neue Arbeitsschutz-Verordnung vom Tisch (www.heute.de)

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  • Hallo,

    es muss alles finanzierbar sein

    Und was kostet ein Menschenleben? X(

    Warum sollte da jemand für haften?

    Diese Frage ist doch geklärt. Der Arbeitgeber muss haften. Ob er will oder nicht. Und dann hat er die Unfallversicherung, die für ihn in die Haftung eintritt.

    Streng genommen müsste der AG abmahnen und kann dann entlassen

    Ja. Und es soll Arbeitgeber geben, die dies auch in der Praxis durchziehen. ^^

    Allerdings möchte ich den Aufschrei nicht hören, wenn ein AN wegen nicht angezogenem Gehörschutz gekündigt wird. Aber letztendlich hat der Arbeitgeber keine andere Wahl, wenn er Rechtssicherheit will.

    Die Kündigung kommt ja nicht von heute auf morgen und hat immer eine Vorgeschichte. Vor der Kündigung kommt ja normalerweise die Versetzung auf einen anderen Arbeitsplatz und/oder entsprechende Verwarnungen und Abmahnungen.

    Aber was hat nun der Arbeitnehmer davon? Gesundes Gehör und keinen Arbeitsplatz.

    Das ist ja nicht wirklich die Alternative. Wobei es auch nicht so besonders viele Arbeitsplätze für Gehörlose und Schwerhörige gibt.

    Hier sollte schon eine gewisse Rechtsgüterabwägung möglich sein.

    Die Rechtsgüterabägung hat uns Bismarck gebracht und ist im Arbeitsschutz eine typisch deutsche Herangehensweise. Welches Rechstgut ist höher zu bewerten? Das Recht auf Unversehrheit von Leib und Leben oder das Recht auf einen Arbeitsplatz?

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

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  • Die Rechtsgüterabägung hat uns Bismarck gebracht und ist im Arbeitsschutz eine typisch deutsche Herangehensweise. Welches Rechstgut ist höher zu bewerten? Das Recht auf Unversehrheit von Leib und Leben oder das Recht auf einen Arbeitsplatz?

    Gruß, Niko.

    Und eben die Entscheidung darüber liegt im Auge des Betrachters.
    Zumal bereits die Eigenverantwortung des Beschäftigten Erwähnung fand. Ich finde es durchaus unredlich hier die Verantwortung auf den AG abwälzen zu wollen.

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • ..............und der AN hat in meinen Augen auch eine gewisse Eigenverantwortung. Ich kann mich nicht immer auf den AG berufen sondern muss auch mitwirken. Warum tragen auf Baustellen immer noch AN keinen Gehörschutz? Obwohl sie unterwiesen worden sind, untersucht worden sind und es genug Gehörschutz gibt. Warum sollte da jemand für haften?

    Diese Argumentation werde ich im Leben nicht mehr verstehen. Wieso haben Vorgesetzte kein Problem damit ihren Leuten zu sagen, dahinten muss die Mauer hochgezogen werden, da soll die Wasserleitung hin usw. aber sie kriegen es nicht hin ihren Leuten klar zu machen das PSA zu tragen ist?


    Grüße
    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Viele Vorgesetzte bekommen das ja hin, aber der AN nicht! Es liegt aber immer daran, Mitteilung hören/lesen, diese verstehen und dann noch umsetzten. Bei den letzten beiden Punkten entstehen teils unüberwindbare Hindernisse.


    Zitat

    Diese Frage ist doch geklärt. Der Arbeitgeber muss haften. Ob er will oder nicht. Und dann hat er die Unfallversicherung, die für ihn in die Haftung eintritt.


    Das ist falsch! Der Arbeitgeber muss nur dann haften wenn er gegen geltendes Recht verstoßen hat. Nicht dann wenn der AN Anweisung und Maßnahmen ignoriert. Wer dieses Urteil http://sifaboard.de./index.php?page=Thread&threadID=10251 kennt, sollte wissen, auch wenn es nur ein Strafprozess ist, dass der AN ganz schnell mit im Boot ist was seinen Arbeitsunfall angeht. Weiter ist zu beachten, dass auch viele BGs Arbeitsunfälle und dergleichen ablehnen und dann tatsächlich der AG oder deren Haftpflichtversicherung zahlt oder sogar der AN selbst wenn er sich nicht Anweisung und dergleichen hält.


    Zitat

    Die Kündigung kommt ja nicht von heute auf morgen und hat immer eine Vorgeschichte. Vor der Kündigung kommt ja normalerweise die Versetzung auf einen anderen Arbeitsplatz und/oder entsprechende Verwarnungen und Abmahnungen.

    Wohin soll der AN der als Dachdecker in einem Betrieb, mit 10 Mann, beschäftigt ist denn versetzt werden? Und warum? Wenn er als Dachdecker beschäftigt und eingestellt ist und dies in seinem Arbeitsvertrag steht, dann sehe ich keinen Grund diesen woanders hin zu versetzten, da dies auch in vielen Bereichen schwer umsetzbar ist.

    Dazu fallen mir noch unzählige andere Beispiele ein! Na ja auch so eine Kündigung kann recht schnell kommen! Täusche ich mich oder kann der AG einen AN nach zwei erfolgte Abmahnung bei dem dritten gleichen Verstoß nicht schon fristlos kündigen?

    Ergo Montag, keine PSA getragen – Abmahnung

    Freitag, wieder keine PSA getragen – zweite Abmahnung

    Der nächste Montag, wieder keine PSA – Kündigung

    Ich würde behaupten so schnell kann es gehen! Wer weiss denn schon ob es nicht solche Fälle gibt? Die Medienpräsenz ist zwar allgegenwärtig aber nicht immer landet jedes Urteil auch in den Medien.

    :bremse:

  • Moin,

    .... Wer weiss denn schon ob es nicht solche Fälle gibt? Die Medienpräsenz ist zwar allgegenwärtig aber nicht immer landet jedes Urteil auch in den Medien.

    aus dem Merkblatt A006 der BG RCI:

    Beispiel zum Arbeitsrecht
    Sachverhalt :
    Ein Arbeitnehmer, der seit 8 Jahren in einem Unternehmen beschäftigt war, erlitt einen Unfall und war längere Zeit arbeitsunfähig. Der Arbeitnehmer hatte die für die Arbeit vorgeschriebenen Schutzhandschuhe nicht getragen.
    Dies war der dritte Arbeitsunfall des Arbeitnehmers innerhalb von 2 Jahren.
    Ursache aller drei Unfälle war die Missachtung der Arbeitsschutzvorschriften.
    Der Arbeitnehmer war deshalb von seinen Vorgesetzten bereits mehrfach schriftlich verwarnt worden.
    Der Arbeitgeber verweigerte die Entgeltfortzahlung wegen selbstverschuldeter Arbeitsunfähigkeit und kündigte fristgerecht.

    Die vom Arbeitnehmer eingereichte Kündigungsschutzklage blieb durch alle Instanzen ohne Erfolg.

    Urteil:
    Das Bundesarbeitsgericht erachtete die ordentliche Kündigung des Arbeitgebers als sozial gerechtfertigt, da der Arbeitnehmer wiederholt gegen Arbeitsschutzvorschriften verstoßen hatte.
    Das Gericht hat ausdrücklich festgestellt, dass der Arbeitgeber auch ohne Unfall zur Kündigung berechtigt gewesen wäre.
    Der Unternehmer war auch zur Verweigerung der Entgeltfortzahlung berechtigt, weil die Arbeitsunfähigkeit auf einem groben Verstoß des Arbeitnehmers gegen die eigenen Interessen beruht hat.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

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  • Hallo,


    Das ist falsch!

    Ich widerspreche. Und empfehle, sich mit der Geschichte der Berufsgenossenschaften auseinanderzusetzen. Was war einer der wesentlichen Gründe für die Schaffung einer Unternehmer-Unfallversicherung? ;)

    Der Arbeitgeber muss nur dann haften wenn er gegen geltendes Recht verstoßen hat.

    Das widerspricht meiner Aussage nicht.

    Wer dieses Urteil https://sifaboard.de./index.php?page=Thread&threadID=10251 kennt, sollte wissen, auch wenn es nur ein Strafprozess ist, dass der AN ganz schnell mit im Boot ist was seinen Arbeitsunfall angeht.

    Auch das widerspricht meiner Aussage nicht. :D

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • Ich widerspreche. Und empfehle, sich mit der Geschichte der Berufsgenossenschaften auseinanderzusetzen. Was war einer der wesentlichen Gründe für die Schaffung einer Unternehmer-Unfallversicherung? ;)


    Ganz ehrlich! Dies ist für meine alltägliche Arbeit weder von Bedeutung noch von irgendeiner Relevanz! Ich beschäftigte mich nicht mit Geschichte sondern mit dem hier und jetzt und da ist für mich wichtig, welche Leistungen erbringt die BG und wann tut sie dies und wann tut sie dies nicht! Wie muss der AN sich verhalten und wie der AG denn ich bin „Berater“ und kein Historiker.

    :bremse:

  • Ich glaube hier werden verschiedene Rechtsgebiete durcheinander geworfen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

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