Hallo zusammen,
weiß jemand inwiefern Rohrleitungen prüfpflichtig sind?
Konkretes Beispiel: In einem betreuten Betrieb gibt es Rohrleitungen für Druckluft (ca. 6 bar) und inerte Gase (Schweißgase, etc. ca. 1,5 bar).
Laut der TRBS 1201 Teil 2 Prüfungen bei Gefährdungen durch Dampf und Druck steht dort unter 2.1 Anlagenteile von überwachungsbedürftigen Druckanlagen:
Rohrleitungen sind nur überwachungsbedürftige Anlagenteile, sofern sie für entzündliche, leicht entzündliche, hoch entzündliche, ätzende, giftige oder sehr giftige Gase,Dämpfe oder Flüssigkeiten bestimmt sind.
-> Damit sind die dort vorherrschenden Leitungen nicht prüfpflichtig oder?
Beste Grüße