Praxis eh nicht innerhalb eines Jahres vollumfänglich abarbeiten können, außer man verzichtet auf die Hauptarbeit und betreibt nur noch Unterweisungen.

    PS: Und immer daran denken, eine Unterweisung nach Gefahrstoffrecht hat mündlich zu erfolgen. Einfach ein Schriftstück herumreichen und abzeichnen lassen genügt nicht.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Zitat

    warum nicht jede Woche oder auch jeden Monat eine Kurzunterweisung zu einem Thema



    Viele Bereiche argumentieren, dass dann Betriebsabläufe zu häufig unterbrochen werden. Logisch, denn wenn ich fünf Mitarbeiter in einem Bereich habe und diese benötige kann ich entweder keinen schicken oder ich schicke einen oder zwei und muss dann die anfallende Arbeit auf die restlichen Mitarbeiter verteilen oder ich schicke alle fünf und lasse den Betriebsteil dann ganz unbesetzt. Aber das sind organisatorische Dinge die jedes Unternehmen anders handhabt. Warum kein E-Learning? Warum die Mitarbeiter nicht eine halbe Stunde eher kommen lassen oder nach Dienst Ende noch eine halbe Stunde länger schulen? Fragen über Frage.
    Ich muss natürlich schon dafür sorgen, dass es theoretisch möglich ist, dass die Mitarbeiter die Unterweisung besuchen kann. Wenn dann dennoch krank ist oder Urlaub hat, der hat halt Pech!


    Zitat

    Warum sollte dies so sein?


    Weil ich dafür ja einen Gefährdungsbeurteilung erstelle oder nicht? Eintrittswahrscheinlichkeit, Schadensausmaß etc. pp. Daraus leite ich Maßnahmen ab und diese setze ich um. Wenn dann bei einer vierzig Stunden Arbeitswoche eine viertel Stunde mit Gefahrstoffen gearbeitet wird, erarbeite ich mir daraus eine Maßnahme. Natürlich kann ich auch dort wöchentlich eine Unterweisung zum Thema Gefahrstoff machen, dann haben wir noch Brandschutz, Ladungssicherung, Erste-Hilfe, Umgang mit Arbeitsmitteln, Unterweisung in neue bzw. geänderte Arbeitsverfahren

    :bremse:

  • Viele Bereiche argumentieren, dass dann Betriebsabläufe zu häufig unterbrochen werden. Logisch, denn wenn ich fünf Mitarbeiter in einem Bereich habe und diese benötige kann ich entweder keinen schicken oder ich schicke einen oder zwei und muss dann die anfallende Arbeit auf die restlichen Mitarbeiter verteilen oder ich schicke alle fünf und lasse den Betriebsteil dann ganz unbesetzt.


    Auch die Unterweisung gehört zur Tätigkeit und somit zum Betriebsablauf. Weiterhin sollte die Unterweisung der direkte betriebliche Vorgesetzte durchführen, denn der müsste eigentlich die Abläufe kennen und besitzt auch die notwendige Weisungsbefugnis. Hat sich erst einmal ein Unterweisungszyklus etabliert, z.B. immer am ersten Montag eines Monats gibt es am Vormittag nach der Frühstückspause um 9:30 bis 10:00 Uhr eine Unterweisung, so wird man dies bald als üblichen Ablauf empfinden, der eben so vorgegeben ist, wie das Umkleiden nach der Arbeit.

    ...Warum kein E-Learning? Warum die Mitarbeiter nicht eine halbe Stunde eher kommen lassen oder nach Dienst Ende noch eine halbe Stunde länger schulen? ...


    E-Learning kann eine Ergänzung sein, in Sachen Gefahrstoffe ist es als alleinige Unterweisung nicht zulässig. Einberufung außerhalb der Regelarbeitszeit würde bedeuten, dass hier Überstunden angeordnet werden, wäre ich Betriebsrat würde mich der sachliche Grund interessieren.


    ...Daraus leite ich Maßnahmen ab und diese setze ich um. Wenn dann bei einer vierzig Stunden Arbeitswoche eine viertel Stunde mit Gefahrstoffen gearbeitet wird, erarbeite ich mir daraus eine Maßnahme. Natürlich kann ich auch dort wöchentlich eine Unterweisung zum Thema Gefahrstoff machen, dann haben wir noch Brandschutz, Ladungssicherung, Erste-Hilfe, Umgang mit Arbeitsmitteln, Unterweisung in neue bzw. geänderte Arbeitsverfahren


    Wie war nochmal mein Vorschlag? Du hast erkannt, dass Umgang mit Gefahrstoffen stattfindet, daraus ergibt sich eine Unterweisungspflicht, von mindestens jährlich. Dann gibt es noch andere Unterweisungspflichten. Alle diese Pflichten packt man schön in viele kleine und relativ kurze Unterweisungen. Über das Jahr muss dann der Vorgesetzte darauf achten, dass jeder Mitarbeiter zu den ihn tangierenden Themen unterwiesen wurde.

    ...Wenn ich z.B. einmal in der Woche WD40 nutze muss ich mit Sicherheit nicht so oft schulen, als wenn ich täglich mit Säuren oder Laugen arbeite.


    In diesem Fall würde ich behaupten, dass der Umgang mit Säuren und Laugen zur Routine geworden ist und da genügt die Erstunterweisung mit jährlicher Wiederholung. Dazwischen gelegentlich Kontrolle, ob auch nach den Vorgaben gearbeitet wird, oder ob die Routine zu Abweichungen führt. Beim WD40 ist es weniger Routine, daher möglicherweise häufigere Unterweisung. Natürlich kann man das Risiko auch noch als Gradmesser heranziehen und dementsprechend kann man dann beim WD40 möglicherweise die Unterweisungshäufigkeit reduzieren, wobei ich hier eher Probleme in Richtung chronischer Schädigung sehe, als bei gängigen Säuren und Laugen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • ANZEIGE