Hallo,
es muss alles finanzierbar sein
Und was kostet ein Menschenleben?
Warum sollte da jemand für haften?
Diese Frage ist doch geklärt. Der Arbeitgeber muss haften. Ob er will oder nicht. Und dann hat er die Unfallversicherung, die für ihn in die Haftung eintritt.
Streng genommen müsste der AG abmahnen und kann dann entlassen
Ja. Und es soll Arbeitgeber geben, die dies auch in der Praxis durchziehen.
Allerdings möchte ich den Aufschrei nicht hören, wenn ein AN wegen nicht angezogenem Gehörschutz gekündigt wird. Aber letztendlich hat der Arbeitgeber keine andere Wahl, wenn er Rechtssicherheit will.
Die Kündigung kommt ja nicht von heute auf morgen und hat immer eine Vorgeschichte. Vor der Kündigung kommt ja normalerweise die Versetzung auf einen anderen Arbeitsplatz und/oder entsprechende Verwarnungen und Abmahnungen.
Aber was hat nun der Arbeitnehmer davon? Gesundes Gehör und keinen Arbeitsplatz.
Das ist ja nicht wirklich die Alternative. Wobei es auch nicht so besonders viele Arbeitsplätze für Gehörlose und Schwerhörige gibt.
Hier sollte schon eine gewisse Rechtsgüterabwägung möglich sein.
Die Rechtsgüterabägung hat uns Bismarck gebracht und ist im Arbeitsschutz eine typisch deutsche Herangehensweise. Welches Rechstgut ist höher zu bewerten? Das Recht auf Unversehrheit von Leib und Leben oder das Recht auf einen Arbeitsplatz?
Gruß, Niko.